Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Finanzierung von Kindertagesstätten ist unwirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Normenkontrollverfahren (Az. 6 C 10023/26.OVG).
Die EU-Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen verringern und gleichzeitig eine hohe Qualität der Offenlegung gewährleisten.
Das BMF hat das Muster der Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen mit Stand 3. Juli 2026 veröffentlicht (Az. IV B 2 – S 1301/01433/008).
Die WPK hat zu der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung des abgeschlossenen Projekts „Änderung des Aufbaus des IESBA Code of Ethics“ (Restructured Code) Stellung genommen.
Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a geändert (Az. IV D 5 – S 0170/00082/004/015).
Wofür deutsche Haushalte ihr Geld ausgeben, unterscheidet sich deutlich von anderen EU-Ländern. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geben die Deutschen anteilsmäßig besonders viel für ihre Freizeit aus und weniger für Nahrungsmittel, zeigt eine Studie des IW Köln.
Zwei Eilanträge gegen Verlustfeststellungen des europäischen Freizügigkeitsrechts durch die Stadt Gelsenkirchen haben keinen Erfolg. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 8 L 395/26 und 8 L 655/26).
Die Bundesregierung will Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Vielzahl bedeutender Reformen verständigt, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.