Leistungen

Als etablierte und dynamische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Beratungsleistungen an, die für ein mittelständisches Unternehmen im privaten oder öffentlichen Bereich wichtig sind.

Hierbei sind wir der Partner, der auf Grund seiner inneren Einstellung und seiner regionalen Verwurzelung, Sie nicht nur während unseres gemeinsamen Projekts begleitet, sondern Ihnen auch darüber hinaus als Berater beisteht. Unsere Leistungen können auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

Abschlussprüfungen

  • Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB
  • Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz 
  • Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck 

Beratung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Finanzierung, Investition, Strategie und Organisation)
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Unternehmenskonzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen nach IDW S1
  • Erstellung von Gutachten (z.B. hinsichtlich Fragen zur Rechnungslegung oder Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S5)
  • Wirtschaftliche Beratung von Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung von Konzepten und Beratung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung von Unternehmen in der Krise

Interne Revision

  • Unterschlagungsprüfungen
  • Interne Revision 
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

sonstige Prüfungsleitungen

  • Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f bs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 FinVermV
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Bescheinigung nach §270b InsO
  • Bescheinigungen für Fördermittel und Aufbaubanken
  • Prüfungen Interseroh / grüner Punkt
  • Erstellung und Prüfung sonstiger Bescheinigungen

Bei jedem unserer Aufträge beachten wir neben den berufsrechtlichen Vorschriften in erster Linie die Interessen und Erwartungen unserer Mandanten, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir garantieren Ihnen, dass alle gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben beachtet werden, so dass Sie am Ende des Projekts ein Produkt erhalten, das den höchsten Anforderungen entspricht und einer hervorragenden Reputation unterliegt.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 29. April 2025 ihre finalen Leitlinien zur Überwachung von Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Das teilt die WPK mit.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 30. April 2025.
Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.
Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konkretisiert hat.
Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität des Berufsstandes hin.
Nach der Zustimmung des Rates der Europäischen Union wurde die EU-Richtlinie 2025/794 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. April 2025 veröffentlicht. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Darauf weist die WPK hin.
Das IAASB hat den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das PIOB veröffentlicht. Die WPK zeigt die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 auf.
Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte.