Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Wann handelt es sich bei einem Defekt im Straßenbelag um eine für die Kommune „abhilfebedürftige Gefahrenquelle“? Mit dieser Frage hat sich das LG Frankenthal im Fall des Unfalls eines Motorradfahrers befasst (Az. 3 O 181/25).
Der BFH hat die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet (Az. I R 50/22).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob bei teilentgeltlicher Übertragung eines im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Wirtschaftsguts in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der übertragende Gesellschafter ebenfalls beteiligt ist, nach der sog. strengen Trennungstheorie eine Aufteilung in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft vorzunehmen und der vorhandene Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts anteilig beiden Geschäften zuzuordnen ist, oder ob in Anwendung der sog. modifizierten Trennungstheorie stille Reserven nicht aufzudecken sind, wenn das Entgelt den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts nicht übersteigt (Az. IV R 17/23).
Der BFH hat über die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen zugunsten zweier bei einer GmbH angestellten Gesellschafter entschieden (Az. I R 4/23).
Das LG Bochum hat dem Betreiber des Onlineshops Clevertronic untersagt, auf seiner Webseite zu behaupten, dass er seine Produkte „CO2-neutral“ versendet. Unzulässig sei auch die Werbung mit „Nachhaltig & regional“ auf der Webseite.  Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt (Az. I-19 O 24/25).
Die Finanzverwaltung hat beschlossen, diverse Entscheidungen des BFH in Kürze im BStBl Teil II zu veröffentlichen und damit allgemein anzuwenden.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung in der EU wurden in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Eine aktuelle Studie der Universität Mannheim, dem ZEW Mannheim und Ernst & Young zeigt: Trotz gemeinsamer Mindeststandards unterscheiden sich die nationalen Regelungen deutlich in ihrer Ausgestaltung und Strenge.
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist im Dezember 2025 gegenüber November 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,2 {21c24bca8e0bd949ab49ef177bddebdcb5aba404d104ed4bcc84649b7fe35a93} gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg der Auftragsbestand im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2024 kalenderbereinigt um 7,0 {21c24bca8e0bd949ab49ef177bddebdcb5aba404d104ed4bcc84649b7fe35a93}.
Polizeibeamtinnen und -Beamte sind grundsätzlich zur Tätigkeit in Vollzeit verpflichtet. Voraussetzungslose Teilzeit kann lt. VG Gelsenkirchen nur dann bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen (Az. 1 K 3822/24).
Ein Oberbürgermeister darf bei der Kommunalwahl auch als Oberbürgermeister genannt werden. Das VG Koblenz hat eine Klage gegen die am 9. Juni 2024 durchgeführten Wahlen zum Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach, zum Stadtrat Bad Kreuznach sowie zum Ortsbeirat Bosenheim abgewiesen (Az. 1 K 254/25).