Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das AG München entschied, dass der Ausfall der 12-Volt-Steckdosen in einem Camper einen erheblichen Mangel darstellt und den Kläger zur fristlosen Kündigung des Wohnmobil-Mietvertrags sowie zur weitgehenden Rückerstattung des Mietpreises berechtigt (Az. 233 C 16119/24).
Zum ersten Mal reichen die German Tax Advisers eine gemeinsame Stellungnahme in einem Konsultationsverfahren der EU-Kommission ein. Ziel ist die konsequente Vereinfachung von EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung. Das berichtet der DStV.
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Das BayLfSt weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.04.2026 melden müssen.
Die Nichtvorlage eines letztinstanzlichen Gerichts an den EuGH muss im Fall einer umstrittenen unionsrechtlichen Frage spezifisch begründet werden (Rs. C-767/23). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Das BMF ändert den Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 1. April 2026 – III C 2 – S 7105/00035/008/056 geändert worden ist, in Abschnitt 4.4b.1 (Az. III C 3 – S 7157-a/00005/001/052).
Das OLG Düsseldorf hat den Prozesskostenhilfeantrag der Mutter eines im Jahr 2017 verstorbenen Siebenjährigen zurückgewiesen. Ihre Berufung habe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, da ihr ein Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht zustehe. Es seien keine Behandlungsfehler der beklagten Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen feststellbar, die zum Tod des Kindes geführt hätten (Az. I-13 U 13/26).
Im Februar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2026 kalender- und saisonbereinigt um 3,6 {131299bb41bcdf7423ef5a334009ab62dfccb562ddb25c57c249eaab9f6580ca} und die Importe um 4,7 {131299bb41bcdf7423ef5a334009ab62dfccb562ddb25c57c249eaab9f6580ca} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2025 nahmen die Exporte um 2,9 {131299bb41bcdf7423ef5a334009ab62dfccb562ddb25c57c249eaab9f6580ca} und die Importe um 1,5 {131299bb41bcdf7423ef5a334009ab62dfccb562ddb25c57c249eaab9f6580ca} zu, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse weiter mitteilt.
Die WPK weist darauf hin, dass das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zwei Umfragen zu den Themen Reaktion auf die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften (NOCLAR) in den Sections 260 und 360 des Kodex und Änderung des Aufbaus des IESBA-Kodex (Restructured Code) gestartet hat.
Der BFH hat entschieden, dass eine Forderung des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung nicht zu aktivieren ist, solange das Entstehen des Anspruchs noch ungewiss ist (Az. IX R 33/22).
Der BFH entschied zum Vorsteuerabzug eines sog. Drittlandsunternehmens bei Leistungsbezug inländischer sog. Repräsentationsbüros (Az. V R 37/23).