Leistungen

Als etablierte und dynamische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Beratungsleistungen an, die für ein mittelständisches Unternehmen im privaten oder öffentlichen Bereich wichtig sind.

Hierbei sind wir der Partner, der auf Grund seiner inneren Einstellung und seiner regionalen Verwurzelung, Sie nicht nur während unseres gemeinsamen Projekts begleitet, sondern Ihnen auch darüber hinaus als Berater beisteht. Unsere Leistungen können auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

Abschlussprüfungen

  • Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB
  • Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz 
  • Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck 

Beratung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Finanzierung, Investition, Strategie und Organisation)
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Unternehmenskonzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen nach IDW S1
  • Erstellung von Gutachten (z.B. hinsichtlich Fragen zur Rechnungslegung oder Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S5)
  • Wirtschaftliche Beratung von Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung von Konzepten und Beratung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung von Unternehmen in der Krise

Interne Revision

  • Unterschlagungsprüfungen
  • Interne Revision 
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

sonstige Prüfungsleitungen

  • Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f bs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 FinVermV
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Bescheinigung nach §270b InsO
  • Bescheinigungen für Fördermittel und Aufbaubanken
  • Prüfungen Interseroh / grüner Punkt
  • Erstellung und Prüfung sonstiger Bescheinigungen

Bei jedem unserer Aufträge beachten wir neben den berufsrechtlichen Vorschriften in erster Linie die Interessen und Erwartungen unserer Mandanten, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir garantieren Ihnen, dass alle gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben beachtet werden, so dass Sie am Ende des Projekts ein Produkt erhalten, das den höchsten Anforderungen entspricht und einer hervorragenden Reputation unterliegt.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Europäische Kommission hat ein im November 2024 als Entwurf veröffentlichtes Dokument von Fragen und Antworten zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung finalisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK und die BStBK haben mit gemeinsamem Schreiben vom 7. März 2025 zu den vom Umweltbundesamt nach § 11 Abs. 5 Satz 1 EWKFondsG entwickelten Prüfleitlinien gemeinsam Stellung genommen.
Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2025 lt. BMAS um 3,74 Prozent. Durch die Rentenanpassung wird die Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner an der Lohnentwicklung der Beschäftigten sichergestellt.
Die WPK hat zum Entwurf des IDW Prüfungsstandards IDW EPS 140 n. F. (10.2024) Stellung genommen, den sie insgesamt begrüßt.
Am 26. Februar 2025 hat die EU-Kommission mit dem ersten Omnibus-Paket neben dem Vorschlag zur zeitlichen Verschiebung der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für die 2. und 3. Welle ergänzende Vorschläge zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung veröffentlicht. Die WPK weist darauf hin, dass Stellungnahmen bis zum 26. März 2025 abgegeben werden können.
Der Rat der Europäischen Union hat am 24. Februar 2025 das 16. Sanktionspaket mit Blick auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen. Die WPK weist auf Änderungen hin, die auch für WP/vBP von Bedeutung sind.
Wie in vergangenen Jahren überprüft die WPK als zuständige Aufsichtsbehörde auch in diesem Jahr die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei ihren Mitgliedern auf Basis einer IT-gestützten Zufallsauswahl von WP/vBP-Praxen. Der Fragebogen zur Erfüllung der geldwäscherechtlichen Pflichten ist für die ermittelten Praxen online auszufüllen. Die WPK macht auf die Mitwirkungspflicht aufmerksam.
Die Financial Action Task Force (FATF) hat die „Graue Liste“ und die „Schwarze Liste“ aktualisiert. Darauf weist die WPK hin.
Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen Prüfleitlinien durch. Inhaltlich lehnen sich diese eng an die bekannten Prüfleitlinien nach dem VerpackG an. Die WPK wird dazu eine Stellungnahme abgeben.