Qualitätssicherung und Peer Review

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2015 den turnusmäßigen Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews erfolgreich absolviert. Per Gesetz sind Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB durchführen verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre ein Peer Review durchzuführen. Fokus dieser Überprüfung ist einerseits das Vorhandensein und die Anbindung eines internen Qualitätssicherungssystems sowie die entsprechende Abwicklung der Aufträge nach diesem System.

In den Monaten August und September 2021 hat die UNION AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine intensive Prüfung des Qualitätssicherungssystems und der Arbeit in unserer Kanzlei durchgeführt. Dabei hat sich ausnahmslos bestätigt, dass die umfangreichen berufsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Gegenteil, der Prüfer lobte explizit die Art der Durchführung unserer Prüfungen und den Vorhalt der Dokumentationen. Diese dienen sowohl dem Wirtschaftsprüfer als auch dem Mandanten zur Sicherung der Rechtspositionen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Teilnahmebestätigung am Peer Review erteilt. Auf Basis dieser Bescheinigung ist es uns möglich, auch künftig weiterhin unsere professionellen Prüfungen im Bereich der Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB anbieten zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 die Empfehlungen seiner Ausschüsse ange-nommen und regt die Öffnung des Prüfermarkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen an. Die Bundesregierung wolle dies prüfen. Die WPK spricht sich weiterhin dagegen aus.
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.
Die WPK hat gegenüber dem BMJV zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Oktober 2025 zusammengefasst.
Am 14. Oktober 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert (ESEF Reporting Manual). Darauf weist die WPK hin.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort im geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung zur Verfügung. Das berichtet die WPK.
Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.