Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Eine tarifvertragliche Bestimmung, nach der Mehrarbeitszuschläge unabhängig von der individuellen Arbeitszeit ab der 41. Wochenstunde zu zahlen sind, verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (§ 4 Abs. 1 TzBfG). So das BAG (Az. 5 AZR 118/23).
Das EU-Parlament hat der Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes zugestimmt. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Unternehmen erhalten somit ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027.
Die OFD Baden-Württemberg warnt aktuell wieder vor möglichen Betrugsversuchen in Form von betrügerischen E-Mails, SMS oder Briefen im Namen der Finanzverwaltung.
Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien rechtfertigt die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz (Az. 1 K 170/25.KO).
Das VG Trier hat den Eilantrag eines Hundehalters gegen eine von der Verbandsgemeinde Prüm verfügte Haltungsuntersagung sowie die angeordnete Sicherstellung des Hundes abgelehnt (Az. 8 L 7404/25.TR).
DStV-Vizepräsident WP/StB Gero Hagemeister tauschte sich in Brüssel mit dem Referatsleiter der EU-Kommission für Audit und Nachhaltigkeits-Reporting aus. Im Fokus des Gesprächs: Der aktuelle Stand beim sog. Omnibus I-Paket und die Auswirkungen auf den Berufsstand.
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt hat im dritten Quartal stagniert. Noch ist der Aufschwung in Deutschland nicht sichtbar, die Frühindikatoren zeigen in der Gesamtschau kein eindeutig positives Bild. KfW Research rechnet aber damit, dass die Wirtschaftsleistung im Schlussquartal 2025 leicht zulegt. Für 2026 bleiben sie bei ihrer Prognose von plus 1,5 Prozent.
Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Das berichtet die WPK.
Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst (Az. IV C 4 – S 2221/00348/007/007).
Das BMWE hat die Förderung innovativer Gründungsvorhaben im exist-Programm spürbar entbürokratisiert. Mit den aktuellen Anpassungen und der neuen IP-Dealdatenbank setzt das Ministerium wichtige Impulse für eine zeitgemäße, praxisnahe und gründungsfreundliche Förderlandschaft.