Steuerberater für Privatpersonen

Aufgrund ständiger Rechtsänderungen ist es für den Laien unmöglich, alle Facetten des Steuerrechts zu kennen. Wir als Steuerberater stehen daher als Ihr Partner zur Verfügung und kümmern uns um steuerliche Fragen jeder Art.

Insbesondere beraten wir Sie sehr gerne in Ihrer Entscheidungsphase. So lange die Entscheidungen noch nicht getroffen sind haben Sie noch alle Fäden in der Hand. Dies betrifft z.B. mögliche Schenkungen, Erbschaften oder Immobilientransaktionen.

Wir übernehmen gerne Ihre persönliche Steuererklärung. Daneben bieten wir Ihnen in der Steuerberatung jedoch auch die Vertretung im außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Verfahren an um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Als Steuerberater für Privatpersonen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Steuerliche Beratung bei der Vermögensanlage
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Gewinn- bzw. Überschussermittlung für alle Einkunftsarten
  • Erbschafts- & Schenkungssteuer

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das Geschäftsklima im Mittelstand hat sich im September zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Es sank um 2,9 Punkte auf minus 16,1 Zähler. Bei den Großunternehmen war der Rückgang mit minus 0,5 Punkten geringer. Damit kommt der noch zu Jahresbeginn beobachtete Stimmungsaufschwung ins Stocken. Dies sind die Ergebnisse des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.
Zur weltweiten Umsetzung bestimmter (abkommensbezogener) Empfehlungen aus dem sog. BEPS-Projekt gegen unfairen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltungen wurde im Jahr 2016 ein multilaterales Abkommen verabschiedet (BEPS-MLI). In der Bundesrepublik Deutschland erfolgt die dessen Umsetzung zweistufig, durch ein Vertragsgesetz und durch ein nachfolgendes Anwendungsgesetz. Das vorliegende Änderungsgesetz erweitert das Vertragsgesetz vom 22. November 2020.
Die Bundesregierung will Verwaltung und Gesetzgebung modernisieren. Die BRAK weist auf einen für Juristinnen und Juristen besonders relevanten Aspekt hin: ein neuer Standard in der Rechtsetzung, der auf eine strukturierte Frühphase der Gesetzgebung, mehr digitale Werkzeuge und adressatenfreundliche Gestaltung setzt – Rechtsregeln sollen als „Law as Code“ maschinenlesbar und direkt in IT-Systeme integrierbar sein.
Arbeitgeber, die einem Arbeitnehmer für die Zeit der Absonderung wegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus Zahlungen geleistet haben, haben keinen Erstattungsanspruch nach § 56 Abs. 5 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes. Sie waren auch im Falle eines symptomlosen Verlaufes der Infektion zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 14.24).
Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat, eine Impfung für sie aber möglich gewesen wäre. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 3 C 5.24).
Der BGH hat sich mit der Frage befasst, wer für etwaige Aufklärungs- oder Behandlungsfehler bei einer bis zum 7. April 2023 vorgenommenen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haftet, die in einer Vertragsarztpraxis vorgenommen wurde (Az. III ZR 180/24).
Wer zur Aufklärung eines Verkehrsverstoßes eine bloße „Briefkastenadresse“ und fiktive Personalien angibt, wirkt nicht ausreichend mit. Eine daraufhin angeordnete Fahrtenbuchauflage ist rechtmäßig. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 14 K 2411/24).
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2025 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Ab dem 09.10.2025 wird der Geldtransfer im gesamten Euro-Währungsgebiet schneller und sicherer denn je sein. Dank der neuen EU-Vorschriften für Sofortzahlungen können Menschen und Unternehmen nun innerhalb von Sekunden Geld in Euro überweisen, und zwar zu jeder Tages- und Nachtzeit, an Wochentagen oder am Wochenende, sei es im eigenen Land oder im gesamten Euro-Währungsgebiet. Die EU-Kommission gibt einen Überblick.
Das OVG Bremen hat § 5 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes vom 5. November 2024 (Brem.GBl. S. 1014) – AusbUFDVO- für unwirksam erklärt und im Übrigen den Normenkontrollantrag gegen die Verordnung abgelehnt (Az. 2 D 7/25).