Unser Umfeld

Wer meint, Wirtschaftsprüfer seien nur dazu da, die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens zu bescheinigen, der übersieht den größten Teil ihres Potentials. Denn aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung, die im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Studium, eines der anspruchsvollsten Staatsexamen in Deutschland und eine mindestens dreijährige Prüfungstätigkeit einschließt, verfügen Wirtschaftsprüfer über ein breites Branchenwissen aufgrund ihrer vielfältigen Mandanten und beherrschen auch viele Spezialgebiete. Dazu verfügen unsere Berufsträger über eine nützliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer nehmen als Abschlussprüfer zudem eine öffentliche Funktion wahr. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die ihre Tätigkeit grundlegend von der eines Unternehmensberaters unterscheiden. Bei Gerichten und bei Finanzbehörden sind sie als Steuerexperten, betriebswirtschaftliche Gutachter oder auch als Sachverständige anerkannt. „Damit vereint der Beruf des Wirtschaftsprüfers praktisch alle relevanten Beratungsbereiche, die ein Unternehmen heute braucht“, so Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Das Institut vertritt mehr als 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und versteht sich als Fachverband und Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene.

„Beim Thema Wirtschaftsprüfer denken viele nur an große Gesellschaften. Dabei wird übersehen, dass es fast überall in Deutschland viele Einzelwirtschaftsprüfer sowie kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüferpraxen gibt, die Beratungsaufgaben speziell für den Mittelstand wahrnehmen“, berichtet Naumann. „Und das nicht erst dann, wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder eine Unternehmensbewertung für eine Übernahme ansteht.“ Denn das eigentliche Beratungsziel der Wirtschaftsprüfer liege in der Abwendung von Krisen und der fachlichen Begleitung von Unternehmen: „Je früher ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen kennenlernt, desto besser kann er es in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und strategischen Fragen zusammenhängend beraten.“

Das ist besonders in der Gründungsphase, bei Freiberuflern oder bei expansiven und erfolgreichen Unternehmern vorteilhaft. Denn niemand überblickt am Anfang alle möglichen Entwicklungen, jedoch hat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aber die meisten schon einmal kennengelernt. Da Wirtschaftsprüfer nicht nur zur Neutralität, sondern auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entwickelt sich schnell ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Berater.

Weil auch Banken dem Wort des Wirtschaftsprüfers vertrauen – oft sogar danach verlangen – gewinnt das Unternehmen auch an Bonität.

Neben den standardmäßigen Jahresabschlussprüfungen werden insbesondere im Zusammenhang mit Subventionen und Fördermitteln vermehrt die verschiedensten Bescheinigungen und Testate von Wirtschaftsprüfern verlangt. Auch die Arbeit von Insolvenzverwaltern und Unternehmen mit Kapitalmarktbezug bedarf in immer höherem Maße der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 17. Dezember 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf von neuen Fragen und Antworten (Draft Commission Notice) zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung. Darauf weist die WPK hin.
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Sie hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen. Diese sollen überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung stärkt damit die dritte Säule – die freiwillige private Altersvorsorge.
Die WPK hat ihr Magazin 4/2025 veröffentlicht.
EU-Parlament und Rat haben am 09.12.2025 eine vorläufige Einigung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD und EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) erzielt. Die Einigung muss nun noch formal von beiden EU-Institutionen angenommen und anschließend im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
begonnen und möchte das Verpackungsgesetz durch das Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzen. Die WPK hat dazu ihre Stellungnahme übermittelt.
Die WPK informiert über die Sitzung vom 28.11.2025.
Die European Financial Reporting Advisory Group hat ihre Entwürfe der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards als fachliche Empfehlung (Technical Advice) an die Europäische Kommission übergeben.