Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 geändert (Az. III C 2 – S 7106/00069/003/117).
Das BMF hat die ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) neu geregelt (Az. IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114).
Die WPK nimmt zum Digitalpaket der EU-Kommission Stellung, weist dabei auf den Schutz des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts hin und fordert Anpassungen an Art. 15 der DSGVO.
Im Januar 2026 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands deutlich an. Sie liegen mit plus 59,6 Punkten um plus 13,8 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verbessert sich lt. ZEW ebenfalls. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 72,7 Punkten um plus 8,3 Punkte über dem Vormonatswert.
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im November 2025 gegenüber Oktober 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 {a67f19402a0faf65acb5bf359c6c0177350aa9f33b20879989b0f3ceeb389e5e} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 5,9 {a67f19402a0faf65acb5bf359c6c0177350aa9f33b20879989b0f3ceeb389e5e}.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2025 um 2,5 {a67f19402a0faf65acb5bf359c6c0177350aa9f33b20879989b0f3ceeb389e5e} niedriger als im Dezember 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Dezember 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 {a67f19402a0faf65acb5bf359c6c0177350aa9f33b20879989b0f3ceeb389e5e}. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 1,2 {a67f19402a0faf65acb5bf359c6c0177350aa9f33b20879989b0f3ceeb389e5e} niedriger als im Jahresdurchschnitt 2024.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss können private Käufer von E-Autos vom Staat erhalten. Das gab Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms bekannt. Davon sollen Klima, Familien und die Automobilindustrie profitieren.
Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen konnte und weder eine Pflichtverletzung des Busfahrers noch eine haftungsbegründende Betriebsgefahr festgestellt werden konnte (Az. 191 C 991/25).
Das BMF gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 des Bewertungsgesetzes die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S 3225/00006/007/004).