OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Im November 2025 bleiben die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands nahezu unverändert. Sie liegen mit plus 38,5 Punkten um minus 0,8 Punkte unter dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage hat sich lt. ZEW auch kaum geändert.
Das LG München I hat den von der GEMA gegen zwei Unternehmen der Unternehmensgruppe OpenAI geltend gemachten Ansprüchen auf Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz im Wesentlichen stattgegeben. Das Urteil betrifft die Liedtexte neun bekannter deutscher Urheberinnen und Urheber (Az. 42 O 14139/24).
Das VG Aachen hat den Eilantrag eines Polizeivollzugsbeamten gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand abgelehnt. Die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zurruhesetzung seien gegeben und die Feststellungen der Amtsärztin seien schlüssig und nachvollziehbar (Az. 1 L 938/25).
Das Land Baden-Württemberg erteilte einem Stuttgarter Krankenhaus eine Ausnahmegenehmigung zur Durchführung allogener Stammzelltransplantationen. Ein hiergegen gerichteter Eilantrag eines anderen Krankenhauses war in erster Instanz zunächst erfolgreich, wurde aber jetzt auf die Beschwerde des Landes als Antragsgegner durch das LSG Baden-Württemberg abgelehnt (Az. L 11 KR 3141/25 ER-B).
Im Rahmen des Förderprogramms Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft dürfen Nachweise über die Berechtigung der Nutzung bei tatsächlich bewirtschafteten Flächen nur in Zweifelsfällen angefordert werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des VG Koblenz (Az. 4 K 1358/24.KO).
Die Immobilienpreise in Deutschland steigen. Vor allem Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser verteuerten sich im dritten Quartal 2025, während die Preise für Mehrfamilienhäuser leicht nachgaben. Zugleich stieg die Zahl der Verkäufe deutlich und lag teilweise bereits über dem Niveau der Boomjahre. Das zeigt das aktuelle Update des German Real Estate Index (GREIX) des IfW Kiel.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 die Empfehlungen seiner Ausschüsse ange-nommen und regt die Öffnung des Prüfermarkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen an. Die Bundesregierung wolle dies prüfen. Die WPK spricht sich weiterhin dagegen aus.
Das BMF hat die Regelungen des Vorsteuerabzuges eines Kleinunternehmers im Sinne von § 19 UStG neu festgelegt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010 geändert (Az. III C 2 – S 7300/00080/004/019).
Das Posten von Bildern und Videos in Form von Stories auf der Plattform Instagram unterfällt dem Verbot der unlauteren Werbung mit sog. Vorher-/Nachher-Bildern, wenn der Eingriff (hier: Entfernung einer Höckernase) medizinisch nicht indiziert ist, urteilte das OLG Frankfurt (Az. 6 U 40/25).
Die Klägerin wurde durch einen Betrug unbekannter Täter zu einer Überweisung auf das Konto des Beklagten veranlasst. Hebt dieser das Geld noch am Tattag am Geldautomaten und durch 20-30 kleinere Transaktionen im Zusammenhang mit Bezahlvorgängen an Supermarktkassen ab, spricht dies für sein leichtfertiges Verhalten. Das OLG Frankfurt hat den Beklagten zum Schadensersatz verurteilt (Az. 29 U 100/24).