Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Mit dem BMF-Schreiben werden zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern ab dem Besteuerungszeitraum 2026 neue Vordruckmuster eingeführt (Az. III C 3 – S 7532/00030/011/043).
Wenn die Kündigung der privaten Krankenversicherung unwirksam ist, weil der Versicherte den Nachweis seiner gesetzlichen Krankenversicherung nicht fristgerecht vorgelegt hat, müssen weiter Beiträge bezahlt werden. So das AG München (Az. 173 C 16441/25).
Die von der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR im Wege einer Rahmenvorgabe zum 1. Januar 2027 grundsätzlich vorgesehene Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen zur Entsorgung von Leichtverpackungen auf dem Gebiet der Stadt Mainz ist nicht sofort vollziehbar. Dies entschied das VG Mainz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren (Az. 4 L 263/26.MZ).
Zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung und zur Förderung der Steuerehrlichkeit will die Bundesrepublik Deutschland die internationale Zusammenarbeit intensivieren und den zwischenstaatlichen automatischen Informationsaustausch als wirksames Instrument der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten ausbauen. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/7193).
Kaufpreise stagnieren, Mieten steigen deutlich – und das Angebot an Mietwohnungen bleibt in den meisten Großstädten weit unter dem Niveau von 2022, zeigt der Wohnindex des IW Köln.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrugen die deutschen Importe aus China im Zeitraum Januar bis Mai 2026 72,4 Milliarden Euro. Damit stiegen die Importe im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 6,2 {9174f682e426ddb4c2ccb81660bf779850bd5087b456536008ece4d0fb372183}.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juni 2026 um 1,8 {9174f682e426ddb4c2ccb81660bf779850bd5087b456536008ece4d0fb372183} höher als im Juni 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Juni 2026 gegenüber dem Vormonat Mai 2026 um 0,3 {9174f682e426ddb4c2ccb81660bf779850bd5087b456536008ece4d0fb372183}.
Anwälte dürfen den Versand von Schriftsätzen per beA an Referendare delegieren – aber nur, wenn sie selbst das Dokument elektronisch signiert haben. Auf diese Entscheidung des OLG München weist die BRAK hin (Az. 7 U 681/26).
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K 508/25.KO).
Das VG Neustadt hat die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar (Az. 3 K 1501/25.NW).