OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die AMLA hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung einschließlich Anhängen vorgelegt und eine umfangreiche Konsultation eingeleitet, die bis zum 27.09.2026 läuft.
Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca 1741/25).
Kann erwartet werden, dass in einem als „familienfreundlich“ und „Family-Resort“ bezeichneten Hotel die Kinder alle Wasserrutschen und alle Restaurants benutzen dürfen? Begründen ein Fluginsekt sowie eine Made im Essen im Karibik-Urlaub einen Reisemangel? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S 34/25).
Das VG Sigmaringen hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen eine Abbruchverfügung der Stadt Hechingen abgewiesen und bestätigte den Abriss verfallener Polizeibaracken in Schlossnähe (Az. 10 K 4343/24).
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen.
Die Lage der deutschen Wirtschaft zeigt sich zur Jahresmitte leicht aufgehellt. Nachdem die Eskalation des Krieges im Nahen Osten die Konjunktur im Frühjahr über steigende Energiepreise und Lieferkettenstörungen spürbar belastete, deuten die jüngsten Indikatoren auf eine vorsichtige wirtschaftliche Stabilisierung hin. Das BMWE gibt einen Überblick.
Das VG Hannover hat zwei gegen eine gewerberechtliche Stilllegung einer Baustelle gerichtete Eilanträge der Eigentümerinnen des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Hannover-Nordstadt abgelehnt (Az. 11 B 2758/26, 11 B 2760/26).
Am 09.07.2026 hat das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Verordnung über den digitalen Euro im Plenum formell angenommen. Damit ist der Weg für die Trilogverhandlungen geebnet.
Das BMJV hat der BRAK mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung vom 01.06.2026 zur Änderung der FAO keine Bedenken bestehen. Sie treten daher am 01.10.2026 in Kraft.
Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören lt. FG Düsseldorf auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt (Az. 4 K 384/24 F).