OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Viele Mütter in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Unter besseren betrieblichen Voraussetzungen würden viele gerne ihre Arbeitszeit erhöhen. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung, auf die der DIHK hinweist.
Das AG München entschied, dass der Energielieferant die vereinbarte 12-monatige Preisbindung verletzt hat und daher der Kundin Schadensersatz für die durch den vorzeitigen Vertragsbruch entstandenen Mehrkosten leisten muss (Az. 172 C 17424/23).
Die Europäische Kommission hat ein Whistleblower-Tool für das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Es bietet Einzelpersonen einen sicheren und vertraulichen Kanal, um mutmaßliche Verstöße gegen das KI-Gesetz direkt an das Europäisches Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) zu melden.
Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Unfall, den ein Jagdscheininhaber im August 2021 während einer Nachsuche nach einem verletzten Reh erlitt, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist (Az. S 58 U 250/22).
Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer für das Jahr 2024 zeigen eine zunehmend dynamische Entwicklung im deutschen Prüfungsmarkt.
Der Rat der EU hat aktualisierte EU-Abkommen über Zusammenarbeit und Transparenz im Steuerbereich mit fünf Drittländern – der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino – gebilligt. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Etwas mehr als die Hälfte (54 {2e19598dd621a46157b9f3a6b5cbd52ad134d2f8edb112eea03d63b40e95501a}) der Unternehmen in Deutschland mit mindestens 10 Beschäftigten nutzen im Jahr 2025 kostenpflichtige IT-Dienste über Cloud Computing über das Internet. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, verwenden Großunternehmen ab 250 Beschäftigten deutlich häufiger Cloud-Services als mittlere und kleine Unternehmen.
Das LG Hannover hat einer Kosmetikerin 6.000 Euro Entschädigung zugesprochen, weil der Ausschluss schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit in einer Inhaberausfallversicherung eine unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellt (Az. 6 O 103/24).
Der BayVerfGH hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen (Az. Vf. 3-VII-23).
Die Bundesregierung hat beschlossen, die neue Konvention des Europarats zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten zu unterzeichnen und damit den Zugang zum Recht für jedermann effektiv abzusichern. Die BRAK engagiert sich seit Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.