Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Digitale Zwillinge spielen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie eine herausragende Rolle – das sagt die Mehrheit der Unternehmen in einer aktuellen Bitkom-Umfrage. Dazu braucht es große Mengen an Echtzeitdaten sowie eine leistungsfähige technische Infrastruktur. Aus Sicht der Industrie gibt es hier noch Defizite.
Die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland ist im Jahr 2024 lt. IAB/ZEW-Gründungspanel leicht gestiegen. Mit rund 157.000 Neugründungen ergibt sich ein Plus von drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit deutet sich erstmals seit 2021 eine Trendwende an – allerdings auf weiterhin niedrigem Niveau.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Muttergesellschaft einer Medien-Gruppe und deren deutsche Tochtergesellschaft im Rahmen eines Auskunftsverlangen des Bundeskartellamts nach § 32f GWB keine identifizierbaren Auskünfte über ihre Informanten, wie z. B. das meldende Unternehmen sowie dessen Rolle im Hinblick auf die Meldung (Käufer, Verkäufer, Broker, Sonstiges) erteilen müssen (Az. VI-Kart 7/25 [V] und VI-Kart 8/25 [V]).
Ein schwerbehinderter Mann hat keinen Anspruch auf Leistungen für ein behindertengerecht umgebautes Auto, wenn er seine Mobilität auch mit dem ÖPNV, Taxis oder Fahrdiensten sicherstellen kann. Das hat das LSG Baden-Württemberg in einem Eilverfahren klargestellt (Az. L 2 SO 56/26 ER-B).
Der Ausschluss einer Polizeikommissarin aus Beförderungsauswahlverfahren beim Polizeipräsidium Düsseldorf ist rechtmäßig, weil gegen diese ein Disziplinarverfahren wegen des begründeten Verdachts anhängig ist, dass sie ihren Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich nur deshalb hat ändern lassen, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 6 B 234/26, 6 B 235//26 und 6 B 236/26).
Bezeichnet ein Parteivertreter die rechtlichen Ausführungen des erkennenden Richters als „rührselig“ und erläutert dieser, dass er seine Erwägungen am christlichen Menschenbild orientiere, begründet dies nicht die Besorgnis der Befangenheit. Das OLG Frankfurt hat den Befangenheitsantrag zurückgewiesen (Az. 2 U 174/24).
Das OVG Bremen hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, mit dem ein Erschließungsbeitragsbescheid mangels einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage für rechtswidrig gehalten und aus diesem Grund aufgehoben worden war (Az. 2 LC 188/25).
Das OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass die Überflutung beim Ostsee-Hochwasser am 20./21. Oktober 2023 durch eine „Sturmflut“ im versicherungsrechtlichen Sinne verursacht wurde (Az. 16 U 83/25).
Mit BMF-Schreiben vom 29. Januar 2021 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass § 25 UStG bei Reiseleistungen von Unternehmern mit Sitz im Drittland und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet nicht anwendbar ist. Die Nichtbeanstandungsregelung wird nun bis zum 31. Dezember 2029 verlängert (Az. III C 2 – S 7419/00016/022/023).
Das OLG Nürnberg entschied, dass das Cabriolet als Hochzeitsgeschenk in das Eigentum der Ehefrau überging und der getrenntlebende Ehemann es daher nach der Trennung an sie herausgeben muss (Az. 11 UF 940/25).