Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Az. 34 C 92/23).
Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto – etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit – noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel des Vorruhestandsmodells entschied. Das BVerwG entschied, dass das Zeitguthaben bei seinen Versorgungsbezügen dann nicht mehr berücksichtigt werden muss (Az. 2 C 13.23).
Die EU-Kommission hat am 30.04.2024 die erste Phase einer Sozialpartneranhörung eingeleitet, um Feedback über mögliche Maßnahmen zur Gewährleistung von fairen Arbeitsbedingungen bei der Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit einzuholen.
Das LG Köln hatte zu entscheiden, ob einem Hochzeitspaar eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgeldes zustehen kann, wenn der beauftragte Hochzeitsfotograf die Hochzeit nur unzureichend fotografisch festhält und bestimmte Ereignisse nicht dokumentiert (Az. 13 S 36/22).
Die EU muss mehr tun, um Startups in der aktuell schwierigen Konjunktur zu unterstützen. Das fordert eine Mehrheit der Tech-Startups in Deutschland. So das Ergebnis einer Bitkom-Befragung.
Wirtschaftsprofessorinnen und -professoren bewerten den Standort Deutschland im internationalen Vergleich nur mit der Schulnote 3,4. Das geht aus dem neuesten Ökonomenpanel des ifo Instituts hervor.
Fast 40 {3baaad12ae2f6c91e92cd134c894b26421456c87464c32c35d0b12f9d53dcf9c} des EU-Außenhandels entfallen auf Nachbarländer der Union-Märkte, die angesichts geoökonomischer Spannungen in einer zunehmend entkoppelten Weltwirtschaft immer wichtiger werden. Zudem stärken enge institutionelle Beziehungen mit der EU-Nachbarschaft lt. DIHK die Resilienz, Souveränität und Attraktivität des europäischen Binnenmarktes.
Gleich mehrere brisante Themen für die Anwaltschaft standen auf der Agenda der BRAK-Hauptversammlung am 26.04.2024. Diskutiert wurde u. a. über anwaltliche Sammelanderkonten, Geldwäscheprävention, aktuelle Reformprojekte in der Justiz, Fachkräftemangel sowie Maßnahmen für eine bessere Ausbildung von Rechtsanwalts-Fachangestellten.
Bis Anfang Juli 2024 muss die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in nationales Recht umgesetzt werden. Zu dem Entwurf für ein Umsetzungsgesetz macht die BRAK in ihrer Stellungnahme punktuelle Änderungsvorschläge.
Die Satzungsversammlung der BRAK hat den Gesetzgeber erneut aufgefordert, ihr mit der erforderlichen Satzungskompetenz den Weg zu ebnen, um die anwaltliche Fortbildungspflicht konkret zu regeln. Sie diskutierte außerdem über Reformpläne im Recht der Fachanwaltschaften sowie über Modernisierungsbedarf bei weiteren berufsrechtlichen Regelungen.