Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24).
Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig ist (Az. 5 A 1027/25).
Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 1985/22 F).
Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 64/23 E).
Im Rahmen einer Vermögensauskunft muss ein Rechtsanwalt auch die Namen und Anschriften seiner Mandanten angeben, gegen die er Honorarforderungen hat. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 14 V 232/26 AO).
Die Statistik der BRAK zeigt einen anhaltenden Aufwärtstrend beim Anteil der Frauen, der Syndizi und der Berufsausübungsgesellschaften. Zudem gibt es eine leichte Zunahme der Gesamtmitgliederzahl und erneut einen leichten Rückgang bei Einzelzulassungen.
Das BMF gibt bekannt, dass die erhöhten steuerfreien Mindestbeträge für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen bereits rückwirkend ab 1. Januar 2026 angewendet werden können (Az. IV C 5 – S 2337/00030/002/005).
An acht deutschen Amtsgerichten beginnt am 15.04.2026 die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Zu diesem Zweck wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Tagesverlauf eine erste Version eines digitalen Eingabesystems freischalten.
Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation weiter an und bremst Konsumlaune und Bautätigkeit, ergibt eine neue Analyse der Hans-Böckler-Stiftung.
Das FG Niedersachsen entschied, dass bei ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden vorhandene Nutzflächen bei der Ermittlung der Grundsteueräquivalenzbeträge unberücksichtigt bleiben und eine Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel ein besonderes berechtigtes Interesse erfordert (Az. 1 V 179/25).