OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. So entschied das BAG (Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22).
Das VG Koblenz hat den Klagen mehrerer Pflegefachkräfte gegen die Heranziehung zu einem Mitgliedsbeitrag zur Landespflegekammer Rheinland-Pfalz für das Jahr 2025 stattgegeben (Az. 5 K 374/25.KO, 5 K 472/25.KO, 5 K 513/25.KO, 5 K 686/25.KO).
Das OLG Frankfurt hat bestätigt, dass die mittels Samenspende gezeugte Klägerin von dem behandelnden Arzt nicht Auskunft über die Anzahl u. a. der Verwendung von Samenspenden ihres Vaters verlangen kann. Es fehle ein rechtlich geschütztes Bedürfnis für diese Auskunft (Az. 17 U 60/24).
Das VG Wiesbaden hat mehrere Klagen abgewiesen, die sich gegen die Festsetzung von Grundsteuer B für das Jahr 2025 richteten. Die Grundsteuerfestsetzung durch die jeweilige Gemeinde sei rechtmäßig erfolgt (Az. 1 K 653/25.WI, 1 K 1111/25.WI und 1 K 1139/25.WI).
Das Bundeskabinett hat am 01.04.2026 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen. Damit werden die Luftverkehrsteuersätze gesenkt – auf das Niveau der vor dem 1. Mai 2024 geltenden gesetzlichen Steuersätze. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Die EU-Kommission hat Deutschland aufgefordert, die Eigenmittelrichtlinie (CRD6) vollständig in nationales Recht umzusetzen. Mit der CRD6 wird der EU-Aufsichtsrahmen für Banken aktualisiert.
Das VG Trier hat die Klage abgewiesen und entschieden, dass die ohne Genehmigung errichtete Teichanlage samt baulicher Anlagen im Naturpark zurückgebaut werden muss (Az. 9 K 6671/25.TR).
Die Wirtschaftsforschungsinstitute der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose haben ihr Frühjahrsgutachten vorgestellt. Die aktuelle konjunkturelle Lage sei demnach von einem kräftigen Energiepreisschock geprägt. Die beteiligten Institute sehen die deutsche Wirtschaft in einer tiefgreifenden Krise und korrigieren vor diesem Hintergrund ihre Prognose vom Herbst erneut deutlich nach unten.
Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 3. März 2026 geändert worden ist, erneut (Az. III C 3 – S 7140/00020/001/048).
Der Rat der EU hat grünes Licht für eine neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung zentraler Aspekte der Insolvenzvorschriften in der gesamten EU gegeben. Die Richtlinie wird das Unternehmensumfeld in der EU für grenzüberschreitend tätige Anleger attraktiver machen, indem die Komplexität unterschiedlicher nationaler Insolvenzvorschriften verringert wird.