Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Nach der konjunkturellen Belebung Ende vergangenen Jahres hat die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu Jahresbeginn 2026 an Dynamik verloren. Ungeachtet der fortgesetzten Verbesserung der Stimmungsindikatoren haben sich wichtige Konjunkturindikatoren wie Industrieproduktion, Auftragseingänge und Einzelhandelsumsätze spürbar abgeschwächt. Das BMWE gibt einen Überblick.
Das FG Münster hat entschieden, dass Rechnungen, mit denen ein Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten über eine Delkredereprovision „im Namen und für Rechnung“ des Kunden abrechnet, dem Kunden zuzurechnen sind mit der Folge, dass § 14c Abs. 2 UStG Anwendung findet (Az. 5 K 90/21 U).
§ 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist lt. FG Münster nicht verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG erzielt, nicht als der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb anzusehen ist, wenn sie auch ohne gewerbliche Beteiligungseinkünfte als gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gewerbliche Einkünfte erzielen würde (Az. 15 K 1605/24 G).
Das AG München entschied, dass ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Erstattung eines von ihm bereits selbst an den Geschädigten gezahlten Schadens gegen seine Haftpflichtversicherung hat (Az. 172 C 8761/25).
Die Handels-, Wirtschafts- und Außenpolitik der seit Anfang 2025 amtierenden US-Regierung trifft auch den deutschen Mittelstand. 52 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen in die USA unterhalten, berichten über negative Auswirkungen auf ihr Geschäft. Nur rund sieben Prozent haben vom politischen Kurswechsel in den USA profitiert. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Sonderbefragung von KfW Research.
Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils V R 25/21 die umsatzsteuerliche Beurteilung einer Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken neu geregelt (Az. III C 3 – S 7117-e/00003/005/058).
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/4550) vor.
Die BRAK hat sich an der Konsultation der neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA zum Entwurf eines technischen Regulierungsstandards (RTS) zu finanziellen Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und Zwangsgeldern gemäß Art. 53 der Geldwäscherichtlinie beteiligt.
Am 12.03.2026 gaben die Abgeordneten im EU-Parlament grünes Licht für überarbeitete Vorschriften für Pauschalreisen und verbesserten Schutz für Urlauber.
Im EGVP-Nachrichtenverkehr wurde kurzfristig eine Aktualisierung einer zentralen technischen Komponente (sog. VAS-Zertifikat) angekündigt. Dieser Wechsel erfolgte aufgrund externer Entscheidung ohne vorherige Information und Abstimmung mit der BStBK und ihrem technischen Dienstleister.