Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die AMLA hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung einschließlich Anhängen vorgelegt und eine umfangreiche Konsultation eingeleitet, die bis zum 27.09.2026 läuft.
Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca 1741/25).
Kann erwartet werden, dass in einem als „familienfreundlich“ und „Family-Resort“ bezeichneten Hotel die Kinder alle Wasserrutschen und alle Restaurants benutzen dürfen? Begründen ein Fluginsekt sowie eine Made im Essen im Karibik-Urlaub einen Reisemangel? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 13 S 34/25).
Das VG Sigmaringen hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen eine Abbruchverfügung der Stadt Hechingen abgewiesen und bestätigte den Abriss verfallener Polizeibaracken in Schlossnähe (Az. 10 K 4343/24).
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen.
Die Lage der deutschen Wirtschaft zeigt sich zur Jahresmitte leicht aufgehellt. Nachdem die Eskalation des Krieges im Nahen Osten die Konjunktur im Frühjahr über steigende Energiepreise und Lieferkettenstörungen spürbar belastete, deuten die jüngsten Indikatoren auf eine vorsichtige wirtschaftliche Stabilisierung hin. Das BMWE gibt einen Überblick.
Das VG Hannover hat zwei gegen eine gewerberechtliche Stilllegung einer Baustelle gerichtete Eilanträge der Eigentümerinnen des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Hannover-Nordstadt abgelehnt (Az. 11 B 2758/26, 11 B 2760/26).
Am 09.07.2026 hat das EU-Parlament sein Verhandlungsmandat zur Verordnung über den digitalen Euro im Plenum formell angenommen. Damit ist der Weg für die Trilogverhandlungen geebnet.
Das BMJV hat der BRAK mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 5. Sitzung der 8. Satzungsversammlung vom 01.06.2026 zur Änderung der FAO keine Bedenken bestehen. Sie treten daher am 01.10.2026 in Kraft.
Im Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft befindliche, zur landwirtschaftlichen Nutzung überlassene Grundstücke gehören lt. FG Düsseldorf auch dann nicht zum Verwaltungsvermögen, wenn die Überlassung im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen erfolgt (Az. 4 K 384/24 F).