Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Bis 2036 erreichen weit mehr Babyboomer das Rentenalter, als junge Menschen ins Erwerbsalter nachrücken. Am Ende fehlt ein Potenzial von mehr als vier Millionen Arbeitskräften, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft.
Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat das OLG Koblenz entschieden (Az. 9 U 1015/25).
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2026 um 5,9 {1c124ba1852be1829dc4dc7e60fac7071069d12d72b02a197c074f9051445af8} höher als im Mai 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Mai 2026 gegenüber April 2026 hingegen um 0,6 {1c124ba1852be1829dc4dc7e60fac7071069d12d72b02a197c074f9051445af8}. Ursache für den Rückgang war vor allem die Reduzierung des Energiesteuersatzes bei Mineralölerzeugnissen.
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren (Az. 8 K 1592/24 GrE).
Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. d. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 2 K 2199/23 E).
Die Anordnung der Bundesnetzagentur, in Verträgen über mobile Internetzugangsdienste mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen (\“heavy user\“) dürfe eine Vertragsklausel zur nachrangigen Datenübertragung nicht verwendet werden, darf vorläufig nicht vollzogen werden. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 13 B 1232/25).
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (Az. IV C 6 – S 2133-b/00067/002/023).
Das OLG Frankfurt hat Amtshaftungsansprüche wegen der Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Inhabers im Zusammenhang mit dem Einbruch in einen Weinkeller abgelehnt. Der der Durchsuchung zugrundliegende Anfangsverdacht sei in vertretbarer Weise angenommen worden (Az. 1 U 37/25).
Das BMWE gibt einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die deutsche Wirtschaft wird im Frühjahr 2026 durch die Folgen des Krieges im Nahen Osten, hohe Energie- und Rohstoffpreise sowie eine schwache Binnenkonjunktur belastet, wodurch Industrie, Konsum und Arbeitsmarkt gedämpft bleiben, während die Inflation zwar nachlässt, eine nachhaltige Erholung aber weiterhin unsicher ist.