Vorstellung

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische, regional und überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Meiningen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Standorten u.a. in Meiningen, Erfurt, Nürnberg und Berlin.

Die Gesellschaft wird durch zwei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verantwortlich geführt.

Beide verantwortlichen Geschäftsführer verfügen einerseits über fundierte und langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen bei international agierenden Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sind andererseits regional im Raum Südthüringen verwurzelt. Sie verfügen über Doppelexamen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können ein betriebswirtschaftliches Studium vorweisen. Daneben bestehen unternehmerische Erfahrungen der Partner und Teammitglieder aus eigenen direkten und indirekten unternehmerischen Aktivitäten sowie der Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in eigener Kanzlei. Die Gesellschaft greift bei Bedarf auf einen breiten Pool an fachlichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Mitarbeitern und Prüfungsassistenten zurück.
Unsere Kanzlei bietet eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistung und Beratung aus festen und konstanten Strukturen mit Zugriff auf ein breites Beraternetzwerk. Daneben bieten wir eine ausgeprägte Fokussierung auf die Anforderungen des Mittelstandes.

Kennzeichnend für unser Arbeiten in flachen Hierarchien, sind schnelle und pragmatische Lösungen Ihrer Anforderungen und Problemstellungen, unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kümmern sich proaktiv um Ihre Belange.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Die WPK spricht sich gegenüber dem Bundesrat nachdrücklich gegen die Öffnung aus. Eine Erweiterung des Prüferkreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei nicht erforderlich.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2025 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Standortfördergesetzes Stellung genommen. Das BMF zielt mit dem im August 2025 veröffentlichten Entwurf darauf ab, den strukturell bedingten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft zu begegnen. Es sollen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Darauf weist auch die WPK hin.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont in seiner Pressemitteilung zum Abschlussbericht über die Corona-Wirtschaftshilfen die maßgebliche Rolle der prüfenden Dritten – zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Ihre Einbeziehung habe die Qualität und Zuverlässigkeit der Antragsangaben deutlich erhöht. Die WPK begrüßt die ausdrückliche Anerkennung.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. September 2025.