Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das International Auditing and Assurance Standards Board hat am 22. Juli 2026 den Entwurf der zielgerichteten Änderungen des International Standards on Auditing for Audits of Financial Audits of Less Complex Entities (ISA for LCE) zur Konsultation gestellt. Darauf weist die WPK hin.
Das LG Osnabrück wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Dressurpferd zum Preis von 710.000 Euro ab, da weder die Voraussetzungen des Wuchers noch einer sittenwidrigen Übervorteilung nach § 138 BGB vorlagen (Az. 1 O 305/26).
Das AG München entschied, dass eine mehrere Wochen vor Reisebeginn mitgeteilte Verlegung des Hinflugs von morgens auf den späten Nachmittag einen Reisemangel darstellt, der eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagesreisepreises begründet. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit besteht dagegen nicht (Az. 191 C 7747/26).
Die Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für den Verkehr mit Mietwagen mit Fahrer (maximal 20 {977c8844a9551fe08f317b737edcfb5afa37b3ae8fda267e74c0ad61c65b18fa} weniger als Taxitarif) durch den OB der Stadt Köln ist voraussichtlich rechtswidrig. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 18 L 1226/26).
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan zur Elektrifizierung vorgelegt. Ziel ist es, den Anteil von Strom am Endenergieverbrauch bis 2040 deutlich zu erhöhen und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, die Dekarbonisierung voranzutreiben und die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern zu verringern. Einen weiteren Schwerpunkt legt der Aktionsplan auf die steuerliche Behandlung von Strom im Vergleich zu fossilen Energieträgern.
Mit zwei Eilbeschlüssen hat die für die Eisenbahnregulierung zuständige 18. Kammer des VG Köln entschieden, dass die DB InfraGO AG keinen Anspruch auf höhere Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe für die Kalenderjahre 2025 und 2026 hat (Az. 18 L 2379/24 und 18 L 437/26).
Die Tätigkeit der Insolvenzverwalter und anderer insolvenzrechtlicher Amtsträger soll bundesweit einheitlich geregelt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 24.07.2026 veröffentlicht hat.
Die WPK weist darauf hin, dass das BMF eine sektorspezifische Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht hat.
Das OVG Schleswig-Holstein hat die Normenkontrollanträge zweier Antragsteller gegen die Erhöhung des Selbstbehalts bei der Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte im Krankheitsfall abgelehnt (Az. 2 KN 1/26).
Das VG Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort im Ortsteil Monzel zur Grundschule im Ortsteil Osann abgewiesen (Az. 9 K 1279/26.TR).