OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF gibt die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für/ab 2025 bekannt. Gegenüber dem Entwurf eines Bekanntmachungsschreibens und gegenüber den Entwürfen der Programmablaufpläne (Stand: 10.10.2024) haben sich noch verschiedene Änderungen ergeben (Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 :013).
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer ihre elektronischen Registrierkassen beim Finanzamt melden. Das BMF hat nun ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, das die bisher ausgesetzte Meldepflicht aktiviert. Darauf weist der BdSt hin.
Das BMF hat das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das Jahressteuergesetz 2024 angepasst (Az. IV D 1 – S 0229/22/10002 :005).
Das BMF hat die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 veröffentlicht. Das Schreiben enthält Regelungen für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Es enthält zudem auch die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen (Az. IV B 3 – S 1341/19/10017 :004).
Das SG Hannover entschied, dass die Rentenversicherung nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich ist (Az. S 6 R 164/22).
Der Rat der EU hat eine politische Einigung über eine neue Richtlinie erzielt, die den Weg für die Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung ebnet.
Der Rat der EU hat seinen Standpunkt zu Kernelementen eines Richtlinienvorschlags zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts festgelegt. Diese partielle allgemeine Ausrichtung beschränkt sich insbesondere auf Maßnahmen zur Bewahrung der Insolvenzmasse, die Pflichten der Unternehmensleitung im Falle einer Insolvenz sowie die Transparenzpflichten.
Eine selbstständige Tagesmutter wurde vom Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe bezahlt, erhielt aber auch Geld von zwei Gemeinden. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erhält sie hälftig erstattet, aber nicht für den Teil, der auf den gemeindlichen Zuzahlungen beruht. Das entschied das BVerwG (Az. 5 C 1.23).
Das RWI geht in seiner aktuellen Konjunkturprognose davon aus, dass die deutsche Wirtschaftsleistung in diesem Jahr um 0,2 Prozent sinkt. In seiner Prognose vom September dieses Jahres hatte es noch einen Zuwachs um 0,1 Prozentpunkte erwartet.
Sieht die Kita-Beitragssatzung einer Stadt Geschwisterermäßigungen oder -befreiungen vor, wenn aus einer Familie mehrere Kinder gleichzeitig im Stadtgebiet Kindertageseinrichtungen besuchen, so werden hiervon auch Halbgeschwister erfasst, die mit dem gemeinsamen Elternteil zusammenleben. Dies entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 12 A 1627/22).