Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Am 20.04.2026 kam der DStV-Steuerrechtsausschuss zu seiner ersten Jahressitzung zusammen. Trotz der aktuellen Dynamik rund um Energie-Sofortprogramm, Entlastungsprämie und eine mögliche „große“ Einkommensteuerreform behielt das Gremium auch die weiteren Vorhaben des Gesetzgebers fest im Blick.
Wer für die Zufahrt zu seiner Garage darauf angewiesen ist, dass der Nachbar die Überfahrt über sein Grundstück duldet, sollte sich dieses Recht im Grundbuch eintragen lassen. Denn kommt das Grundstück in andere Hände, bindet eine schlichte Vereinbarung den neuen Eigentümer nicht. Das hat das LG Frankenthal festgestellt (Az. 7 O 324/25).
Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2026 voraussichtlich +2,9 {ea9c2053673580a23e387dc4d21d5902c11567e0a96239b769e0fd0f49cd0aca} betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber März 2026 um 0,6 {ea9c2053673580a23e387dc4d21d5902c11567e0a96239b769e0fd0f49cd0aca}.
Gute Nachrichten für Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli 2026 sollen die Altersbezüge in Deutschland um 4,24 Prozent steigen. Das Bundeskabinett hat dazu eine entsprechende Verordnung beschlossen.
Die Bundesregierung hat am 29.04.2026 einen Gesetzentwurf zur Anpassung des sozialen Mietrechts beschlossen: Mit ihm soll der Schutz von Mieterinnen und Mietern verbessert und der Anstieg der Mieten in angespannten Wohnungsmärkten gebremst werden.
Das Warten auf eine signifikante Belebung der Kreditnachfrage hat sich lt. KfW-ifo-Kredithürde im ersten Quartal 2026 fortgesetzt. Der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen, die mit Banken über Kredite sprachen, stieg zwar zum zweiten Mal in Folge leicht um 0,8 Prozentpunkte an. Die Quote der Mittelständler mit Kreditinteresse lag aber unverändert deutlich unterhalb des langfristigen Durchschnitts.
Das BVerfG hat die Regelung über eine sog. Zweitveröffentlichungspflicht in § 44 Abs. 6 LHG BW für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt (Az. 2 BvL 3/18).
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs in Deutschland haben im Jahr 2025 durchschnittlich 45,00 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2025 gemessen am Durchschnitt der EU von 34,90 Euro rund 29 {ea9c2053673580a23e387dc4d21d5902c11567e0a96239b769e0fd0f49cd0aca} mehr für eine Stunde Arbeit.
Die EU-Kommission hat ihren Plan zur Modernisierung der EU-Gesetzgebung vorgelegt, um sicherzustellen, dass die Rechtsvorschriften klarer, einfacher und effizienter durchgesetzt werden, auf soliden Fakten beruhen und besser auf die Bedürfnisse der Bürger und Unternehmen abgestimmt sind.
Mit dem Entwurf einer Entschließung des Ausschusses ECON zur Machbarkeit eines „28. Steuerregimes“ konkretisiert das EU-Parlament die Debatte um einen optionalen, EU-weit nutzbaren steuerlichen Zusatzrahmen. Im Vordergrund steht kein vollständiges Parallel-Steuersystem, sondern ein modularer Ansatz, der grenzüberschreitende Aktivitäten durch Standardisierung, digitale Verfahren und mehr Rechtssicherheit erleichtern soll.