Unser Umfeld

Wer meint, Wirtschaftsprüfer wären nur dazu da, die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens zu bescheinigen, der übersieht den größten Teil ihres Potentials. Denn aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung, die im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Studium, eines der anspruchsvollsten Staatsexamen in Deutschland und eine mindestens dreijährige Prüfungstätigkeit einschließt, verfügen Wirtschaftsprüfer über ein breites Branchenwissen aufgrund ihrer vielfältigen Mandanten und beherrschen auch viele Spezialgebiete. Dazu verfügen unsere Berufsträger über eine nützliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer nehmen als Abschlussprüfer zudem eine öffentliche Funktion wahr. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die ihre Tätigkeit grundlegend von der eines Unternehmensberaters unterscheiden. Bei Gerichten und bei Finanzbehörden sind sie als Steuerexperten, betriebswirtschaftliche Gutachter oder auch als Sachverständige anerkannt. „Damit vereint der Beruf des Wirtschaftsprüfers praktisch alle relevanten Beratungsbereiche, die ein Unternehmen heute braucht“, so Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Das Institut vertritt mehr als 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und versteht sich als Fachverband und Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene.

„Beim Thema Wirtschaftsprüfer denken viele nur an große Gesellschaften. Dabei wird übersehen, dass es fast überall in Deutschland viele Einzelwirtschaftsprüfer sowie kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüferpraxen gibt, die Beratungsaufgaben speziell für den Mittelstand wahrnehmen“, berichtet Naumann. „Und das nicht erst dann, wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder eine Unternehmensbewertung für eine Übernahme ansteht.“ Denn das eigentliche Beratungsziel der Wirtschaftsprüfer liege in der Abwendung von Krisen und der fachlichen Begleitung von Unternehmen: „Je früher ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen kennenlernt, desto besser kann er es in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und strategischen Fragen zusammenhängend beraten.“

Das ist besonders in der Gründungsphase, bei Freiberuflern oder bei expansiven und erfolgreichen Unternehmern vorteilhaft. Denn niemand überblickt am Anfang alle möglichen Entwicklungen, jedoch hat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aber die meisten schon einmal kennengelernt. Da Wirtschaftsprüfer nicht nur zur Neutralität, sondern auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entwickelt sich schnell ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Berater.

Weil auch Banken dem Wort des Wirtschaftsprüfers vertrauen – oft sogar danach verlangen – gewinnt das Unternehmen auch an Bonität.

Neben den standardmäßigen Jahresabschlussprüfungen werden insbesondere im Zusammenhang mit Subventionen und Fördermitteln vermehrt die verschiedensten Bescheinigungen und Testate von Wirtschaftsprüfern verlangt. Auch die Arbeit von Insolvenzverwaltern und Unternehmen mit Kapitalmarktbezug bedarf in immer höherem Maße der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Europäische Rat hat am 23. Juni 2025 mitgeteilt, dass er sich auf einen Standpunkt zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 zum Omnibus-Paket I für die anstehenden Trilogverhandlungen geeinigt hat. Das berichtet die WPK.
Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft nun die Voraussetzungen dafür, die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab Januar 2026 zu reduzieren.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. und 24. Juni 2025.
Der Ausschuss Berufsrecht der WPK hat einen Praxishinweis zur Bedeutung von Kooperationen bei der Entwicklung von Software erarbeitet, den der Vorstand verabschiedet hat.
Der Beirat der WPK kam am 13. Juni 2025 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 zusammen. Die nächste Sitzung des Beirates findet am 28. November 2025 statt.
Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht.
Am 17. Juni 2025 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zu kollektiven Anlageinstrumenten (Collective Investment Vehicles – CIVs) und Pensionsfonds Stellung genommen.
Der Beirat beabsichtigt nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Die WPK weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.
Ende 2024 waren 2.623 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2023: 2.730). In diesen Praxen waren am Jahresende nach 62 {34b4167b39488be90676842d96d8339aa712f57b784eb11a5a2a0e3602dac7cc} im Vorjahr nunmehr rund 61 {34b4167b39488be90676842d96d8339aa712f57b784eb11a5a2a0e3602dac7cc} aller WP/vBP tätig. Damit sind lt. WPK 67 {34b4167b39488be90676842d96d8339aa712f57b784eb11a5a2a0e3602dac7cc} der Wirtschaftsprüfer und 13 {34b4167b39488be90676842d96d8339aa712f57b784eb11a5a2a0e3602dac7cc} der vereidigten Buchprüfer weiterhin befugt, gesetzliche Abschussprüfungen durchzuführen.
Der Vorstandsausschuss KI der WPK hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.