Digitalisierung

Optimum steht für ein optimiertes digitalisiertes Audit

Die innovative und digitale Gestaltung unseres Prüfungsprozesses und dessen konsequente Umsetzung in Verbindung mit kleinen schlagkräftigen Team- und Entscheidungsstrukturen ermöglicht uns eine hoch effiziente Prüfungsdurchführung. Digitale Wirtschaftsprüfung schafft effizientere Prozesse und Innovation in der Prüfungsdurchführung.

Daraus resultieren folgende Vorteil für unsere Mandanten:

  • Attraktive Honorarstruktur
  • Verlässliche Zeitschinen und hochwertige Arbeitsergebnisse
  • Geringstmögliche Belastung des operativen Geschäftes der Mandanten durch Jahresabschlussprüfung
  • Schlanke und effiziente Prüfungsdurchführung
  • Zeitlich und örtlich flexible und damit planbare Prüfungsdurchführung
  • Schnelle und verbindliche Entscheidungen bei kritischen Fragestellungen durch Nähe zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
  • Mehrwert durch strukturierten Managementletter (Verbesserungs- und Gestaltungsoptionen werden hier auf Wunsch dem Management außerhalb des Prüfungsberichtes berichtet)

Unser Prüfungsansatz berücksichtigt dabei sämtliche gesetzliche Anforderungen des Berufsstandes und unterliegt regelmäßig der Qualitätssicherung im Rahmen des Peer Reviews.

Was sind die Schwerpunkte unseres Prüfungsansatzes:

  • Digitaler Datenaustausch mit individuellen Anforderungslisten
  • Komprimierung und Minimierung der Gespräche und Prüfungshandlungen bei Ihnen vor Ort und damit Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien für Statusgespräche und Interviews (Telefon, Internettelefonie, Skype), elektronische Dokumentation
  • Konzentration auf das Wesentliche im Rahmen einer skalierten Prüfung
  • Durchführung der Prüfung unter enger Einbindung von Berufsträgern zur schnellen Entscheidungsfindung
  • Nutzung von Lerneffekten bei Folgeprüfungen durch konstante und erfahrene Teamstrukturen

Im Regelfall können folgende u.a. auch kostenintensive Prüfungsbestandteile durch unseren Ansatz vermieden werden:

  • Wiederholte Anforderung von Unterlagen
  • Kopier- und Sucharbeiten bei Ihnen vor Ort
  • Ständiger Mitarbeiterwechsel beim Prüfer
  • Blockade der einzelnen eigenen Mitarbeiter durch Interviews vor Ort und lästige Anfragen nach Unterlagen
  • Blockierungen durch Bereitstellung von Prüferzimmern etc.
  • Intensive Reisekosten und Reisezeiten
  • Unproduktive Leerzeiten durch Warten auf Unterlagen bei Prüfung vor Ort

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt. Darüber informiert die WPK.
Das International Auditing and Assurance Standards Board hat am 22. Juli 2026 den Entwurf der zielgerichteten Änderungen des International Standards on Auditing for Audits of Financial Audits of Less Complex Entities (ISA for LCE) zur Konsultation gestellt. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK weist darauf hin, dass das BMF eine sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht hat.
Die WPK erläutert ihre Rechtsauffassung und ihren aufsichtsrechtlichen Ansatz zum Umgang mit mittelbarem Fremdbesitz an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor dem Hintergrund des europäischen und nationalen Berufsrechts.
Das BMI hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts veröffentlicht. Die WPK kritisiert, dass der durch Art. 1 eingeführte § 32 Abs. 1 des Entwurfs des Bundesverfassungsschutzgesetzes Rechtsanwälte gegenüber anderen Berufsgeheimnisträgern (also auch WP/vBP) privilegiert.
Das BMWE hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor veröffentlicht. In diesem Rahmen soll eine Pachtbegrenzung als neue Förderbedingung für Windenergieanlagen an Land eingeführt werden, wobei sich eine neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ergibt.
Mit der Frühstartrente sollen junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr will der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das BMF hat dazu den Referentenentwurf veröffentlicht.
Die AMLA hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung einschließlich Anhängen vorgelegt und eine umfangreiche Konsultation eingeleitet, die bis zum 27.09.2026 läuft.
Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Im Mittelpunkt des von BMF und BMJV vorgelegten Aktionsplans stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos.
Die WPK hat im Rahmen der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung der Regelungen „Reaktion auf die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften“ (NOCLAR) des IESBA Code of Ethics Stellung genommen.