Der Wirtschaftsprüfer

Wo suchen Unternehmer Rat? Beim Steuerberater in Steuerfragen. Beim Anwalt, wenn es ums Recht geht. Beim Unternehmensberater, wenn es um Strategie oder Nachfolge geht.

Es gibt viele Berater – aber nur einen, der für betriebswirtschaftliche Fragen, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsrecht gleichermaßen qualifiziert ist und die Wechselwirkungen zwischen allen Gebieten im Auge behält: Den Wirtschaftsprüfer.

Das staatliche Examen zum Wirtschaftsprüfer stellt eines der schwierigsten Examen in der Bundesrepublik dar. Im Regelfall erfordert es neben einem betriebswirtschaftlichen Studium eine umfangreiche praktische Tätigkeit und oft geht dem Examen eine Prüfung als Steuerberater voraus. Die Qualifikation zum Wirtschaftsprüfer beinhaltet neben steuerlichen und rechnungslegungsrelevanten Themen insbesondere auch eine breite und tiefgründige betriebswirtschaftliche und rechtliche Ausbildung. Im Vergleich zu klassischen Steuerberatern versteht sich der Wirtschaftsprüfer eher als Berater und Generalist in betriebswirtschaftlichen Aspekten. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 25.07.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024/Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Das berichtet die WPK.
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins deutsche Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vorgaben sind in der sog. CSR-Richtlinie enthalten. Darüber informiert das BMJ.
Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt. Das Bundeskabinett hat dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Das BMF gibt einen Überblick.
Der Vorstand der WPK hat sich mit der Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung beschäftigt.
Am 11. Juli 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert. Ebenso wurde Annex II des technischen Regulierungsstandards aktualisiert. Das berichtet die WPK.
Am 18. Juli 2024 hat das International Accounting Standards Board im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der IFRS-Rechnungslegungsstandards begrenzte Änderungen an mehreren Standards und der dazugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Wiedersehen macht in der Regel Freude. Nicht so bei der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen! Erneut positioniert sich der DStV gegen politische Bestrebungen, die rein nationale Mitteilungspflicht einzuführen.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Das Ministerium hat hinsichtlich einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen nahezu unverändert die Regelungsvorschläge aus dem Wachstumschancengesetz übernommen. Die WPK lehnt die neuen Mitteilungspflichten ab und hat das Vorhaben in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF kritisiert.
Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen. Diese dritte Änderung wurde vom BMWK mit Schreiben vom 2. Juli 2024 genehmigt.