Vorstellung

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische, regional und überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Meiningen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Standorten u.a. in Meiningen, Erfurt, Nürnberg und Berlin.

Die Gesellschaft wird durch zwei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verantwortlich geführt.

Beide verantwortlichen Geschäftsführer verfügen einerseits über fundierte und langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen bei international agierenden Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sind andererseits regional im Raum Südthüringen verwurzelt. Sie verfügen über Doppelexamen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können ein betriebswirtschaftliches Studium vorweisen. Daneben bestehen unternehmerische Erfahrungen der Partner und Teammitglieder aus eigenen direkten und indirekten unternehmerischen Aktivitäten sowie der Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in eigener Kanzlei. Die Gesellschaft greift bei Bedarf auf einen breiten Pool an fachlichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Mitarbeitern und Prüfungsassistenten zurück.
Unsere Kanzlei bietet eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistung und Beratung aus festen und konstanten Strukturen mit Zugriff auf ein breites Beraternetzwerk. Daneben bieten wir eine ausgeprägte Fokussierung auf die Anforderungen des Mittelstandes.

Kennzeichnend für unser Arbeiten in flachen Hierarchien, sind schnelle und pragmatische Lösungen Ihrer Anforderungen und Problemstellungen, unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kümmern sich proaktiv um Ihre Belange.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung („guidelines on limited assurance on sustainability reporting“) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Deutsche Bundestag hat am 26. September 2024 den Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen. Die WPK hat gegenüber den Ausschüssen Stellung genommen und sich dabei auf die aus Sicht des Berufstandes wesentlichsten Punkte konzentriert.
Die WPK hat den Ausschüssen ihre Stellungnahme zum SteFeG vom 27. September 2024 übermittelt. Die WPK lehnt die Mitteilungspflicht unverändert ab. Hilfsweise wird gefordert, die meldepflichtigen Sachverhalte zu konkretisieren und zu begrenzen.
Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 25. September 2024.
Mit dem am 24. Juli 2024 veröffentlichten Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes wird ein erneuter Anlauf unternommen, eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen einzuführen. Dazu hat die WPK Stellung genommen.
Seit 24.07.2024 liegt der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht vor. Dazu hat die WPK Stellung genommen. Öffentlich diskutiert wird vor allem, welcher Personenkreis zur gesetzlichen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zugelassen werden soll.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat am 20. September 2024 den International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 genehmigt. Darüber berichtet die WPK.
Wegen der absoluten Formulierung der Verbote des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP (Pflichten gegenüber Gerichten, Behörden, der Wirtschaftsprüferkammer und anderen WP/vBP) gehen bei der WPK regelmäßig Anfragen oder Beschwerden ein, wenn es zu einer Abwerbung von Mitarbeitern oder der Mitnahme von Aufträgen z. B. bei Wechsel des Arbeitgebers kommt. Der Vorstand wird dem Beirat daher eine Änderung des § 16 Abs. 3 und 4 BS WP/vBP vorschlagen.
Die WPK hat ihr Magazin 3/2024 veröffentlicht.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 29. Juli 2024 den Fragen- und Antworten-Katalog zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert.