OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz soll das Recht der Steuerberatung modernisiert werden. Für Bürgerinnen und Bürger wird Steuerberatung damit flexibler, für Beratende wird Bürokratie abgebaut.
Das berufliche Mail-Postfach ist für viele Beschäftigte dauerhaft voll. Wer in seinem Job das Internet nutzt, bekommt im Schnitt 53 berufliche Mails pro Tag. Der Umfang der E-Mail-Kommunikation im Berufsleben nimmt damit lt. Bitkom im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich zu.
Die Umgangsverweigerung eines Kindes zu einem Elternteil kann ohne konkrete Anhaltspunkte lt. einer Entscheidung des OLG Frankfurt nicht auf unbewusste Beeinflussung des Kindes durch anderen Elternteil zurückgeführt werden (Az. 7 UF 88/25).
Die Bundesregierung hat den Entwurf für das Daten-Governance-Gesetz (BT-Drs. 21/3544) vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Durchführung der EU-Verordnung 2022/868 über europäische Daten-Governance. Diese schaffe einheitliche Vorschriften, um die Entwicklung eines digitalen europäischen Binnenmarktes für Daten sowie eine „auf den Menschen ausgerichtete, vertrauenswürdige und sichere Datengesellschaft und- wirtschaft“ voranzutreiben.
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern in Höhe von 20.000 Euro Schenkungsteuer anfällt, weil es sich nicht mehr um ein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ handelt (Az. 4 K 1564/24).
Das BMF gibt den Basiszins zum 2. Januar 2026 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gemäß § 18 Investmentsteuergesetz erforderlich ist (Az. IV C 1 – S 1980/00230/012/001).
Das LG Stuttgart hat die auf eine deutsche Formmarke gestützte Klage von Ritter SPORT gegen die Verpackung der Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ eines Unternehmens aus Mannheim abgewiesen (Az. 17 O 192/25).
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mögen in den vergangenen Monaten etwas aus dem öffentlichen Fokus gerückt sein. Die deutschen Banken beachten klimabedingte Risiken aus regulatorischen Gründen jedoch immer stärker bei ihrer Kreditvergabe an Unternehmen. Im deutschen Mittelstand bekommen das lt. einer Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels 2025 vor allem größere Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zu spüren.
Die EU-Kommission hat eine Initiative angekündigt, die Open Source Technologie als relevanten Faktor für die technologische Souveränität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken soll.
Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben im Vergleich zur Gesamtbevölkerung häufiger das Gefühl, dass die Selbstständigkeit in Deutschland ein im Vergleich zu einer Festanstellung geringeres Ansehen hat. Diese Wahrnehmung hält sie entsprechend stärker davon ab, mit der Umsetzung ihres Gründungswunsches zu beginnen. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Kurzstudie von KfW Research.