Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Verluste wegen der fehlenden Handelbarkeit russischer Staatsanleihen und russischer Aktien können im Jahr 2022 nicht bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das hat das FG Sachsen (Az. 2 K 602/25).
Das Berufsrecht des Anwaltsnotariats soll flexibler gestaltet werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5441) zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats.
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Februar 2026 gegenüber Januar 2026 saison- und kalenderbereinigt um 1,0 {35c127e339878b75fd61ea667f16ffa9cd8ebd50fd49710dc622b04772aff6c1} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2025 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 7,5 {35c127e339878b75fd61ea667f16ffa9cd8ebd50fd49710dc622b04772aff6c1}.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im März 2026 um 0,2 {35c127e339878b75fd61ea667f16ffa9cd8ebd50fd49710dc622b04772aff6c1} niedriger als im März 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise im März 2026 gegenüber dem Vormonat um 2,5 {35c127e339878b75fd61ea667f16ffa9cd8ebd50fd49710dc622b04772aff6c1}, das war der höchste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit August 2022 (+5,4 {35c127e339878b75fd61ea667f16ffa9cd8ebd50fd49710dc622b04772aff6c1}).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht nicht arbeitsrechtlich umgestaltet werden kann (Az. L 16 KR 76/23).
Kontrovers haben Sachverständige einen Gesetzentwurf der Bundesregierung bewertet, mit dem die EU-Richtlinie 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der durch die EU-Richtlinie 2025/794 geänderten Form in nationales Recht umgesetzt werden soll. In einer Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 13. April 2026, ging es neben dem Gesetzentwurf selbst (BT-Drs. 21/1857) um die Stellungnahme des Bundesrates dazu (BT-Drs. 21/2465).
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge“ (BT-Drs. 21/1851, 21/2459, 21/2669 Nr. 16) beschlossen.
Die Tätigkeit als Berater für eine Wirtschaftskanzlei bleibt dem ehemaligen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg während der bis Dezember 2026 reichenden Karenzzeit untersagt. Das folgt aus einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg (Az. OVG 4 S 1/26).
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das ArbG Elmshorn entschieden (Az. 3 Ca 1504 d/25).
Der Iran-Krieg hat die Inflationsrate in Deutschland im März auf 2,7 Prozent hochgetrieben, 0,8 Prozentpunkte mehr als im Februar. Der gesamte Anstieg ist dabei noch auf den Preisschock bei Kraftstoffen und Heizöl zurückzuführen. Das gilt größtenteils auch für die haushaltsspezifischen Inflationsraten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.