Digitalisierung

Optimum steht für ein optimiertes digitalisiertes Audit

Die innovative und digitale Gestaltung unseres Prüfungsprozesses und dessen konsequente Umsetzung in Verbindung mit kleinen schlagkräftigen Team- und Entscheidungsstrukturen ermöglicht uns eine hoch effiziente Prüfungsdurchführung. Digitale Wirtschaftsprüfung schafft effizientere Prozesse und Innovation in der Prüfungsdurchführung.

Daraus resultieren folgende Vorteil für unsere Mandanten:

  • Attraktive Honorarstruktur
  • Verlässliche Zeitschinen und hochwertige Arbeitsergebnisse
  • Geringstmögliche Belastung des operativen Geschäftes der Mandanten durch Jahresabschlussprüfung
  • Schlanke und effiziente Prüfungsdurchführung
  • Zeitlich und örtlich flexible und damit planbare Prüfungsdurchführung
  • Schnelle und verbindliche Entscheidungen bei kritischen Fragestellungen durch Nähe zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
  • Mehrwert durch strukturierten Managementletter (Verbesserungs- und Gestaltungsoptionen werden hier auf Wunsch dem Management außerhalb des Prüfungsberichtes berichtet)

Unser Prüfungsansatz berücksichtigt dabei sämtliche gesetzliche Anforderungen des Berufsstandes und unterliegt regelmäßig der Qualitätssicherung im Rahmen des Peer Reviews.

Was sind die Schwerpunkte unseres Prüfungsansatzes:

  • Digitaler Datenaustausch mit individuellen Anforderungslisten
  • Komprimierung und Minimierung der Gespräche und Prüfungshandlungen bei Ihnen vor Ort und damit Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien für Statusgespräche und Interviews (Telefon, Internettelefonie, Skype), elektronische Dokumentation
  • Konzentration auf das Wesentliche im Rahmen einer skalierten Prüfung
  • Durchführung der Prüfung unter enger Einbindung von Berufsträgern zur schnellen Entscheidungsfindung
  • Nutzung von Lerneffekten bei Folgeprüfungen durch konstante und erfahrene Teamstrukturen

Im Regelfall können folgende u.a. auch kostenintensive Prüfungsbestandteile durch unseren Ansatz vermieden werden:

  • Wiederholte Anforderung von Unterlagen
  • Kopier- und Sucharbeiten bei Ihnen vor Ort
  • Ständiger Mitarbeiterwechsel beim Prüfer
  • Blockade der einzelnen eigenen Mitarbeiter durch Interviews vor Ort und lästige Anfragen nach Unterlagen
  • Blockierungen durch Bereitstellung von Prüferzimmern etc.
  • Intensive Reisekosten und Reisezeiten
  • Unproduktive Leerzeiten durch Warten auf Unterlagen bei Prüfung vor Ort

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 25.07.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024/Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Das berichtet die WPK.
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins deutsche Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vorgaben sind in der sog. CSR-Richtlinie enthalten. Darüber informiert das BMJ.
Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt. Das Bundeskabinett hat dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Das BMF gibt einen Überblick.
Der Vorstand der WPK hat sich mit der Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung beschäftigt.
Am 11. Juli 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert. Ebenso wurde Annex II des technischen Regulierungsstandards aktualisiert. Das berichtet die WPK.
Am 18. Juli 2024 hat das International Accounting Standards Board im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der IFRS-Rechnungslegungsstandards begrenzte Änderungen an mehreren Standards und der dazugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Wiedersehen macht in der Regel Freude. Nicht so bei der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen! Erneut positioniert sich der DStV gegen politische Bestrebungen, die rein nationale Mitteilungspflicht einzuführen.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Das Ministerium hat hinsichtlich einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen nahezu unverändert die Regelungsvorschläge aus dem Wachstumschancengesetz übernommen. Die WPK lehnt die neuen Mitteilungspflichten ab und hat das Vorhaben in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF kritisiert.
Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen. Diese dritte Änderung wurde vom BMWK mit Schreiben vom 2. Juli 2024 genehmigt.