Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa hin.
Ehepartner sind nicht familienversichert, wenn sie ihre Altersrente lediglich für wenige Monate als Teilrente in Anspruch nehmen und dadurch in dieser Zeit die Einkommensgrenze für den Zugang zur Familienversicherung unterschreiten. Dies hat das BSG für die noch bis zum 31. Dezember 2025 geltende Rechtslage entschieden (Az. B 6a/12 KR 14/24 R).
Die Inflationsrate in Deutschland ist im Dezember 2025 mit 1,8 Prozent unter das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von 2 Prozent gesunken. Im Gesamtjahr 2025 lag sie mit 2,2 Prozent noch leicht darüber. Ähnlich ist das Muster, wenn man auf die Inflationsraten von neun exemplarischen Haushaltstypen blickt, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden. Das zeigt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.
Den Möglichkeiten, Piloten als selbstständige Auftragnehmer zu beschäftigen, sind Grenzen gesetzt. Die zur Begründung einer Selbstständigkeit gewählte Vertragsgestaltung, über die das LSG Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren zu entscheiden hatte, lässt tatsächlich nur den Schluss auf eine abhängige Beschäftigung bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zu (Az. L 16 BA 48/23).
Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei Rechtsanwalts- sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2025 erneut zurückgegangen. Der Abwärtstrend hat sich aber deutlich verlangsamt und viele Kammern verzeichnen sogar Zuwächse. Das zeigen veröffentlichte Zahlen der Rechtsanwaltskammern. Hierauf weist die BRAK hin.
Unternehmen sollen von Vorschriften und Berichtspflichten entlastet werden, auch um die Leistungsfähigkeit staatlicher Stellen zu erhöhen. Das ist Ziel des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 21/3740) der Bundesregierung „zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“.
Während viele Branchen mit schwacher Nachfrage ringen, zeigt sich die Digitalwirtschaft robust. Der Markt für IT und Telekommunikation (ITK) wächst lt. Bitkom 2026 voraussichtlich um 4,4 Prozent auf 245,1 Milliarden Euro – getragen vor allem von Software und digitalen Infrastrukturen.
Der BFH hatte zu klären, ob der im Wege einer Schenkung erworbene Anteil an einem Kommanditanteil als Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 3 in der am 30.06.2016 geltenden Fassung des Erbschaftsteuergesetzes zu qualifizieren ist‚ weil die Kommanditgesellschaft als Komplementärin an einer Kommanditgesellschaft auf Aktien beteiligt ist, deren Betriebsvermögen aus Verwaltungsvermögen besteht (Az. II R 54/22).
Der BFH hat in drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält (Az. II R 3/25).
Der BFH hat in drei Verfahren (II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sog. Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält (Az. II R 25/24).