Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Bundesregierung veröffentlichte ein Positionspapier mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Grundsätzlich begrüßt der SFB die CSRD-Regulierung, sieht jedoch in bestimmten Bereichen Optimierungspotenzial.
Die WPK hat das WPK Magazin 1/2025 veröffentlicht.
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2025.
Die WPK hat Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Wirtschaftsprüferpraxis veröffentlicht. Sie sollen es Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern erleichtern, mit künstlicher Intelligenz umzugehen und weiter für das Thema zu sensibilisieren.
Mit dem Entwurf einer Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich möchte das Bundesministerium für Gesundheit die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Förderung der Verbesserung der stationären Versorgung im Krankenhausbereich aus dem Transformationsfonds näher ausgestalten. Die WPK hat sich zu dem in § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV‑E vorgesehenen Wirtschaftsprüfertestat geäußert.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat das Rundschreiben zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK erklärt, wie das bisher etwa als Farbdruckstempel oder Prägesiegel geführte Berufssiegel des WP/vBP entsprechend § 20 Abs. 2 Satz 2 BS WP/vBP elektronisch geführt werden kann.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung (GO APAS) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30. Januar 2025.
Wesentlicher Inhalt ist eine Neustrukturierung des § 6 GwGMeldV-Immobilien, mit der sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise ändern. Der Erhebungsbogen der WPK zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien wird derzeit überarbeitet.