Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF gibt die Änderung Schreibens vom 14. Juni 2024 (BStBl I S. 1086) zu den Grundsätzen zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes bekannt (Az. IV B 5 – S 1308/00008/005/097).
Das VG Koblenz stellte fest, dass die verdachtsunabhängige Identitätskontrolle an der deutsch-luxemburgischen Grenze für den Zeitraum vom 16. März 2025 bis zum 15. September 2025 rechtswidrig war, da die zugrunde liegende Verlängerung der Binnengrenzkontrollen unionsrechtswidrig erfolgte (Az. 3 K 650/25.KO).
Das SG Konstanz hat über einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in einem Automobilzulieferbetrieb entschieden (Az. S 7 AL 781/21).
Der DStV hat im Konsultationsverfahren der EU-Kommission seine Stellungnahme zur Bewertung der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie eingereicht. Er fordert, dass sich das Berufsgeheimnis von Steuerberatern auch auf den Hinweisgeberschutz erstrecken soll.
Wann liegt grobe Fahrlässigkeit von Ortsgemeinde/Ortsbürgermeister/Mitarbeiter einer Ortsgemeinde vor, die eine Haftung gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung des Geschädigten begründet und wie wirkt sich das eigene Verschulden des bei einem Arbeitsunfall Verletzten auf den Anspruch der gesetzlichen Unfallversicherung auf Aufwendungsersatz gemäß § 110 SGB VII aus? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 1 O 61/25).
Das AG München wies die Klage eines Hundehalters ab, da weder die Schadensverursachung an dessen Porsche hinreichend nachgewiesen war noch eine Haftung des Paketzustellers angesichts überwiegenden Mitverschuldens des Hundehalters bestand (Az. 223 C 6838/25).
Eine Zeitreihenanalyse von ZEW und DICE zeigt die Preisentwicklung an der Zapfsäule.
Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell. Dafür hat der Bundesrat die Energiesteuersenkung beschlossen. Zudem plant die Bundesregierung weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen.
Das Kabinett hat das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 14. Januar 2026 beschlossen. Der Bundestag hat am 24. April 2026 zugestimmt.
Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat in der Sondersitzung am 24.04.2026 den Bundesrat passiert.