Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

War der gelieferte Reitsand mangelhaft oder entsprach er der üblichen Beschaffenheit? Zu dieser Frage hat das OLG Oldenburg Stellung genommen (Az. 9 U 22/25).
Anfang 2026 entfielen die Pauschalen für selbst getragene Stromkosten des Arbeitnehmers beim Laden betrieblicher Fahrzeuge. Stattdessen sind Strommenge und -preis nachzuweisen. Der DStV kritisiert den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und fordert eine Vereinfachung.
Das BMF sowie das BMJV schlagen gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Rahmenpunkte zu den Grundlagen einer „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ vor.
Vor dem Hintergrund der Lage im Nahen Osten hat die EU-Kommission einen Fragen-Antworten-Katalog zu den geltenden Fluggastrechten erstellt.
Erklärt eine Anwältin oder ein Anwalt für einem Mandanten ausdrücklich nur die Anfechtung und den Widerruf des Kaufvertrags, kann die Erklärung lt. BGH dennoch so ausgelegt werden, dass die Käuferin damit konkludent auch den Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat (Az. VIII ZR 37/24).
Bei elektronischer Gerichtsakte müssen Schriftsätze zwingend als PDF eingereicht werden; eine .docx-Datei wahrt die Form nicht, so der BGH (Az. VI ZR 313/24). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.
Künstliche Intelligenz entwickelt sich zum wichtigsten Treiber der Digitalisierung in der deutschen Wirtschaft. Inzwischen nutzen 41 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten KI, weitere 48 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. Das u. a. sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Mit dem Entwurf der Leitlinien zur Anwendung des Cyber Resilience Act (CRA) hat die EU-Kommission konsolidierte Auslegungshinweise zu zentralen Anwendungsfragen der Verordnung vorgelegt.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lag die Inflationsrate in Deutschland im Februar 2026 bei +1,9 {e94c84c1d2cfc97a1775aae80b4a182096b9ee9b7954f1d960972ce8f6a4504f}.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf kippte die Grundsteuer-Regelung in Hilden. Sie unterscheide nicht klar genug zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken. Allerdings gilt das Urteil zunächst nur für den Bescheid im Fall der Klägerin (Az. 5 K 7062/25).