Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der BayVerfGH hat eine Popularklage der Landeshauptstadt München und zweier weiterer bayerischer Städte gegen das landesrechtliche Verbot einer kommunalen Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 KAG als unbegründet abgewiesen (Az. Vf. 3-VII-23).
Die Bundesregierung hat beschlossen, die neue Konvention des Europarats zum Schutz von Anwältinnen und Anwälten zu unterzeichnen und damit den Zugang zum Recht für jedermann effektiv abzusichern. Die BRAK engagiert sich seit Jahren intensiv für die Konvention. Sie setzt sich weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die Konvention Bekanntheit erlangt und von der EU und möglichst vielen Staaten zeitnah unterzeichnet, ordnungsgemäß ratifiziert und durchgesetzt wird.
Der Rat der EU hat am 19.11.2025 sein Verhandlungsmandat zur Vereinfachung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) angenommen. Das EU-Parlament wird kommende Woche seine Position festlegen. Danach kann rechtzeitig vor dem ursprünglich geplanten Geltungsbeginn am 30.12.2025 eine endgültige Einigung erzielt werden.
Die Bundesregierung will neue europäische Sicherheitsstandards für Wirtschaft und Verwaltung in deutsches Recht umsetzen. Der Bundesrat hat am 21. November 2025 einen entsprechenden Entwurf eines Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung der Bundesregierung gebilligt.
Die Finanzierung der Entlastungen hat die Regierung in den Haushalten für 2025 und 2026 verankert. Die ebenfalls erforderlichen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Abschaffung der Gasspeicherumlage und zum Netzentgelte-Zuschuss hat der Bundesrat am 21. November abschließend gebilligt.
Die Bundesregierung will private Haushalte und Unternehmen bei den Stromkosten entlasten: Ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro soll 2026 die Netzentgelte senken. Für produzierende Unternehmen soll die Stromsteuer dauerhaft niedrig bleiben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz am 21. November 2025 abschließend gebilligt.
Die Gasspeicherumlage hat in den letzten Jahren eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung in Deutschland gespielt. Ab dem 1. Januar 2026 soll sie abgeschafft werden. Der Bundesrat hat das Gesetz zu deren Abschaffung, das der Bundestag am 6. November 2025 beschlossen hat, nun abschließend gebilligt.
Wer gut verdient, zahlt ab Januar 2026 höhere Beiträge für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung. Die neuen Grenzwerte hat der Bundesrat am 21.11.2025 in der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Für Normalverdiener, also die Mehrheit der Beschäftigten, und ihre Arbeitgeber ändert sich dadurch nichts.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente stand am 21. November 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates. In seiner Stellungnahme fordert er punktuelle Klarstellungen am Gesetzentwurf und verweist auf die erheblichen Steuerausfälle, die sich aus dem Vorhaben ergeben.
Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächsten Jahre ist gesichert: Der Bundesrat stimmte am 21. November 2025 der elften Änderung des Regionalisierungsgesetzes zu. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.