Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers Datev eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Nach den Plänen der Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleiben. Eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung zeigt jetzt: Nur eine verschwindend kleine Minderheit von 1,4 Prozent aller Beschäftigten könnte sich künftig auf einen Steuerbonus freuen, der Rest geht leer aus.
Bei der Ermittlung des Einkommens der nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Klägerin seien die streitgegenständlichen Werbungskosten lt. FG Hamburg nur in Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu berücksichtigen (Az. 5 K 9/25).
Der Bundesrat hat sich zur geplanten Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes positioniert. Diese sieht u. a. einen Wegfall der Berichtspflichten für Unternehmen vor.
Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 positioniert. Das Gesetzespaket der Bundesregierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen mit denen Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet werden sollen – u. a. durch eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.
Der Auftakt zum Herbst der Reformen ist gemacht. Die Koalition hat sich auch steuerlich einiges für die kommenden Monate vorgenommen – Anlass für DStV-Präsident Lüth, mit maßgeblichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus dem Deutschen Bundestag frühzeitig das Gespräch zu suchen.
Das BMF und die zuständige Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben vereinbart, die Konsultationsvereinbarung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz) weiterzuführen (Az. IV B 2 – S 1301-CHE/01452/001/074).
Das BMAS hat ein Gesamtkonzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt und will die Arbeitsschutzregelungen effizienter und digitaler gestalten.
Ein privates Unternehmen, das Telekommunikationsnetze aufbaut und betreibt sowie Telekommunikationsdienste anbietet, hat vorläufig keinen Anspruch auf Eröffnung eines oder mehrerer Girokonten bei der Stadtsparkasse Düsseldorf. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 20 L 3439/25).
Das LAG Niedersachsen hat die Berufung in dem Verfahren eines Fahrers gegen das Land Niedersachsen zurückgewiesen. Eine Dienstreise liege nicht vor, wenn die Fahrertätigkeit die Haupttätigkeit darstelle (Az. 5 SLa 251/25).
Die Handwerkskammer Koblenz hat in zwei Fällen zu Unrecht die Erteilung von Ausübungsberechtigungen für zulassungspflichtige Handwerke abgelehnt. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10529/25.OVG und 6 A 10586/25.OVG).