Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Kurz vor Ablauf der Frist für die erste Lohnsteuer-Anmeldung 2026 veröffentlichte das BMF dazu wichtige Fragen und Antworten. Darin greift sie Anregungen des DStV auf und klärt wichtige Praxisfragen.
In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der DStV ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre eine echte Entlastung für den Berufsstand. Zugleich würde die EU-Kommission ihr Versprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen.
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Deutsche Telekom zu Recht von der Edge Network Services Ltd. (\“Edge Network\“), einem Meta-Tochterunternehmen, mehr als 30 Mio. Euro Vergütung für von ihr erbrachte Leistungen verlangt (Az. VI-6 U 3/24 [Kart]).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Aldi Süd Gruppe Kaffeeprodukte, die in Kaffeeröstereien der eigenen Unternehmensgruppen produziert werden, – jedenfalls in den Aktionswochen – unter den Herstellungskosten anbieten darf (Az. VI-6 U 1/25 [Kart]).
Die Stimmung der Investoren auf dem deutschen Markt für Wagniskapital hat sich im Schlussquartal 2025 lt. KfW Research verschlechtert. Das Geschäftsklima sackte auf minus 32,4 Punkte ab, nachdem es im Vorquartal auf seinem langjährigen Durchschnitt lag, der durch die Nulllinie markiert wird.
Die BStBK hat die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GWG) überarbeitet.
Das LG München I hat die aus seiner Sicht geltenden Grundsätze für den kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand (sog. FRAND-Einwand) bei standardessenziellen Patenten konkretisiert (Az. 7 O 5007/25).
Der neue FAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung bündelt häufige Fragen zu handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (inkl. GoBD), zur digitalen Archivierung von Dokumenten sowie zu ausgewählten DSGVO-Aspekten.
Das AG München hat eine Hundehalterin nach § 833 BGB unter Berücksichtigung einer Haftungsquote von 2/3 zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt und die Klage im Übrigen wegen eines der Klägerin anzulastenden Mitverursachungsanteils von 1/3 abgewiesen (Az. 223 C 5188/25).
Der für die Landesplanung für Windenergieanlagen zuständige 11. Senat des VGH Hessen hat die Beschlüsse der Regionalversammlung Südhessen, des Regionalverbands FrankfurtRheinMain und des Hessischen Wirtschaftsministeriums, mit welchen jeweils das Erreichen der Flächenbeitragswerte für Windenergie festgestellt worden ist, aufgehoben (Az. 11 C 205/25.T und 11 C 633/25.T).