OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die WPK gibt die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026 bekannt.
In einer von der BStBK initiierten gemeinsamen Erklärung wenden sich wichtige Organisationen der Freien Berufe gegen die zunehmenden Aktivitäten finanzstarker, internationaler Finanzinvestoren. Sie fordern die Bundesregierung auf, das Fremdbesitzverbot spürbar zu stärken. Der gemeinsame Auftritt markiert einen besonderen Schulterschluss der berufsständischen Spitzenorganisationen.
Die WPK vermittelt bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern oder zwischen ihren Mitgliedern und deren Auftraggebern. Der Antrag für die Einleitung eines solchen Verfahrens kann nun online gestellt werden.
Die deutsche Wirtschaft macht Druck für eine Reform der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). 79 Prozent der Unternehmen fordern von der deutschen Politik, dass sie eine DS-GVO-Reform auf europäischer Ebene vorantreibt, 71 Prozent sind der Meinung, die DS-GVO müsse gelockert werden. Das sind Ergebnisse einer Befragung von Bitkom.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Data Act-Durchführungsgesetz (BT-Drs. 21/2998) vorgelegt. Der Data Act enthält Bestimmungen mit dem Ziel, in unterschiedlichen Lebensbereichen Daten mehr und besser nutzen zu können.
Das BMF hebt das Schreiben vom 22. Februar 2023 auf (Az. IV C 3 – S 2196/00040/006/008).
Neu zugelassene Elektroautos sollen weiterhin von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/2672) hat der Finanzausschuss am 03.12.2025 gebilligt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat angekündigt, dass sie im Rahmen der Bilanzkontrolle 2026 schwerpunktmäßig prüfen wird, wie Unternehmen die Folgen makroökonomischer Veränderungen im Lagebericht darstellen. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Das BSG hat entschieden, dass die Höhe der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor (Az. B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R).
Wenn Menschen mit Behinderung ihren Assistenzkräften einen ortsüblichen Lohn zahlen, muss dieser grundsätzlich auch bei der Bemessung ihrer Leistungen im Rahmen des sog. Persönlichen Budgets berücksichtigt werden. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt in einem Eilverfahren betont (Az. L 8 SO 16/25 B ER).