Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die WPK weist darauf hin, dass das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zwei Umfragen zu den Themen Reaktion auf die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften (NOCLAR) in den Sections 260 und 360 des Kodex und Änderung des Aufbaus des IESBA-Kodex (Restructured Code) gestartet hat.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2026.
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 19. März 2026 zusammengefasst.
Die WPK hat sich zur Einführung einer Regelung zur speziellen Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte in der Berufssatzung für WP/vBP geäußert.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 der EU-Kommission vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2025 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Präsident der WPK äußert sich zur Kritik des Verbands für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der KfQK zur Durchführung und Dokumentation der Qualitätskontrolle an das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Die WPK habe ihre Neutralitätspflicht missachtet.
Die Anti-Geldwäschebehörde der EU AMLA hat eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf eines technischen Regulierungsstandards über finanzielle Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen durchgeführt. Das berichtet die WPK.
Die WPK berichtet über ihre langjährigen Aktivitäten und erzielten Fortschritte zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere zur Nachwuchssicherung, zur Einführung des Syndikus-WP/vBP und eines Mitarbeitermodells sowie zur Modernisierung des Niederlassungsrechts, und über den aktuellen Stand des entsprechenden Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren.
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die WPK befürwortet diese Initiative grundsätzlich, äußert jedoch auch Kritik.
Am 24. Februar 2026 hat der Rat der EU den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Darauf weist die WPK hin.