Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung bildet die Basis aller unternehmerischen Entscheidungen. Die mittel- und langfristige Grundlage eines jeden erfolgreichen Unternehmens ist die sorgfältige und korrekte Buchung Ihrer Geschäftsvorfälle. Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie in allen Fragen des Rechnungswesens und helfen Ihnen, eine intelligent strukturierte und effiziente Buchhaltung aufzubauen – egal, ob Sie Ihre Buchhaltung im eigenen Haus erledigen oder komplett an uns auslagern wollen.

Dabei arbeiten wir mit modernsten Software-Lösungen (u.a. des Marktführers DATEV eG), die eine effiziente und sichere Abwicklung garantieren – natürlich nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen.

Neben der Erfüllung der steuerlichen Berichtspflichten bieten Ihnen monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen und Geschäftsanalysen darüber hinaus ein wertvolles Informations- und Steuerungsinstrument. Anhand aktueller Kennzahlen können Entwicklungen rechtzeitig erkannt und frühzeitig Maßnahmen eingeleitet werden. Die Auswertung und die Arbeit mit den gewonnenen Daten ist der eigentliche Mehrwert unserer Kunden.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten Sie gerne in den folgenden Bereichen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung (auch vor Ort beim Mandanten)
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Laufende Beratung in Kontierungsfragen
  • Unterstützung und Beratung bei Ihrer eigengeführten Buchhaltung
  • Kostenarten- und Kostenstellenrechnungen
  • Branchenvergleiche und Kennzahlenanalyse
  • Organisations- und Arbeitsablaufberatung mit Schwerpunkt Prozessoptimierung im Rechnungswesen

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der BayVerfGH hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen (Az. Vf. 3-VII-23).
Die Bundesregierung hat beschlossen, die neue Konvention des Europarats zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten zu unterzeichnen und damit den Zugang zum Recht für jedermann effektiv abzusichern. Die BRAK engagiert sich seit Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.
Der Rat der EU hat am 19.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angenommen. Das EU-Parlament wird kommende Woche seine Position festlegen. Danach kann rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Geltungsbeginn am 30.12.2025 eine endgültige Einigung erzielt werden.
Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 einen entsprechenden Entwurf eines Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung der Bundesregierung gebilligt.
Die Finanzierung der Entlastungen hat die Regierung in den Haushalten für 2025 und 2026 verankert. Die ebenfalls erforderlichen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Abschaffung der Gasspeicherumlage und zum Netzentgelte-Zuschuss hat der Bundesrat am 21. November abschließend gebilligt.
Die Bundesregierung will private Haushalte und Unternehmen bei den Stromkosten entlasten: Ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro soll 2026 die Netzentgelte senken. Für produzierende Unternehmen soll die Stromsteuer dauerhaft niedrig bleiben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz am 21. November 2025 abschließend gebilligt.
Die Gasspeicherumlage hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung in Deutschland gespielt. Ab dem 1. Januar 2026 soll sie abgeschafft werden. Der Bundesrat hat das Gesetz zu deren Abschaffung, das der Bundestag am 6. November 2025 beschlossen hat, nun abschließend gebilligt.
Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat der Bundesrat am 21.11.2025 in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Beschäftigten, und ihre Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente stand am 21. November 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme fordert er punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.
Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.