Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers Datev eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die EU-Kommission hat am 25.07.2024 ihren zweiten Bericht zur Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht.
Das LG München I hat über die Klage der FC Bayern München AG gegen die Viagogo GmbH entschieden. Dabei gab sie der Klägerin teilweise Recht: Leerverkäufe von Tickets zu Spielen des FC Bayern München durch die Beklagte mit Hinweis auf die eingeschränkte Verfügbarkeit sind unzulässig (Az. 37 O 2100/22).
Das BAföG steigt. Die Verwaltung bietet mehr digitalen Service. Briefe kommen weiter zuverlässig, brauchen aber etwas länger. Zusätzliche Milliarden fließen in eine leistungsfähige Bahninfrastruktur. Diese und andere Regelungen treten lt. Bundesregierung im August 2024 in Kraft.
In vielen Betrieben fehlen Fachkräfte, gleichzeitig tun sich Erwachsene ohne anerkannten Abschluss auf dem Arbeitsmarkt schwer. Hier setzt das Instrument der Teilqualifikation an, mit dem An- und Ungelernte schrittweise dokumentierte berufliche Kenntnisse erwerben können – bis hin zum Berufsabschluss. Die IHKs stellen bundesweit Standards und Qualität sicher.
Am 25.07.2024 veröffentlichte die European Financial Reporting Advisory Group eine Studie, die erste Erkenntnisse aus der Umsetzung der Europäischen Nachhaltigkeitsstandards in 28 europäischen Unternehmen aufzeigt (State of play as of Q2 2024/Implementation of European Sustainability Reporting Standards (ESRS)). Das berichtet die WPK.
Einem Fahrradfahrer kann die alleinige Haftung auferlegt werden, wenn er die Vorfahrt missachtet und es dadurch zum Unfall mit einem Auto kommt. Das LG Lübeck verneinte kürzlich Ersatzansprüche eines so verletzten Fahrradfahrers (Az. 6 O 8/22).
Eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Zwischenbilanz zur 10-jährigen Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG“ im Zusammenhang mit dem geplanten Jahressteuergesetz 2024 (Steuerfortentwicklungsgesetz) hat die CDU/CSU-Fraktion gestellt (BT-Drucks. 20/12279).
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wählten von den insgesamt rund 5,3 Mio. zusammenveranlagten Steuerpflichtigen mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit knapp 2,1 Mio. Paare (39 {2d30b7bd0e176aed367a9f0ba0bb1452a2c363a714d279b5b8ac8013af9aa068}) die Steuerklassenkombination III und V.
Die Stimmung in der deutschen Exportindustrie hat sich leicht verschlechtert. Die ifo Exporterwartungen sanken im Juli auf -1,7 Punkte, von -1,3 Punkten im Juni.
Die EU und Singapur haben am 25.07.2024 die Verhandlungen über ein Abkommen über den digitalen Handel abgeschlossen. Es ist das erste EU-Abkommen seiner Art und spiegelt das Bestreben der EU wider, bei den Regeln für den digitalen Handel und grenzüber­schrei­tenden Datenverkehr weltweit Maßstäbe zu setzen.