Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für Vereine & Gemeinnützige Organisationen

Die Besteuerung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Oft gibt es Schnittmengen zu unserer Branchenfokussierung im Bereich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Jeder Verein hat mindestens im dreijährigen Rhythmus eine Körperschaftsteuererklärung und im Regelfall jährlich eine Umsatzsteuererklärung abzugeben um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten. Diese ist notwendig für Ihre Spendenbescheinigungen.

Gerne beratern wir Sie als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Vorfeld hinsichtlich der Anforderungen an die Buchführung sowie die bestehenden Aufzeichnungspflichten. Daneben stehen wir als verlässlicher Partner bereit um z.B. eine Betriebsprüfung zu begleiten. 

Sie sind eine gemeinnützige Organisation und suchen Unterstützung? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!