Vorstellung

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische, regional und überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Meiningen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Standorten u.a. in Meiningen, Erfurt, Nürnberg und Berlin.

Die Gesellschaft wird durch zwei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verantwortlich geführt.

Beide verantwortlichen Geschäftsführer verfügen einerseits über fundierte und langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen bei international agierenden Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sind andererseits regional im Raum Südthüringen verwurzelt. Sie verfügen über Doppelexamen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können ein betriebswirtschaftliches Studium vorweisen. Daneben bestehen unternehmerische Erfahrungen der Partner und Teammitglieder aus eigenen direkten und indirekten unternehmerischen Aktivitäten sowie der Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in eigener Kanzlei. Die Gesellschaft greift bei Bedarf auf einen breiten Pool an fachlichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Mitarbeitern und Prüfungsassistenten zurück.
Unsere Kanzlei bietet eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistung und Beratung aus festen und konstanten Strukturen mit Zugriff auf ein breites Beraternetzwerk. Daneben bieten wir eine ausgeprägte Fokussierung auf die Anforderungen des Mittelstandes.

Kennzeichnend für unser Arbeiten in flachen Hierarchien, sind schnelle und pragmatische Lösungen Ihrer Anforderungen und Problemstellungen, unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kümmern sich proaktiv um Ihre Belange.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Delegierten Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt und um Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2023 gebeten. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat das WPK Magazin 3/2023 veröffentlicht.
Am 06.09.2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Aktualisierung ihres ESEF-Berichterstattungshandbuchs über das einheitliche europäische elektronische Format veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Sind bei einer Qualitätskontrolle ausschließlich Prüfungen von kleinen Investmentkommanditgesellschaften in der Grundgesamtheit der Qualitätskontrolle, so sind sie durch den Prüfer für Qualitätskontrolle in die Stichprobe einzubeziehen, da er nur so die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems beurteilen kann. Darauf weist die WPK hin.
Die EU-Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt. Die VO wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023). Die WPK hat ihre Übersicht der Listen aktualisiert.
Durch das Kreditzweitmarktgesetz sollen das Kreditdienstleistungsinstitutsgesetz und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen im Finanzmarktsektor eingeführt werden. Die WPK hat gegenüber dem BMF zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.
Das BMJ hat am 28. Juli 2023 das Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Die WPK zeigt auf, welche Punkte relevant für Prüfungsverbände sind.
Das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes hat weitere Fallgruppen eingeführt, nach denen Prüfungen durch einen WP/vBP erforderlich werden. Das Gesetz wurde am 2. August 2023 verkündet. Die WPK gibt einen Überblick.
Die WPK hat gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf des geänderten ISA 570 (Revised) Going Concern Stellung genommen.
Das IAASB hat den Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 – General Requirements for Sustainability Assurance Engagements – veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können bis zum 1. Dezember 2023 abgegeben werden. Darauf weist die WPK hin.