Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber einer Internetplattform zur Vermittlung von Behandlungen mit medizinischem Cannabis gegen das heilmittelwerberechtliche Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verstößt, wenn er unter Verweis auf die mit medizinischem Cannabis therapierbaren Beschwerden Behandlungsanfragen bei kooperierenden Ärzten ermöglicht (Az. I ZR 74/25).
Grundstückeigentümerinnen in Milieuschutzgebieten in Berlin-Mitte, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg sind weiterhin an die Vereinbarungen gebunden, die sie mit den Bezirken geschlossen haben, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 19 K 84/22 u. a.).
„Unterhaltsvorschuss reformieren – Chancen für Kinder Alleinerziehender verbessern“ lautet der Titel eines Antrags (BT-Drs. 21/4539), der am 25.03.2026 erstmals durch den Bundestag beraten und im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Der Bundestag hat am 25.03.2026 in 1. Lesung den Gesetzentwurf „zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (BT-Drs. 21/4298) beraten.
Das Parlament hat am 25.03.2026 in 1. Lesung den Gesetzentwurf „zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“ (BT-Drs. 21/4782) beraten.
Auch bei einem gesetzlich eingeschränkten Prüfprogramm entfaltet die (fingierte) immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung Konzentrationswirkung. Deshalb muss der Anlagenbetreiber keine weiteren Genehmigungen einholen. Dies hat das BVerwG entschieden (Az. 7 C 3.25).
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt (Az. 5 AZR 108/25).
Das Anwaltsnotariat soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver werden. Der Zugang zum Anwaltsnotariat soll dazu vereinfacht und familienfreundlicher gestaltet werden. Zudem soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, das Amt auch über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus auszuüben. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein neues Recht auf Reparatur bekommen. Es soll für bestimmte technische Geräte wie insbesondere Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller sollen künftig verpflichtet sein, diese Produkte mehrere Jahre zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das sieht ein Gesetzentwurf des BMJV vor.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine Krankenkasse im Ergebnis nicht verpflichtet ist, Auskunft über Hinweisgeber zu einem möglichen Sozialleistungsmissbrauch zu erteilen (Az. L 16 KR 1/26).