Digitalisierung

Optimum steht für ein optimiertes digitalisiertes Audit

Die innovative und digitale Gestaltung unseres Prüfungsprozesses und dessen konsequente Umsetzung in Verbindung mit kleinen schlagkräftigen Team- und Entscheidungsstrukturen ermöglicht uns eine hoch effiziente Prüfungsdurchführung. Digitale Wirtschaftsprüfung schafft effizientere Prozesse und Innovation in der Prüfungsdurchführung.

Daraus resultieren folgende Vorteil für unsere Mandanten:

  • Attraktive Honorarstruktur
  • Verlässliche Zeitschinen und hochwertige Arbeitsergebnisse
  • Geringstmögliche Belastung des operativen Geschäftes der Mandanten durch Jahresabschlussprüfung
  • Schlanke und effiziente Prüfungsdurchführung
  • Zeitlich und örtlich flexible und damit planbare Prüfungsdurchführung
  • Schnelle und verbindliche Entscheidungen bei kritischen Fragestellungen durch Nähe zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
  • Mehrwert durch strukturierten Managementletter (Verbesserungs- und Gestaltungsoptionen werden hier auf Wunsch dem Management außerhalb des Prüfungsberichtes berichtet)

Unser Prüfungsansatz berücksichtigt dabei sämtliche gesetzliche Anforderungen des Berufsstandes und unterliegt regelmäßig der Qualitätssicherung im Rahmen des Peer Reviews.

Was sind die Schwerpunkte unseres Prüfungsansatzes:

  • Digitaler Datenaustausch mit individuellen Anforderungslisten
  • Komprimierung und Minimierung der Gespräche und Prüfungshandlungen bei Ihnen vor Ort und damit Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien für Statusgespräche und Interviews (Telefon, Internettelefonie, Skype), elektronische Dokumentation
  • Konzentration auf das Wesentliche im Rahmen einer skalierten Prüfung
  • Durchführung der Prüfung unter enger Einbindung von Berufsträgern zur schnellen Entscheidungsfindung
  • Nutzung von Lerneffekten bei Folgeprüfungen durch konstante und erfahrene Teamstrukturen

Im Regelfall können folgende u.a. auch kostenintensive Prüfungsbestandteile durch unseren Ansatz vermieden werden:

  • Wiederholte Anforderung von Unterlagen
  • Kopier- und Sucharbeiten bei Ihnen vor Ort
  • Ständiger Mitarbeiterwechsel beim Prüfer
  • Blockade der einzelnen eigenen Mitarbeiter durch Interviews vor Ort und lästige Anfragen nach Unterlagen
  • Blockierungen durch Bereitstellung von Prüferzimmern etc.
  • Intensive Reisekosten und Reisezeiten
  • Unproduktive Leerzeiten durch Warten auf Unterlagen bei Prüfung vor Ort

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drucks. 20/12787), mit dem die EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen umgesetzt werden soll.
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit und hat die wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 4. September 2024 veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes soll die Resilienz des Fondsmarktes und dadurch die Stabilität des Finanzmarktes insgesamt gestärkt werden. Für den Berufsstand ist § 40a des Entwurfs des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB‑E), eingeführt durch Art. 1 Nr. 26, relevant. Die Regelung sieht eine Privilegierung für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor. Die WPK regt an, diese Privilegierung auf Buchprüfungsgesellschaften zu erstrecken.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2024 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Das teilt die WPK mit und weist auf einige Änderungen hin.
Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen läuft am 30. September 2024 ab und wird nicht erneut verlängert. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen über ihre prüfenden Dritten nicht fristgerecht ein, kann das BMWK dies verwaltungsgerichtlich weiterverfolgen und die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern. Darauf weist diei WPK hin.
Das IAASB hat Hinweise zur Anwendung des Internationalen Prüfungsstandards für die Prüfung von Jahresabschlüssen weniger komplexer Unternehmen herausgegeben. Dazu hat siche die WPK geäußert.
Das BMJ hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Der WPK liegt darüber hinaus ein Entwurf des BMWK für WPO-Änderungen vor, die noch im Gesetzesentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform aufgenommen werden sollen.
Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können nur noch bis zum 30.09.2024 eingereicht werden. Das Bundeswirtschaftsministerium ruft prüfende Dritte dazu auf, diese letzte Möglichkeit für noch ausstehende Schlussabrechnungen zu nutzen. Hierauf weist die BRAK hin.
Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Freie Berufe schätzen das Geschäftsklima weniger optimistisch ein als im Vorjahr. Zukunftssorgen und Fachkräftemangel nahmen zu. Das ergab die Sommer-Konjunkturumfrage 2024 des Bundesverbands Freier Berufe. Hierauf weist die BRAK hin.