Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Delegierten Richtlinie zur Änderung der Schwellenwerte in Art. 3 der Richtlinie (EU) 2013/34 (Bilanzrichtlinie) für die Bestimmung der Größenklasse von Kapitalgesellschaften vorgelegt und um Stellungnahmen bis zum 6. Oktober 2023 gebeten. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat das WPK Magazin 3/2023 veröffentlicht.
Am 06.09.2023 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA eine Aktualisierung ihres ESEF-Berichterstattungshandbuchs über das einheitliche europäische elektronische Format veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Sind bei einer Qualitätskontrolle ausschließlich Prüfungen von kleinen Investmentkommanditgesellschaften in der Grundgesamtheit der Qualitätskontrolle, so sind sie durch den Prüfer für Qualitätskontrolle in die Stichprobe einzubeziehen, da er nur so die Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems beurteilen kann. Darauf weist die WPK hin.
Die EU-Kommission hat Drittstaaten mit hohem Risiko festgelegt. Die VO wurde zuletzt geändert durch die Delegierten Verordnungen (EU) 2023/410 und (EU) 2023/1219 vom 17.05.2023 (in Kraft getreten am 16.07.2023). Die WPK hat ihre Übersicht der Listen aktualisiert.
Durch das Kreditzweitmarktgesetz sollen das Kreditdienstleistungsinstitutsgesetz und zahlreiche Änderungen in anderen Gesetzen im Finanzmarktsektor eingeführt werden. Die WPK hat gegenüber dem BMF zu dem Referentenentwurf Stellung genommen.
Das BMJ hat am 28. Juli 2023 das Eckpunktepapier eines Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Die WPK zeigt auf, welche Punkte relevant für Prüfungsverbände sind.
Das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes hat weitere Fallgruppen eingeführt, nach denen Prüfungen durch einen WP/vBP erforderlich werden. Das Gesetz wurde am 2. August 2023 verkündet. Die WPK gibt einen Überblick.
Die WPK hat gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Entwurf des geänderten ISA 570 (Revised) Going Concern Stellung genommen.
Das IAASB hat den Entwurf des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 – General Requirements for Sustainability Assurance Engagements – veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können bis zum 1. Dezember 2023 abgegeben werden. Darauf weist die WPK hin.