Steuerberater für Privatpersonen

Aufgrund ständiger Rechtsänderungen ist es für den Laien unmöglich, alle Facetten des Steuerrechts zu kennen. Wir als Steuerberater stehen daher als Ihr Partner zur Verfügung und kümmern uns um steuerliche Fragen jeder Art.

Insbesondere beraten wir Sie sehr gerne in Ihrer Entscheidungsphase. So lange die Entscheidungen noch nicht getroffen sind, haben Sie noch alle Fäden in der Hand. Dies betrifft z.B. mögliche Schenkungen, Erbschaften oder Immobilientransaktionen.

Wir übernehmen gerne Ihre persönliche Steuererklärung. Daneben bieten wir Ihnen in der Steuerberatung jedoch auch die Vertretung im außergerichtlichen oder finanzgerichtlichen Verfahren an um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Als Steuerberater für Privatpersonen bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Steuerliche Beratung bei der Vermögensanlage
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Gewinn- bzw. Überschussermittlung für alle Einkunftsarten
  • Erbschafts- & Schenkungssteuer

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Containerumschlag-Index des RWI Essen ist laut aktueller Schnellschätzung im Oktober auf 137,2 Punkte gestiegen. Der Gesamtindex holte seinen Rückgang gegenüber dem Vormonat damit weitgehend auf. Deutsche und europäische Häfen verlieren jedoch weiterhin massiv Containerfracht.
Die Verletzung von Überwachungs- und Kontrollpflichten des ressortfremden Mitgeschäftsführers betreffend sachlich nicht gerechtfertigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern kann die fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags rechtfertigen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 5 U 15/24).
Der EuGH hat bestätigt, dass die Gewährung des Steuerfreibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder von der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf die Zulage für unterhaltsberechtigte Kinder abhängt. Wie diese Zulage wird der Steuerfreibetrag also höchstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres des Kindes gewährt (Rs. C-137/24 P).
Der BFH hat zur Umsatzsteuerfreiheit der Krankenhausleistungen einer Privatklinik Stellung genommen (Az. XI R 36/23).
Der BFH hatte zu klären, ob Steuerberatungskosten, die angefallen sind, um den Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG zu ermitteln, Veräußerungskosten im Sinne des § 17 EStG darstellen (Az. IX R 12/24).
Handelt es sich um eine zusammengefasste Veräußererseite und damit um ein einheitliches Vertragswerk, wenn der mit dem Grundstücksverkäufer nicht verbundene Bauunternehmer lediglich seine Zustimmung zur Einbeziehung eines weiteren Auftraggebers in den bereits ausgehandelten Bauvertrag erteilt? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. II R 19/22).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die beim Finanzamt eingegangene Anzeige einer Schenkung nach § 30 ErbStG oder erst die angeforderte und abgegebene Schenkungsteuererklärung nach § 31 ErbStG die Beendigung der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bewirkt (Az. II R 1/23).
Der Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft, weil sie einen reinen Finanzinvestor aufgenommen hatte, war zulässig. Das befand der BayAGH unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH, der Ende 2024 das sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht für mit Unionsrecht vereinbar erklärt hatte.
Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). So das BAG (Az. 5 AZR 118/23).
Das EU-Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Unternehmen erhalten somit ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.