Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMAS hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 Prozent betragen.
Die Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Finanzierung von Kindertagesstätten ist unwirksam. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Normenkontrollverfahren (Az. 6 C 10023/26.OVG).
Die EU-Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen verringern und gleichzeitig eine hohe Qualität der Offenlegung gewährleisten.
Das BMF hat das Muster der Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen mit Stand 3. Juli 2026 veröffentlicht (Az. IV B 2 – S 1301/01433/008).
Die WPK hat zu der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung des abgeschlossenen Projekts „Änderung des Aufbaus des IESBA Code of Ethics“ (Restructured Code) Stellung genommen.
Das BMF hat die Regelungen des AEAO zu §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a geändert (Az. IV D 5 – S 0170/00082/004/015).
Wofür deutsche Haushalte ihr Geld ausgeben, unterscheidet sich deutlich von anderen EU-Ländern. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geben die Deutschen anteilsmäßig besonders viel für ihre Freizeit aus und weniger für Nahrungsmittel, zeigt eine Studie des IW Köln.
Zwei Eilanträge gegen Verlustfeststellungen des europäischen Freizügigkeitsrechts durch die Stadt Gelsenkirchen haben keinen Erfolg. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 8 L 395/26 und 8 L 655/26).
Die Bundesregierung will Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Vielzahl bedeutender Reformen verständigt, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.