Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Aufgrund des EuGH-Urteils C-375/24 hat das BMF festgelegt, dass Sudoku-Zeitschriften nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 49 Buchst. b der Anlage 2 zum UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, soweit sie die Anforderungen der Warenbezeichnung und die Einreihung in die Position 4902 des Zolltarifs erfüllen (Az. III C 2 – S 7225/00009/002/051).
Eine Reiseabbruchversicherung muss den versicherten Reisepreis in der Regel nur bei einem tatsächlich erfolgten Reiseabbruch erstatten. Wenn der Reisende aber die Reise angetreten hat und nur Teilleistungen nicht in Anspruch nimmt, aber mit dem gebuchten Beförderungsmittel zurückkehrt, liegt in der Regel kein Abbruch vor, sondern lt. OLG Zweibrücken nur eine nicht mitversicherte Unterbrechung der Reise (Az. 1 U 63/25).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden.
Im Rahmen des langen Rechtsstreits über das Sampling eines Musikstücks der deutschen Band Kraftwerk äußert sich der EuGH zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“, die es ermöglicht, durch das Urheberrecht geschützte Elemente eines Werks ohne vorherige Zustimmung des Rechtsinhabers zu nutzen (Rs. C-590/23).
Das BMF hat den Entwurf für eine Verordnung zur Ergänzung der Anlage A des Übereinkommens vom 25. Januar 1988 über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen veröffentlicht.
Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 9. April 2026 geändert worden ist, aufgrund der Änderung des § 2 Absatz 1 Satz 1 zweiter Halbsatz UStG durch das JStG 2022 und die BFH-Urteile V 65/17 vom 22. November 2018 und V R 1/18 vom 7. Mai 2020 in Abschnitt 2.1 und in Abschnitt 15.2b. (Az. III C 2 – S 7104/00030/006/041).
Im Januar 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 1.919 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 4,9 {9592ff10cc4d4f9d6ce1eca99b206a722951f5ec35021a7f37280f4f2ee6593b} mehr als im Vorjahresmonat.
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im März 2026 um 4,1 {9592ff10cc4d4f9d6ce1eca99b206a722951f5ec35021a7f37280f4f2ee6593b} höher als im März 2025. Von Dezember 2025 bis Februar 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat jeweils bei +1,2 {9592ff10cc4d4f9d6ce1eca99b206a722951f5ec35021a7f37280f4f2ee6593b} gelegen. Ein höherer Preisanstieg als im März 2026 wurde im Vorjahresvergleich lt. Statistischem Bundesamt zuletzt im Februar 2023 verzeichnet.
Das LSG Sachsen entschied, dass SGB II-Leistungen auch während eines vorübergehenden, aus gesundheitlichen Gründen erforderlichen Auslandsaufenthalts im Eilverfahren vorläufig zu gewähren sind (Az. L 7 AS 84/26 B ER).
Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, „den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden“, unterfällt dies dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem RDG, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 2/25).