OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23).
Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und die geltend gemachten Beitragsforderungen daher nicht bestehen. (Az. 172 C 17124/24).
Seit Anfang des neuen Jahres ist sie in Kraft: Die Steuerbefreiung für Menschen, die nach Erreichen des Rentenalters weiter abhängig beschäftigt bleiben. Bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes sammelte die oberste deutsche Finanzbehörde Praxisfragen für einen FAQ-Katalog. Der DStV steuerte zahlreiche Hinweise bei.
Die Föderale Modernisierungsagenda und die Wahrung der Unabhängigkeit der Steuerberaterinnen und Steuerberater standen im Mittelpunkt des Austauschs zwischen DStV-Präsident StB Torsten Lüth und dem Parlamentarischen Staatssekretär des BMDS, MdB Philipp Amthor, im neugeschaffenen Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
Ob Cloud-Plattformen, Videokonferenzen und Kollaborationstools oder Rund-um-die-Uhr-Support: 62 Prozent der Unternehmen in Deutschland überträgt personenbezogene Daten in Länder außerhalb der EU. Zugleich fordern 78 Prozent von der Politik Rechtssicherheit bei internationalen Datentransfers. Das u. a. sind die Ergebnisse einer repräsentativen Bitkom-Umfrage von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten.
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2025 um 15,2 {c07def2a9d0afffea2db7b35f91fdd15760ff6b454732482c205ff2f1935a7a7} gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
Die EU-Kommission veröffentlichte den Bericht „Mind the gap“, in dem sie Steuerlücken in der EU im Bereich der Mehrwertsteuer und Körperschaftssteuer bewertet. Der Bericht soll eine Grundlage für weitere Maßnahmen auf EU-Ebene schaffen, um Steuerschlupflöcher zu verringern.
Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/3509) vor.
Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung (sog. Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) vor (BT-Drs. 21/3484).
Das BMF hat ein Schreiben betreffend die gegenseitige Feststellung mit dem Königreich Bahrain über die Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Abs. 4 EStG veröffentlicht (Az. IV B 4 – S 1302/00014/009/061).