OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Ob Eigenheimbesitzer oder Vermieter PV-Anlagen installieren, hängt stark davon ab, ob es sich für sie lohnt. Dabei spielen Förderungen, aber auch der Zeitpunkt der Installation eine wichtige Rolle. Eine repräsentative Studie des ZEW Mannheim zeigt nun: Eine Vorabförderung ist zielführender als eine nachträgliche. Zudem hält der hohe Verwaltungsaufwand insbesondere Vermieter davon ab, mehr PV-Anlagen zu installieren.
Trotz politischer Versprechen zum Bürokratieabbau wächst der Aufwand für Unternehmen – besonders durch die neue kommunale Verpackungssteuer. Gastronomie, Handel und Dienstleister sehen sich lt. DIHK mit komplizierten Vorgaben, unterschiedlichen Steuersätzen und hohem Verwaltungsaufwand konfrontiert. Der Nutzen für die Umwelt ist umstritten, die Belastung für Betriebe real. Wie können praktikable Lösungen aussehen?
Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Kann ein Fluggast Schadensersatz verlangen, wenn er wegen einer aus seiner Sicht zu langandauernden Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 114/24).
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD gibt als Ziel aus: bei Körperschaften und Personengesellschaften sukzessive auf die Selbstveranlagung umzustellen. Was dort fast beiläufig daherkommt, stellt einen Paradigmenwechsel dar. Der DStV blickt auf das Vorhaben mit Skepsis. Ein solche Verfahrensumstellung muss ausgewogen und gut vorbereitet sein.
Das BMF nimmt in seinem Schreiben Stellung zu dem BFH-Urteil V R 43/21 vom 29.08.2024. Das Urteil sei über den Einzelfall hinaus nicht anzuwenden (Az. IV C 2 – S 2706/00061/002/081).
Das BMF hatte sich zu einer Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG geäußert, wonach die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das BMF hat das noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlichte Schreiben jedoch zurückgezogen (Schreiben III C 2 – S 7221/00019/005/013 vom 17.04.2025).
Abschnitt 18e.1 UStAE wird lt. BMF geändert. Es wird geregelt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom BZSt im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können (Az. III C 5 – S 7427-d/00014/001/002).
Die Europäische Kommission führt derzeit Konsultationen zu neu vorgeschlagenen Rechtsakten, die das im Februar veröffentlichte erste Omnibus-Paket ergänzen sollen, durch. Mit den Vorschlägen sollen die Wettbewerbsfähigkeit in der EU gefördert und Aufwand und Kosten für Unternehmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung reduziert werden. Dies betrifft insbesondere auch Berichtspflichten aufgrund der Vorschriften der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD). Hierauf weist die BRAK hin.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen Kernerwerbstätigen im Jahr 2024 bei 17,2 {4c74b89ac658ca122b09c54511b801818ad6b5e521c0858532611921d8cdb222}. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an.