Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 25.07.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024/Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Das berichtet die WPK.
Die Bundesregierung hat am 24.07.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verbindliche europäische Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ins deutsche Recht umgesetzt werden sollen. Die EU-Vorgaben sind in der sog. CSR-Richtlinie enthalten. Darüber informiert das BMJ.
Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürgerinnen und Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.
Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Die Lohnsteuerbelastung wird gerechter verteilt. Das Bundeskabinett hat dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Das BMF gibt einen Überblick.
Der Vorstand der WPK hat sich mit der Dauer der Fortbildung für die Eintragung als Nachhaltigkeitsprüfer im Rahmen der Bestandsschutzregelung beschäftigt.
Am 11. Juli 2024 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert. Ebenso wurde Annex II des technischen Regulierungsstandards aktualisiert. Das berichtet die WPK.
Am 18. Juli 2024 hat das International Accounting Standards Board im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der IFRS-Rechnungslegungsstandards begrenzte Änderungen an mehreren Standards und der dazugehörigen Leitlinien veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Wiedersehen macht in der Regel Freude. Nicht so bei der Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen! Erneut positioniert sich der DStV gegen politische Bestrebungen, die rein nationale Mitteilungspflicht einzuführen.
Das BMF hat den Referentenentwurf eines Zweiten Jahressteuergesetzes 2024 veröffentlicht. Das Ministerium hat hinsichtlich einer Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen nahezu unverändert die Regelungsvorschläge aus dem Wachstumschancengesetz übernommen. Die WPK lehnt die neuen Mitteilungspflichten ab und hat das Vorhaben in seiner Stellungnahme gegenüber dem BMF kritisiert.
Der Beirat der WPK hat am 3. Juni 2024 die dritte Änderung der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP) nach Neufassung beschlossen. Diese dritte Änderung wurde vom BMWK mit Schreiben vom 2. Juli 2024 genehmigt.