Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).
Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Mautgebühren entrichten. Das hat das VG Berlin in drei Eilverfahren entschieden (Az. VG 38 L 126/26 u. a.).
Die Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise ist mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sie ist allein eine Aufforderung an das Hotel, die Verfügbarkeit zu prüfen und den Preis mitzuteilen. Das OLG Frankfurt wies den vom Hotel geltend gemachten Zahlungs- und Schadensersatzanspruch zurück (Az. 9 U 107/24).
Das OLG Thüringen hat den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro wegen Datenschutzverstößen verurteilt. Die Datenverarbeitung durch Meta sei nicht gerechtfertigt, sondern stelle ein System anlassloser Datensammlung dar (Az. 3 U 31/25).
Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim hervor.
Das LAG München hat entschieden, dass kein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds eines großen Einrichtungshauses besteht und dementsprechend die Zustimmung des Betriebsrats zu einer solchen nicht zu ersetzen war (Az. 6 TaBV 44/25).
Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).
Private-Equity-Investoren in der EU sehen sich weiter mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihre Beteiligungen veräußern wollen. Dazu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis zum 27. April 2026 können Startups, Wachstumsunternehmen, Private-Equity-Fonds und weitere Stakeholder ihre Erfahrungen teilen.
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aushang seiner Anzeigen im Infokasten der WEG. Die WEG kann dem Wohnungseigentümer jedoch den Zugang zu einem Online-Verwaltungsportal für Mitglieder nicht verwehren. So entschied das AG München (Az. 1291 C 23031/24 WEG).