Fallstudie – Bescheinigung von Insolvenztatbeständen und Sanierungsaussichten nach § 270b InsO

Optimum Standort:Erfurt
Kunde:mittelständischer landwirtschaftlicher Betrieb in Brandenburg
Themen:Erstellung einer Bescheinigung nach § 270b InsO
Zeitraum:2015

Zukunft und Restrukturierung des Unternehmens durch Gutachten gesichert

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum ein Unternehmen in eine existenzbedrohende Krise geraten kann. Jedes unternehmerische Handeln trägt Risiken in sich, die auch ein gewissenhafter Kaufmann nicht in jedem Fall vorhersehen kann. So können unvorhergesehene Ereignisse wie die wirtschaftliche Schieflage eines Lieferanten oder Kunden zu finanziellen Engpässen führen, die das Unternehmen als Ganzes gefährden können.

In den vergangenen Jahren hat sich auch in Deutschland die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Unternehmer in vielen Fällen der beste Manager zur Überwindung der Krise ist. Das Insolvenzverfahren hat sich in den letzten Jahren immer weiter weg von einem Verfahren der Abwicklung zu einem geordneten Verfahren der Restrukturierung und Neuausrichtung gewandelt.

Durch das normierte Verfahren, wird dem Unternehmen durch Sonderkündigungsrechte und öffentliche Unterstützungen wie das Insolvenzausfallgeld ein zeitlicher Puffer eröffnet, um den Turnaround zu schaffen. Dies bietet Chancen für Unternehmen in der Krise für eine erfolgreiche Sanierung.

Es soll jedoch nur der Unternehmer begünstigt werden, der sich frühzeitig um eine Sanierung bemüht. Das bedeutet, dass die Krise auf der einen Seite soweit vorangeschritten ist, dass die Zahlungsunfähigkeit droht, falls keine Sanierung erfolgt. Es darf jedoch noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegen. Daneben muss bei Antragstellung bereits ein grobes Sanierungskonzept vorliegen. Da auch der Gesetzgeber weiß, dass niemand in die Zukunft blicken kann, wird als Anforderung an dieses Konzept nur gestellt, dass eine Rettung nicht von Beginn an aussichtlos ist.

Damit der Unternehmer dieses Insolvenzverfahren in Selbstverwaltung durchführen kann, d.H. der Geschäftsführer nicht abgelöst sondern durch einen Sachwalter beratend unterstützt wird, unterstützen wir unsere Mandanten als sachkundige Person.

Auf Grund unserer Erfahrung wissen wir wie schwierig solche Situationen für die betroffenen Unternehmer sind. Oft gerät neben dem Unternehmen auch die persönliche finanzielle Existenz in Gefahr.

In kurzer Zeit erarbeiten wir für unsere Mandanten in dieser Situation, auch wie im konkreten Fall in Zusammenarbeit mit anderen erfahrenen Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern und Beratern, mögliche Sanierungskonzepte. Daneben würdigen wir die Planungs- und Liquiditätsrechnungen insolvenzrechtlich und stellen die Ergebnisse professionell dar. Somit unterstützen wir den mit der Antragsstellung beauftragten Rechtsanwalt und leisten einen wichtigen Beitrag für die Sanierung Ihres Unternehmens.

Als Wirtschaftsprüfer übernehmen wir diese Aufträge in Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern.

Einen besonderen Antrieb für unsere Tätigkeit gibt uns am Ende der Erfolg, wenn ein Unternehmen wie im vorliegenden Fall inklusive der vorhandenen Arbeitsplätze gerettet wird und uns unser Mandant wieder mit leuchtenden Augen gegenüber sitzt.