Steuerberater wechseln

Wann ist der beste Zeitpunkt? Jetzt!

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden sind und Sie einen neuen Berater suchen möchten. Der wichtigste Grund wäre sicher der, wenn Ihr Steuerberater seinen Job nicht ordentlich erledigt und Sie schlimmstenfalls deswegen sogar Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Denn Steuerberater hin, Steuerberater her – am Ende sind in Deutschland doch die Mandanten rechtlich für ihrer Steuererklärungen verantwortlich.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerberater-Wechsel?

Am besten ist es, Ihren Steuerberater zu kündigen, wenn dieser gerade nicht mit neuen Aufgaben betreut wurde und am besten alle angefangenen Arbeiten schon abgeschlossen hat. Dies gilt insbesondere für Jahresabschlussarbeiten.
Sollte es sich gar nicht vermeiden lassen, dann wird Ihr jetziger Steuerberater für angefangene Arbeiten ein Teilhonorar berechnen und Ihr neuer Steuerberater wird für die Fertigstellung ebenfalls ein Honorar nehmen. Das ist meistens in der Summe mehr, als wenn Ihr alter Steuerberater schon begonnene Leistungen fertigstellt.
Vermeiden Sie daher einen Steuerberaterwechsel während der Erstellung der Steuererklärung oder Bilanz, damit keine doppelten Kosten entstehen.

Gibt es eine Kündigungsfrist? Kann ich immer den Steuerberater wechseln?

Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine anderwärtige einzelvertragliche Absprache bestehen. Das heißt, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Es gibt keine gesetzliche Kündigungspflicht, die Sie einhalten müssen allerdings sollten Sie Ihrem alten Steuerberater schriftlich mitteilen, dass Sie sich zukünftig von einem anderen Steuerberater beraten lassen.
Grundsätzlich empfehlen wir, mit dem alten Steuerberater im Guten auseinander zu gehen. Wenngleich die elektronischen Daten problemlos ausgetauscht werden können, Bedarf die Überleitung und ggf. die qualifizierte Beratung in Fällen von Betriebsprüfungen den kollegialen Austausch.

Wie funktioniert die Übergabe der Steuerunterlagen?

Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen und dem neuen Steuerberater Ihre Daten übermitteln. Die Daten können meistens elektronisch an den neuen Steuerberater übermittelt werden. Dafür ist die Software DATEV hilfreich und wird von fast allen Steuerberatern verwendet. Aber auch andere Systeme sind in der Regel ohne Datenverlust übertragbar. Persönliche Notizen müssen nicht an Dritte weitergereicht werden.
Wenn der alte Steuerberater jedoch noch Forderungen offen hat, kann er Ihre Unterlagen einbehalten, bis Sie die offene Rechnung beglichen haben.

Welche Unterlagen braucht mein neuer Steuerberater?

Stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Steuerberater rechtzeitig folgende Unterlagen von Ihnen erhält:

  • Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten
  • Sämtliche Jahreskonten, Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Sämtliche Jahresabschlüsse inkl. Arbeitspapiere
  • Kontennachweise und Aufstellung des Anlagevermögens
  • Aufstellung über offene Posten bei Kunden und Lieferanten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • GDPdU Dateien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
  • Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre (ggf. können diese beim Finanzamt angefordert werden).

Muss ich das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters informieren?

Für das Finanzamt ist es eigentlich irrelevant, wer Sie steuerlich berät und es hat kein Mitspracherecht bei der Wahl Ihres Steuerberaters.
Trotzdem müssen Sie das Finanzamt rechtzeitig über einen Wechsel Ihres Steuerberaters informieren, denn die Vollmacht Ihres alten Steuerberaters muss widerrufen werden. Das passiert mit einem Formantrag.
Sollten Sie dabei Fragen haben oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich dafür an Ihren neuen Steuerberater wenden, denn diese helfen ihren Mandaten bei einer solchen Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Wie finde ich einen neuen und den optimalen Steuerberater?

Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar werden, welche Erwartungen Sie an einen passenden Steuerberater haben. Folgende Fragen können Ihnen weiterhelfen, um festzustellen, wo es beim alten Steuerberater gehapert hat und wie Sie jetzt sicherstellen können, den richtigen Experten für Ihre Belange zu finden:

  • Hat Ihr alter Steuerberater sich verrechnet oder Sie nicht gut beraten?
  • Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr neuer Steuerberater möglichst in Ihrer Nähe ist, um gewisse Anliegen in Person zu besprechen?
  • Sollte er eine branchenspezifische Spezialisierung haben?
  • Haben sich die Anforderungen von Ihnen und Ihrem Unternehmen an einen Steuerfachmann geändert?
  • Wie alt ist der neue Berater bzw. kann er mich perspektivisch auf meinem Weg begleiten?
  • Wie ist die Kanzleigröße, gibt es ausreichend Personal und bestehen für mich angemessene Vertretungsregelungen (mehrere Berufsträger), um auch bei Ausfall der Beraterpersönlichkeit handlungsfähig zu sein?
  • Welche Reputation hat der neue Berater bzw. welche mit meinem Unternehmen vergleichbare Mandate hat dieser?

