Leistungen

Als etablierte und dynamische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Beratungsleistungen an, die für ein mittelständisches Unternehmen im privaten oder öffentlichen Bereich wichtig sind.

Hierbei sind wir der Partner, der auf Grund seiner inneren Einstellung und seiner regionalen Verwurzelung, Sie nicht nur während unseres gemeinsamen Projekts begleitet, sondern Ihnen auch darüber hinaus als Berater beisteht. Unsere Leistungen können auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

Abschlussprüfungen

  • Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB
  • Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz 
  • Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck 

Beratung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Finanzierung, Investition, Strategie und Organisation)
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Unternehmenskonzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen nach IDW S1
  • Erstellung von Gutachten (z.B. hinsichtlich Fragen zur Rechnungslegung oder Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S5)
  • Wirtschaftliche Beratung von Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung von Konzepten und Beratung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung von Unternehmen in der Krise

Interne Revision

  • Unterschlagungsprüfungen
  • Interne Revision 
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

sonstige Prüfungsleitungen

  • Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f bs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 FinVermV
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Bescheinigung nach §270b InsO
  • Bescheinigungen für Fördermittel und Aufbaubanken
  • Prüfungen Interseroh / grüner Punkt
  • Erstellung und Prüfung sonstiger Bescheinigungen

Bei jedem unserer Aufträge beachten wir neben den berufsrechtlichen Vorschriften in erster Linie die Interessen und Erwartungen unserer Mandanten, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir garantieren Ihnen, dass alle gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben beachtet werden, so dass Sie am Ende des Projekts ein Produkt erhalten, das den höchsten Anforderungen entspricht und einer hervorragenden Reputation unterliegt.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Delegierten Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt und um Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2023 gebeten. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat das WPK Magazin 3/2023 veröffentlicht.
Am 06.09.2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Aktualisierung ihres ESEF-Berichterstattungshandbuchs über das einheitliche europäische elektronische Format veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Sind bei einer Qualitätskontrolle ausschließlich Prüfungen von kleinen Investmentkommanditgesellschaften in der Grundgesamtheit der Qualitätskontrolle, so sind sie durch den Prüfer für Qualitätskontrolle in die Stichprobe einzubeziehen, da er nur so die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems beurteilen kann. Darauf weist die WPK hin.
Die EU-Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt. Die VO wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023). Die WPK hat ihre Übersicht der Listen aktualisiert.
Durch das Kreditzweitmarktgesetz sollen das Kreditdienstleistungsinstitutsgesetz und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen im Finanzmarktsektor eingeführt werden. Die WPK hat gegenüber dem BMF zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.
Das BMJ hat am 28. Juli 2023 das Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Die WPK zeigt auf, welche Punkte relevant für Prüfungsverbände sind.
Das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes hat weitere Fallgruppen eingeführt, nach denen Prüfungen durch einen WP/vBP erforderlich werden. Das Gesetz wurde am 2. August 2023 verkündet. Die WPK gibt einen Überblick.
Die WPK hat gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf des geänderten ISA 570 (Revised) Going Concern Stellung genommen.
Das IAASB hat den Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 – General Requirements for Sustainability Assurance Engagements – veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können bis zum 1. Dezember 2023 abgegeben werden. Darauf weist die WPK hin.