OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen. Neben unserer Tätigkeit als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite!

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Rat der EU hat eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung erleichtert werden.
Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das AG München die Klage auf Zahlung von 3.158,38 Euro ab. Der Kläger konnte den ihm obliegenden Nachweis des behaupteten, anspruchsbegründenden Geschehensablaufs nicht führen (Az. 161 C 14050/23).
Der DStV fordert eine über den sog. ViDA-Vorschlag hinausgehende Anpassung der MwStSystRL, die den Mitgliedstaaten eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens über das geplante Maß hinaus ermöglicht. Der bisherige Entwurf dürfte andernfalls inländische Unternehmen, insbesondere KMU, benachteiligen.
Die Inflationsrate in Deutschland ist im Februar auf 2,5 Prozent gesunken. Damit ist sie vom Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent nicht mehr weit entfernt – obwohl mehrere Maßnahmen der Bundesregierung zuletzt preistreibend gewirkt haben. Dazu hat die Hans-Böckler-Stiftung den neuen IMK-Inflationsmonitor vorgelegt.
Der Lagervertrag zwischen einer Anlagegesellschaft für Goldanlagen und dem Betreiber eines Hochsicherheitslagers entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten der Anleger. Ohne Kenntnis des kriminellen Vorgehens der Anlagegesellschaft bestehen auch keine Ansprüche der geschädigten Anleger gegen die Lagerhalterin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 13 U 180/22).
Mit zwei Musterfeststellungsklagen ist der vzbv gegen die einseitigen Preiserhöhungen bei den Strom- und Gasanbietern primastrom und voxenergie vorgegangen. Nun gelangen mit beiden Anbietern außergerichtliche Vergleiche. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, für die rund 1.600 an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Kundinnen und Kunden die Preiserhöhungen zurückzunehmen und etwaige Guthaben in voller Höhe zu erstatten.
Das EU-Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten geeinigt. Er soll Bürgern volle Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten geben, um eine bessere Gesundheitsversorgung in ihrem Land und der gesamten EU zu erhalten. Zudem wird ein solider Rechtsrahmen für die Bereitstellung von Daten für die Forschung und im Bereich der öffentlichen Gesundheit geschaffen.
Der Rat und das Europäische Parlament haben am 13.03.2024 eine vorläufige Einigung zu der Änderungsrichtlinie zur Ausweitung und Optimierung des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht erzielt. Mit den Vorschriften werden Gesellschaftsdaten leichter verfügbar sein, das Vertrauen und die Transparenz in Gesellschaften in allen Mitgliedstaaten erhöht und stärker vernetzte öffentliche Verwaltungen geschaffen. Zudem wird der Verwaltungsaufwand für Gesellschaften und andere Interessenträger in grenzüberschreitenden Situationen verringert.
Ein Rechtsanspruch eines Kindes auf Betreuung in einer Kindertagesstätte besteht nur bei Vorlage eines Nachweises eines ausreichenden Impfschutzes bzw. Immunität gegen Masern oder eines aussagekräftigen ärztlichen Zeugnisses darüber, dass das Kind aufgrund einer individuellen medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. So entschied das VG Mainz (Az. 1 L 98/24).
Ein Pflegender kann einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn seine Pflegeleistung 10 {6d472b1ecb54c80d24e4481e3c6fe252291f9732eb78ad6fbcb3e69ee07ac4f4} des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt. So entschied das FG Sachsen (Az. 2 K 936/23).