Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstandsausschuss KI der WPK hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Der Bundestag hat am 05.06.2025 in 1. Lesung über den Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (BT-Drs. 21/323) debattiert. Er wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Das BMF gibt einen Überblick.
Mit „Investitions-Booster“ ausgestattet, soll das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ins Ziel sprinten. Neben der temporären Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sind u. a. die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes enthalten. Doch hält der Entwurf, was er verspricht? Der DStV gibt einen Überblick.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt (BT-Drs. 21/323).
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Generalanwältin Kokott hat ihre Schlussanträge im Fall C-744/23 abgegeben. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass eine unentgeltlich erbrachte anwaltliche Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig sei, wenn die unterliegende Gegenseite verpflichtet ist, ein gesetzliches Mindesthonorar an den unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen. Hierauf wies die BRAK hin.
Die EU-Kommission hat am 15. Mai 2025 eine Sondierung für eine Folgenabschätzung zur Europäischen digitalen Brieftasche für Unternehmen gestartet. Das berichtet die BRAK.
Die WPK erläutert die Risiken beim Prüferwechsel, wenn ein bestellter Abschlussprüfer nach begonnener Prüfung wegfällt.