OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Auf Berliner Straßen darf nach einer Eilentscheidung des VG Berlin weiter kein Tausalz zur Glättebekämpfung eingesetzt werden. Das Gericht hat damit dem Antrag des Berliner Landesverbands des NABU stattgegeben (Az. VG 1 L 49/26).
Das VG Sigmaringen hat die Klage eines Unternehmers gegen eine Nutzungsuntersagung für Teilbereiche seiner Reitanlage abgewiesen (Az. 10 K 3438/24).
Das OLG Oldenburg hat einen der außergewöhnlichsten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahre abgeschlossen. Bereits Ende November 2025 verurteilte das Gericht die Beklagten im sog. Wasserdiesel-Verfahren zur Zahlung von rund 3,25 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen (Az. 8 U 256/21).
Die WPK ist als Aufsichtsbehörde für die Überprüfung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei WP/vBP-Praxen zuständig. Dazu ermittelt die WPK eine IT-gestützte Stichprobe aus allen am Markt tätigen WP/vBP-Praxen.
Der am 30.01.2026 veröffentlichte Single Market Report 2026 zeigt, dass der europäische Binnenmarkt in einer Phase struktureller Stagnation angekommen ist. Während einzelne Kennzahlen Verbesserungen anzeigen, bleibt der Gesamttrend verhalten. Zugleich verweist die EU-Kommission auf eine Vielzahl laufender oder geplanter Vereinfachungsinitiativen, insbesondere die Omnibus-Vorschläge und die European Business Wallet.
Das EU-Parlament hat einen Initiativbericht über rechtliche Fragen im Zusammenspiel von generativer KI und Copyright angenommen. Die Abgeordneten fordern Maßnahmen, um die Lizenzierung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für die Nutzung durch generative KI zu erleichtern.
Das ArbG Berlin hat die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam, die ordentliche Kündigung jedoch als wirksam angesehen (Az. 21 Ca 13264/25).
Tarifliche Wahloptionen geben Beschäftigten die Möglichkeit, sich zwischen höherem Verdienst und zeitlicher Entlastung zu entscheiden. Die Mehrheit wählt mehr Zeit, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Bewertung des Dienstpostens eines Direktors des Amtsgerichts an einem Amtsgericht mit mehr als 50 Richterplanstellen mit der Besoldungsgruppe R 2 Landesbesoldungsordnung (LBesO) mit Amtszulage ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das OVG NRW entschieden und damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des VG Aachen zurückgewiesen (Az. 1 A 709/21).
Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische Sanierung keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und im Rahmen der Interessenabwägung das mildere Mittel ist (Az. 222 C 2/26).