Unser Umfeld

Wer meint, Wirtschaftsprüfer wären nur dazu da, die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens zu bescheinigen, der übersieht den größten Teil ihres Potentials. Denn aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung, die im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Studium, eines der anspruchsvollsten Staatsexamen in Deutschland und eine mindestens dreijährige Prüfungstätigkeit einschließt, verfügen Wirtschaftsprüfer über ein breites Branchenwissen aufgrund ihrer vielfältigen Mandanten und beherrschen auch viele Spezialgebiete. Dazu verfügen unsere Berufsträger über eine nützliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer nehmen als Abschlussprüfer zudem eine öffentliche Funktion wahr. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die ihre Tätigkeit grundlegend von der eines Unternehmensberaters unterscheiden. Bei Gerichten und bei Finanzbehörden sind sie als Steuerexperten, betriebswirtschaftliche Gutachter oder auch als Sachverständige anerkannt. „Damit vereint der Beruf des Wirtschaftsprüfers praktisch alle relevanten Beratungsbereiche, die ein Unternehmen heute braucht“, so Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Das Institut vertritt mehr als 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und versteht sich als Fachverband und Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene.

„Beim Thema Wirtschaftsprüfer denken viele nur an große Gesellschaften. Dabei wird übersehen, dass es fast überall in Deutschland viele Einzelwirtschaftsprüfer sowie kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüferpraxen gibt, die Beratungsaufgaben speziell für den Mittelstand wahrnehmen“, berichtet Naumann. „Und das nicht erst dann, wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder eine Unternehmensbewertung für eine Übernahme ansteht.“ Denn das eigentliche Beratungsziel der Wirtschaftsprüfer liege in der Abwendung von Krisen und der fachlichen Begleitung von Unternehmen: „Je früher ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen kennenlernt, desto besser kann er es in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und strategischen Fragen zusammenhängend beraten.“

Das ist besonders in der Gründungsphase, bei Freiberuflern oder bei expansiven und erfolgreichen Unternehmern vorteilhaft. Denn niemand überblickt am Anfang alle möglichen Entwicklungen, jedoch hat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aber die meisten schon einmal kennengelernt. Da Wirtschaftsprüfer nicht nur zur Neutralität, sondern auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entwickelt sich schnell ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Berater.

Weil auch Banken dem Wort des Wirtschaftsprüfers vertrauen – oft sogar danach verlangen – gewinnt das Unternehmen auch an Bonität.

Neben den standardmäßigen Jahresabschlussprüfungen werden insbesondere im Zusammenhang mit Subventionen und Fördermitteln vermehrt die verschiedensten Bescheinigungen und Testate von Wirtschaftsprüfern verlangt. Auch die Arbeit von Insolvenzverwaltern und Unternehmen mit Kapitalmarktbezug bedarf in immer höherem Maße der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 25.07.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024/Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Das berichtet die WPK.
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins deutsche Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vorgaben sind in der sog. CSR-Richtlinie enthalten. Darüber informiert das BMJ.
Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt. Das Bundeskabinett hat dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Das BMF gibt einen Überblick.
Der Vorstand der WPK hat sich mit der Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung beschäftigt.
Am 11. Juli 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert. Ebenso wurde Annex II des technischen Regulierungsstandards aktualisiert. Das berichtet die WPK.
Am 18. Juli 2024 hat das International Accounting Standards Board im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der IFRS-Rechnungslegungsstandards begrenzte Änderungen an mehreren Standards und der dazugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Wiedersehen macht in der Regel Freude. Nicht so bei der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen! Erneut positioniert sich der DStV gegen politische Bestrebungen, die rein nationale Mitteilungspflicht einzuführen.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Das Ministerium hat hinsichtlich einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen nahezu unverändert die Regelungsvorschläge aus dem Wachstumschancengesetz übernommen. Die WPK lehnt die neuen Mitteilungspflichten ab und hat das Vorhaben in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF kritisiert.
Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen. Diese dritte Änderung wurde vom BMWK mit Schreiben vom 2. Juli 2024 genehmigt.