Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sog. Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 21/3509) vor.
Die Bundesnetzagentur soll bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. So sieht es ein Entwurf der Bundesregierung (sog. Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz) vor (BT-Drs. 21/3484).
Das BMF hat ein Schreiben betreffend die gegenseitige Feststellung mit dem Königreich Bahrain über die Steuerbefreiung der Einkünfte von Luft- und Schifffahrtsunternehmen auf der Grundlage von § 49 Abs. 4 EStG veröffentlicht (Az. IV B 4 – S 1302/00014/009/061).
Das BMF hat am 07.01.2026 eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen veröffentlicht (Az. IV B 2 – S 1301/01499/005/004).
Das BMF hat zu den Folgen der BFH-Urteile I R 33/22 und I R 17/21 vom 11.12.2024 Stellung genommen (Az. IV C 2 – S 2770/00048/001/044).
Am 23. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen. Darauf weist die WPK hin.
Die gegenwärtige Kanzlerin einer staatlichen Universität des Landes Berlin kann die Neubesetzung des auf Zeit vergebenen Amtes nicht im Wege des von ihr geführten Eilrechtsschutzverfahrens verhindern. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 42/25).
Das Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 von KfW Research bestätigt den zuletzt \nbeobachteten Trend hin zu mehr Stilllegungsplänen mittelständischer Unternehmen – bewusste Geschäftsaufgaben ohne eine Nachfolgelösung werden nochmals häufiger ins Auge gefasst.
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im November 2025 gegenüber Oktober 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,8 {64083e1b7e1ec494cebf43437e72dbec55de96a08b9af4081dd8ce7b8fe30f0d} gestiegen.
Im November 2025 sind die deutschen Exporte gegenüber Oktober 2025 kalender- und saisonbereinigt um 2,5 {64083e1b7e1ec494cebf43437e72dbec55de96a08b9af4081dd8ce7b8fe30f0d} gesunken und die Importe um 0,8 {64083e1b7e1ec494cebf43437e72dbec55de96a08b9af4081dd8ce7b8fe30f0d} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2024 nahmen die Exporte um 0,8 {64083e1b7e1ec494cebf43437e72dbec55de96a08b9af4081dd8ce7b8fe30f0d} ab und die Importe um 5,4 {64083e1b7e1ec494cebf43437e72dbec55de96a08b9af4081dd8ce7b8fe30f0d} zu, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt.