OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Ein steuerpolitischer Entlastungs- oder Modernisierungsentwurf ist das JStG 2026 aus Sicht des DStV leider nicht. Es bleibt überwiegend bei punktuellen Anpassungen. Umso wichtiger, dass diese Einzelmaßnahmen präzise ausgestaltet werden. Der DStV hat sich den BMF-Referentenentwurf angeschaut und seine Hinweise für den weiteren Gesetzgebungsweg mitgegeben.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass eine Mutter mit ihrem Sohn gegen den Willen dessen Vaters die Weihnachtsfeiertage bei ihrer im Ausland lebenden Familie verbringen darf (Az. 2 UF 153/25).
Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der am Stationierungsort Flughafen BER gewählte Betriebsrat einer Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland auch vor der rechtskräftigen Entscheidung über das Bestehen einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit an diesem Stationierungsort betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsrechte ausüben darf (Az. 23 TaBVGa 269/26).
Die EU-Kommission hat am 24.06.2026 einen Vorschlag für eine Neufassung der Richtlinie zur Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Besteuerung (sog. DAC) vorgelegt. Mit der Neufassung werden die DAC-Richtlinien 1-9 in einem Text zusammengefasst, um mehr Kohärenz und Nutzerfreundlichkeit zu erreichen. Zudem werden Vereinfachungen vorgeschlagen, u. a. im Hinblick auf DAC6, DAC 4/9 und DAC7.
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (Az. IV D 2 – S 1544/00008/021/002).
Am 22.06.2026 hat die EU-Kommission ihre aktualisierten Empfehlungen zur Übertragung von KMU veröffentlicht – vorherige Empfehlungen aus 1994 werden aufgehoben. Ziel sei es, Arbeitsplätze, produktive Vermögenswerte und die Betriebskontinuität in der EU zu sichern.
Abhängig von den Umständen des Einzelfalls können Kündigungen lt. BAG trotz Fehlern bei den Angaben in der Massenentlassungsanzeige wirksam sein (Az. 6 AZR 7/26).
Der Bundestag hat am 25.06.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ (BT-Drs. 21/5923) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6693) angenommen.
Nachdem der Bundesrat die Steuerberatungsnovelle zunächst gestoppt hatte, wurde sie nun doch verabschiedet: Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2026 die neue Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht beschlossen. Kernanliegen bleiben die Modernisierung des Steuerberatungsrechts und die Schließung von Umgehungsmöglichkeiten beim Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften. Hierauf weist die BRAK hin.
Die Umsetzung des EU-Geldwäschepakets, ausgestaltet durch delegierte Rechtsakte der europäischen Anti Money Laundering Agency, könnte den mühsam gefundenen Kompromiss zwischen BRAK, Banken sowie Bundesfinanz- und -justizministerium gefährden, der anwaltliche Sammelanderkonten nachhaltig sichern soll. Die BRAK appelliert an die beiden Minister:innen, sich im Interesse der Anwaltschaft einzuschalten.