Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). So das BAG (Az. 5 AZR 118/23).
Das EU-Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Unternehmen erhalten somit ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die OFD Baden-Württemberg warnt aktuell wieder vor möglichen Betrugsversuchen in Form von betrügerischen E-Mails, SMS oder Briefen im Namen der Finanzverwaltung.
Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 1 K 170/25.KO).
Das VG Trier hat den Eilantrag eines Hundehalters gegen eine von der Verbandsgemeinde Prüm verfügte Haltungsuntersagung sowie die angeordnete Sicherstellung des Hundes abgelehnt (Az. 8 L 7404/25.TR).
DStV-Vizepräsident WP/StB Gero Hagemeister tauschte sich in Brüssel mit dem Referatsleiter der EU-Kommission für Audit und Nachhaltigkeits-Reporting aus. Im Fokus des Gesprächs: Der aktuelle Stand beim sog. Omnibus I-Paket und die Auswirkungen auf den Berufsstand.
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hat im dritten Quartal stagniert. Noch ist der Aufschwung in Deutschland nicht sichtbar, die Frühindikatoren zeigen in der Gesamtschau kein eindeutig positives Bild. KfW Research rechnet aber damit, dass die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal 2025 leicht zulegt. Für 2026 bleiben sie bei ihrer Prognose von plus 1,5 Prozent.
Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Das berichtet die WPK.
Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst (Az. IV C 4 – S 2221/00348/007/007).
Das BMWE hat die Förderung innovativer Gründungsvorhaben im exist-Programm spürbar entbürokratisiert. Mit den aktuellen Anpassungen und der neuen IP-Dealdatenbank setzt das Ministerium wichtige Impulse für eine zeitgemäße, praxisnahe und gründungsfreundliche Förderlandschaft.