Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Mit Blick auf die öffentliche Anhörung hat die WPK dem Rechtsausschuss ihre Stellungnahme übermittelt. Darin sind die wichtigsten Forderungen zum CSRD-Umsetzungsgesetz zusammengefasst.
Die WPK fordert die Gleichstellung von vBP mit WP in neuer Vorbehaltsaufgabe.
Das AG München entschied, dass der Käufer eines Carport-Bausatzes nach Rücktritt vom Kaufvertrag verpflichtet ist, die Ware in einem transportfähigen Zustand für den Abtransport bereitzustellen (Az. 142 C 21245/23).
Das BMF hat die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gegeben (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :012).
Das BMF hat den Entwurf für eine Anpassung der StBVV vorgelegt. Der DStV hatte sich bereits seit geraumer Zeit für die Notwendigkeit von Anpassungen ausgesprochen und gemeinsam mit der BStBK entsprechende Vorschläge vorgelegt. Nach beinahe fünf Jahren sind vor allem Anpassungen bei den Gebühren überfällig.
Deutschlands Unternehmen wünschen sich lt. Bitkom mehr generative KI „made in Germany“. Für 84 {9b4ca36416d5e1ab10688cc2e32ee5ec8b1cff9d35a83cd202cc1ef69e47d345} der Unternehmen, die generative KI einsetzen oder dies planen, ist das Herkunftsland des Anbieters wichtig – und eine klare Mehrheit von 86 {9b4ca36416d5e1ab10688cc2e32ee5ec8b1cff9d35a83cd202cc1ef69e47d345} würde dabei Deutschland bevorzugen.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im September 2024 um 1,4 {9b4ca36416d5e1ab10688cc2e32ee5ec8b1cff9d35a83cd202cc1ef69e47d345} niedriger als im September 2023. Im August 2024 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat -0,8 {9b4ca36416d5e1ab10688cc2e32ee5ec8b1cff9d35a83cd202cc1ef69e47d345} betragen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im September 2024 gegenüber dem Vormonat August 2024 um 0,5 {9b4ca36416d5e1ab10688cc2e32ee5ec8b1cff9d35a83cd202cc1ef69e47d345}.
Um die Stabilität der Stromerzeugung in Deutschland zu sichern, setzt die Bundesregierung vorrangig auf zentrale staatliche Kraftwerksausschreibungen und weniger auf marktwirtschaftliche Lösungen. Das droht die ohnehin hohe Stromkostenbelastung der deutschen Wirtschaft weiter zu steigern und die Akzeptanz der Energiewende erneut zu senken. Dabei gibt es lt. DIHK gute Alternativen.
Die Abgeordneten des Bundestages haben am 18.10.2024 in 2./3. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (BT-Drs. 20/12351) beraten. Weil die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben war, wurde über den Gesetzentwurf nicht abschließend abgestimmt.
Der Bundestag hat am 18.10.2024 in 2./3. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) in Form der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses beschlossen. Der Finanzausschuss hat noch eine Vielzahl von Änderungen aufgenommen. Daneben wurde auch das Gesetz zur Freistellung des steuerlichen Existenzminimums 2024 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat muss beiden Gesetzen zustimmen. Dafür ist voraussichtlich die Bundesratssitzung am 22.11.2024 vorgesehen.