Qualitätssicherung und Peer Review

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2015 den turnusmäßigen Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews erfolgreich absolviert. Per Gesetz sind Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB durchführen verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre ein Peer Review durchzuführen. Fokus dieser Überprüfung ist einerseits das Vorhandensein und die Anbindung eines internen Qualitätssicherungssystems sowie die entsprechende Abwicklung der Aufträge nach diesem System.

In den Monaten August und September 2021 hat die UNION AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine intensive Prüfung des Qualitätssicherungssystems und der Arbeit in unserer Kanzlei durchgeführt. Dabei hat sich ausnahmslos bestätigt, dass die umfangreichen berufsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Gegenteil, der Prüfer lobte explizit die Art der Durchführung unserer Prüfungen und den Vorhalt der Dokumentationen. Diese dienen sowohl dem Wirtschaftsprüfer wie auch dem Mandanten zur Sicherung der Rechtspositionen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Teilnahmebestätigung am Peer Review erteilt. Auf Basis dieser Bescheinigung ist es uns möglich, auch künftig weiterhin unsere professionellen Prüfungen im Bereich von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB anbieten zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 20.06.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine Erklärung zur Aufsicht über die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Mit dieser möchte die ESMA das Engagement mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine transparente und glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung der betroffenen Unternehmen fördern.
Die Energiepreise sollen für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft lt. Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, Bürger und produzierende Unternehmen ab 2026 beim Strompreis deutlich zu entlasten.
Der Rat der Europäischen Union hat am 23. Juni 2025 mitgeteilt, dass er sich auf einen Standpunkt zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission vom 26. Februar 2025 zum Omnibus-Paket I für die anstehenden Trilogverhandlungen geeinigt hat. Das berichtet die WPK.
Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der Haushaltsentwurf schafft nun die Voraussetzungen dafür, die Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ab Januar 2026 zu reduzieren.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. und 24. Juni 2025.
Der Ausschuss Berufsrecht der WPK hat einen Praxishinweis zur Bedeutung von Kooperationen bei der Entwicklung von Software erarbeitet, den der Vorstand verabschiedet hat.
Der Beirat der WPK kam am 13. Juni 2025 zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2025 zusammen. Die nächste Sitzung des Beirates findet am 28. November 2025 statt.
Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht.
Am 17. Juni 2025 hat die WPK im Rahmen der Konsultation des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zu kollektiven Anlageinstrumenten (Collective Investment Vehicles – CIVs) und Pensionsfonds Stellung genommen.
Der Beirat beabsichtigt nach Anhörung der Mitglieder und in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Aufnahme eines neuen Gebührentatbestandes in § 3 Abs. 11 der Gebührenordnung der WPK zu beschließen. Die WPK weist auf die Gelegenheit zur Stellungnahme hin.