OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 18. Juni 2026.
Wer es als Arbeitgeber unterlässt, Aufzeichnungen zu dem von ihm eingesetzten Personal zu führen, muss damit rechnen, dass die Deutsche Rentenversicherung nachzuzahlende Beiträge zur Sozialversicherung aufgrund einer Schätzung festsetzt. Im Sozialverwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren gelten dabei andere Grundsätze als im Strafverfahren. Es genügt nicht, den Vorwurf der Schwarzarbeit und die Richtigkeit der Schätzung allgemein zu bestreiten. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg hervorgehoben (Az. L 14 BA 63/23).
Die Finanzministerin und Finanzminister der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sprechen sich parteiübergreifend für eine Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer aus. Dafür haben sie am 19.06.2026 ein Positionspapier vorgelegt.
Während der Brutzeit des Kranichs dürfen Windenergieanlagen in der Nähe von Kranichbrutstätten nicht gebaut werden. Außerdem müssen die Betreiber zum Schutz von Fledermäusen pauschale Abschaltzeiten hinnehmen, sofern noch keine genauen Erkenntnisse zu den tatsächlichen Fledermausaktivitäten vorliegen. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 7 A 41/25).
Das LG Lübeck hat Ersatzansprüche eines Kleinkindes verneint, das mutmaßlich im Planschbecken des Lübecker Drägerparks ausgerutscht war und sich zwei Milchzähne ausschlug (Az. 6 O 160/25).
Wer vorzeitig Rente bezieht, kann seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Das nutzen immer mehr Menschen, zeigt eine neue Studie des IW Köln.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Mai 2026 um 2,2 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85} höher als im Mai 2025. Einen höheren Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat hatte es zuletzt im Mai 2023 gegeben (+2,5 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85} gegenüber Mai 2022). Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im Mai 2026 gegenüber dem Vormonat April 2026 um 0,3 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85}.
Im April 2026 wurden mengenmäßig 4,8 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85} mehr Waren aus Deutschland exportiert und 2,8 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85} mehr Waren nach Deutschland importiert als im Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, stieg das Außenhandelsvolumen damit sowohl export- als auch importseitig.
Im Mittelstand dominiert Unregelmäßigkeit die Investitions­entscheidungen der allermeisten Unternehmen. Nur 3 {854c9892cd1b09d33ebfcf09b59787db8efc75dc3fade6e44390490e73d10f85} der insgesamt 3,8 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen betreiben lt. KfW Research eine mehrjährige, systematische Investitionsplanung.
In dem Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Hessen e. V. gegen die Stromio GmbH hat das OLG Hamm festgestellt, dass die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 unwirksam war, und weitere Feststellungen zu Schadensersatzansprüchen betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher getroffen (Az. 2 MK 1/22).