Digitalisierung

Optimum steht für ein optimiertes digitalisiertes Audit

Die innovative und digitale Gestaltung unseres Prüfungsprozesses und dessen konsequente Umsetzung in Verbindung mit kleinen schlagkräftigen Team- und Entscheidungsstrukturen ermöglicht uns eine hoch effiziente Prüfungsdurchführung. Digitale Wirtschaftsprüfung schafft effizientere Prozesse und Innovation in der Prüfungsdurchführung.

Daraus resultieren folgende Vorteil für unsere Mandanten:

  • Attraktive Honorarstruktur
  • Verlässliche Zeitschinen und hochwertige Arbeitsergebnisse
  • Geringstmögliche Belastung des operativen Geschäftes der Mandanten durch Jahresabschlussprüfung
  • Schlanke und effiziente Prüfungsdurchführung
  • Zeitlich und örtlich flexible und damit planbare Prüfungsdurchführung
  • Schnelle und verbindliche Entscheidungen bei kritischen Fragestellungen durch Nähe zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
  • Mehrwert durch strukturierten Managementletter (Verbesserungs- und Gestaltungsoptionen werden hier auf Wunsch dem Management außerhalb des Prüfungsberichtes berichtet)

Unser Prüfungsansatz berücksichtigt dabei sämtliche gesetzliche Anforderungen des Berufsstandes und unterliegt regelmäßig der Qualitätssicherung im Rahmen des Peer Reviews.

Was sind die Schwerpunkte unseres Prüfungsansatzes:

  • Digitaler Datenaustausch mit individuellen Anforderungslisten
  • Komprimierung und Minimierung der Gespräche und Prüfungshandlungen bei Ihnen vor Ort und damit Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien für Statusgespräche und Interviews (Telefon, Internettelefonie, Skype), elektronische Dokumentation
  • Konzentration auf das Wesentliche im Rahmen einer skalierten Prüfung
  • Durchführung der Prüfung unter enger Einbindung von Berufsträgern zur schnellen Entscheidungsfindung
  • Nutzung von Lerneffekten bei Folgeprüfungen durch konstante und erfahrene Teamstrukturen

Im Regelfall können folgende u.a. auch kostenintensive Prüfungsbestandteile durch unseren Ansatz vermieden werden:

  • Wiederholte Anforderung von Unterlagen
  • Kopier- und Sucharbeiten bei Ihnen vor Ort
  • Ständiger Mitarbeiterwechsel beim Prüfer
  • Blockade der einzelnen eigenen Mitarbeiter durch Interviews vor Ort und lästige Anfragen nach Unterlagen
  • Blockierungen durch Bereitstellung von Prüferzimmern etc.
  • Intensive Reisekosten und Reisezeiten
  • Unproduktive Leerzeiten durch Warten auf Unterlagen bei Prüfung vor Ort

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Satzung für Qualitätskontrolle an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30.04.2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt.
Die WPK hat ihr Magazin 2/2026 veröffentlicht.
Die WPK hat zur gemeinsamen Stakeholder-Umfrage zur Gestaltung der Strategien von IAASB und IESBA für die Jahre 2028 bis 2031 (Joint Stakeholder Survey: Shaping IAASB and IESBA Strategies for 2028-2031) Stellung genommen.
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30. April 2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen vom Beirat möglichst in seiner Sitzung am 19. Juni 2026 beschlossen werden.
Das International Audit and Assurance Standards Board hat am 6. Mai 2026 den Entwurf des geänderten International Standard on Review Engagement 2410 (Revised) – Review of Interim Financial Information Performed by the Auditor of the Entity’s Annual Financial Statements veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2026.
Die EU-Kommission hat am 30. April 2026 eine weitere Bekanntmachung zur Auslegung und Anwendung bestimmter Vorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form von Fragen und Antworten veröffentlicht. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMWE hat den Referentenentwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer in § 64 Abs. 2 Nr. 2 Strom VKG-E im Rahmen des abschließenden Präqualifizierungsverfahrens. Die WPK begrüßt diese neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, hat allerdings angeregt, auch vereidigte Buchprüfer mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Aktuell erhält die WPK vermehrt Kenntnis von Fällen, in denen Betrüger die Identitäten von Wirtschaftsprüfern und deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fälschen und damit täuschend echte Internetseiten schaffen.