Optimum Wirtschaftsprüfer

Prüfen, optimieren & Mehrwert schaffen!

Der Optimum Ansatz ist simpel: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Es gibt viele Berater, aber nur einen Spezialisten, der die Wechselwirkungen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Unternehmen gleichermaßen gut kennt: Der Wirtschaftsprüfer.

Als Wirtschaftsprüfer in Thüringen mit Hauptsitz in Meiningen, sind wir darüber hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir sind Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland.

Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Basis unserer Arbeit als Wirtschaftsprüfer bildet die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen gemäß den regulatorischen Anforderungen. Hierbei halten wir den Verwaltungsaufwand und die administrativen Belastungen für den Auftraggeber gering.

Auf Wunsch und bei Bedarf leiten wir aus den Prüfungsergebnissen Verbesserungspotential bei Ihren internen Prozessen ab und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensstrategie. Wir als Wirtschaftsprüfer schaffen damit einen langfristigen Mehrwert.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Die EU-Kommission hat am 18. April 2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMJ hat den Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Am 19.04.2024 hat die WPK eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben.
Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSRD in Deutschland hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK sein Fragen-/Antworten-Papier zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert.
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Er hat Informationen zum Beratungsergebnis aus der Sitzung am 15. April 2024 veröffentlicht.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 120). Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK unterstützt das Bestreben der ZSVR nach einer Verbesserung der Prüfungsqualität. Die WP/vBP-Prüfung trägt entscheidend zum gesamtwirtschaftlichen Ziel der Verringerung der Systemunterbeteiligung durch beteiligungspflichtige Hersteller bei. In ihren Stellungnahmen hat die WPK aber auch ausdrücklich auf die berufsrechtlichen Grenzen der vom Verpackungsgesetz vorgesehenen Prüfleitlinien hingewiesen.
Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2) Stellung genommen.
Am 13. März 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2024 zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen.
Die Bundesregierung hat sich am 21.03.2024 darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig. Dazu nimmt die BRAK Stellung.