Unsere Leistungen:

  • Persönliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Individuelle Bedarfsanalyse und darauf zugeschnitten ein individuelles Angebot für die laufende Beratung
  • Kostenfreie Übernahme aller Formalitäten im Zuge der Mandatsübernahme
  • Kostenfreier Quickcheck der letzten durch den abgebenden Berater vorgenommenen Arbeiten und Erklärungen

Wenn Sie sich über längere Zeit von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten fühlen und unzufrieden sind, wird es vielleicht Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Gerade wenn auch nach einem klärenden Gespräch ein ungutes Gefühl bleibt, dann wird es Zeit über die Kündigung des Steuerberaters nachzudenken. Das ist laut § 627 BGB eigentlich ganz einfach – Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.
Dein Steuerberater weiß aus deinen Unterlagen mehr über dich als die meisten deiner Freunde. Deswegen ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandanten unerlässlich. Manchmal stimmt die Chemie zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater einfach nicht mehr, ohne dass man so ganz genau sagen kann, woran das eigentlich liegt. Auch dann ist es Zeit für einen Steuerberaterwechsel.
Dennoch sind einige dabei skeptisch, teils aus Bequemlichkeit, weil damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist, und teils aus Unsicherheit, was es bei der Kündigung des Steuerberaters zu beachten gibt, damit der Wechsel reibungslos abläuft. Trotzdem ist es gut sich daran zu erinnern, dass ein passender Steuerberater für den Erfolg Ihres Unternehmens oft unerlässlich ist und sich die Mühe lohnen kann. Steuerberater sind Dienstleister weshalb es für sie spezielle Berufspflichten gelten. Das heißt, dass sie Sie für einen reibungslosen Wechsel unterstützen müssen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b} betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, bleiben die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2025 mit 0,0 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b} unverändert.
Das OVG Niedersachsen hat die Berufungen der Georg-August-Universität Göttingen und der des durch die Universität disziplinarrechtlich beklagten Professors gegen das Urteil des VG Göttingen vom 11. Oktober 2023 jeweils zurückgewiesen, mit dem dieses den Universitätsprofessor um zwei Besoldungsgruppen von W 3 auf W 1 zurückgestuft hat (Az. 3 LD 1/24).
Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein MacBook Pro als versichertes Paket versendete, dieses beim Empfänger jedoch nur drei Packungen Mehl enthielt. Das AG München gab der Klage statt und verurteilte den Paketdienstleister (Az. 123 C 14610/24).
Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht. So das FG Hamburg (Az. 3 K 161/23).
Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Dies entschied das FG Hamburg (Az. 4 V 4/25).
Das Transparenzregister hat seinen Zweck erfüllt und geht am 30. Juni offline. Dies teilte das Finanzministerium Baden-Württemberg mit.
Die Importpreise waren im Mai 2025 um 1,1 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b} niedriger als im Mai 2024. Im April 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei -0,4 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b} gelegen, im März 2025 bei +2,1 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b}. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Einfuhrpreise im Mai 2025 gegenüber dem Vormonat April 2025 um 0,7 {8cffc3c9f4112f5e0e8956ec34c9b5b526501f470120585b69dabca8c637b36b}.
Wird ein Nutzerkonto bei „Facebook“ ausschließlich dazu eingerichtet und genutzt, rechtsverletzende Äußerungen über eine Person zu posten, besteht lt. OLG Frankfurt nicht nur ein Anspruch auf Löschung der Äußerungen, sondern auch auf Löschung des Kontos (Az. 16 U 58/24).
Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in denen verschiedene Antragsteller im Wege des Eilverfahrens gegen die Anbieter von \“Dubai-Schokolade\“ auf Unterlassung vorgingen, weil die betreffende Schokolade tatsächlich nicht in Dubai hergestellt war (Az. 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25).
Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein neurologisches Gutachten stattgegeben und das beklagte Land Rheinland-Pfalz zur Feststellung eines GdB in Höhe von 50 verurteilt (Az. S 12 SB 318/23).