Der Wirtschaftsprüfer

Wo suchen Unternehmer Rat? Beim Steuerberater in Steuerfragen. Beim Anwalt, wenn es ums Recht geht. Beim Unternehmensberater, wenn es um Strategie oder Nachfolge geht.

Es gibt viele Berater – aber nur einen, der für betriebswirtschaftliche Fragen, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsrecht gleichermaßen qualifiziert ist und die Wechselwirkungen zwischen allen Gebieten im Auge behält: Den Wirtschaftsprüfer.

Das staatliche Examen zum Wirtschaftsprüfer stellt eines der schwierigsten Examen in der Bundesrepublik dar. Im Regelfall erfordert es neben einem betriebswirtschaftlichen Studium eine umfangreiche praktische Tätigkeit und oft geht dem Examen eine Prüfung als Steuerberater voraus. Die Qualifikation zum Wirtschaftsprüfer beinhaltet neben steuerlichen und rechnungslegungsrelevanten Themen insbesondere auch eine breite und tiefgründige betriebswirtschaftliche und rechtliche Ausbildung. Im Vergleich zu klassischen Steuerberatern versteht sich der Wirtschaftsprüfer eher als Berater und Generalist in betriebswirtschaftlichen Aspekten. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drucks. 20/12787), mit dem die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umgesetzt werden soll.
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat die wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 4. September 2024 veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes soll die Resilienz des Fondsmarktes und dadurch die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt gestärkt werden. Für den Berufsstand ist § 40a des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB‑E), eingeführt durch Art. 1 Nr. 26, relevant. Die Regelung sieht eine Privilegierung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. Die WPK regt an, diese Privilegierung auf Buchprüfungsgesellschaften zu erstrecken.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2024 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Das teilt die WPK mit und weist auf einige Änderungen hin.
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern. Darauf weist diei WPK hin.
Das IAASB hat Hinweise zur Anwendung des Internationalen Prüfungsstandards für die Prüfung von Jahresabschlüssen weniger komplexer Unternehmen herausgegeben. Dazu hat siche die WPK geäußert.
Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Der WPK liegt darüber hinaus ein Entwurf des BMWK für WPO-Änderungen vor, die noch im Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform aufgenommen werden sollen.
Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können nur noch bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ruft prüfende Dritte dazu auf, diese letzte Möglichkeit für noch ausstehende Schlussabrechnungen zu nutzen. Hierauf weist die BRAK hin.
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe schätzen das Geschäftsklima weniger optimistisch ein als im Vorjahr. Zukunftssorgen und Fachkräftemangel nahmen zu. Das ergab die Sommer-Konjunkturumfrage 2024 des Bundesverbands Freier Berufe. Hierauf weist die BRAK hin.