Beratung von Privatpersonen

Aufgrund ständiger Rechtsänderungen ist es für den Laien unmöglich, alle Facetten des Steuerrechts zu kennen. Wir als Steuerberater stehen daher als Ihr Partner zur Verfügung und kümmern uns um steuerliche Fragen jeder Art.

Insbesondere beraten wir Sie sehr gerne in Ihrer Entscheidungsphase. So lange die Entscheidungen noch nicht getroffen sind haben Sie noch alle Fäden in der Hand. Dies betrifft z.B. mögliche Schenkungen, Erbschaften oder Immobilientransaktionen.

Wir übernehmen gerne Ihre persönliche Steuererklärung. Daneben bieten wir Ihnen in der Steuerberatung jedoch auch die Vertretung im außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Verfahren an um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Für Privatperson bieten wir als Steuerberater vor allem die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Steuerliche Beratung bei der Vermögensanlage
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Gewinn- bzw. Überschussermittlung für alle Einkunftsarten
  • Erbschafts- & Schenkungssteuer

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

52 Milliarden Euro sind im Jahr 2021 in Deutschland vererbt oder verschenkt worden, fünf Milliarden Euro davon in den neuen Bundesländern und Berlin. Das geht aus einer detaillierten Auflistung der Bundesregierung über das steuerlich festgesetzte geerbte und geschenkte Vermögen (20/9508) hervor.
Das OLG Zweibrücken entschied, dass eine Vertragsübernahme von einer Stadt nur wirksam ist, wenn die Formvorschriften der Gemeindeordnung eingehalten sind. Mangels wirksamer Vertragsübernahme besteht kein Recht der Unternehmensnachfolgerin die Genehmigungsunterlagen der vorherigen Unternehmensträgerin über die geplante Auskiesung eines Weihers bei der Stadt einzusehen (Az. 4 U 152/22).
Die Podiumsteilnehmer der ETAF-Konferenz zur Umsetzung der Zwei-Säulen-Lösung für die Besteuerung multinationaler Konzerne zeigten sich optimistisch über die positiven Auswirkungen der anstehenden Einführung einer globalen Mindeststeuer. Das berichtet der DStV.
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).
Im Streit um die Wiedergabe des Fernsehprogramms in den Patientenzimmern eines Münchner Krankenhauses wies das AG München eine Klage auf Lizenzschadensersatz in Höhe von 1.130,52 Euro ab (Az. 142 C 488/22).
Mit neuen Vorschriften soll lt. EU-Parlament mehr Transparenz bei der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften in der EU geschaffen und nachhaltigerer Tourismus gefördert werden.
Wird das Arbeitsverhältnis einer Syndikusanwältin mittels dreiseitiger Vereinbarung praktisch unverändert übernommen, gilt ihre Zulassung fort. So entschied der AGH Baden-Württemberg (Az. AGH 5/2023 II).
Die WPK erhebt und verarbeitet Daten für das Berufsregister/Abschlussprüferregister im gesetzlichen Umfang. Zusätzlich gibt die WPK allen Mitgliedern die Möglichkeit, ihre Berufsregisterdaten durch bestimmte freiwillige Angaben (Kontaktdaten, Qualifikationen) zu ergänzen.
Das LG Frankenthal hat die Klage eines Fahrradbesitzers gegen seine Hausratversicherung wegen eines gestohlenen Fahrrads aus dem Keller der Zweitwohnung abgewiesen (Az. 3 O 236/22).
Das BMF hat die Vervielfältiger bekannt gegeben, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2024 berechnet wird (Az. IV D 4 – S-3104 / 19 / 10001 :009).