Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das im Zuge der Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetzes eingeführte Flächen-Faktor-Modell begegnet bei der Anwendung auf übergroße Grundstücke im Außenbereich erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Dies hat das FG Hessen entschieden und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine (teilweise) Aussetzung der Vollziehung gewährt (Az. 3 V 1420/24).
Das VG Neustadt/Weinstraße hat die Klage einer Grundstückseigentümerin abgewiesen, die sich gegen eine behördliche Nutzungsuntersagung einer Monteurunterkunft wandte. Die Nutzung stelle einen genehmigungspflichtigen Beherbergungsbetrieb dar, der nicht von der Baugenehmigung gedeckt sei (Az. 4 K 8/26.NW).
Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 das \“Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung\“ beschlossen. Mit diesem Gesetz werden Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung bürgerfreundlicher, transparenter, effizienter und unbürokratischer ausgestaltet. Die Elemente der Digitalisierung und Entbürokratisierung ermöglichen eine weitere Modernisierung der Arbeitsverwaltung. Arbeitsmarktpolitische Instrumente werden geschärft und neu geschaffen.
Die WPK hat im Rahmen der Umfrage des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zur Umsetzung der Regelungen „Reaktion auf die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften“ (NOCLAR) des IESBA Code of Ethics Stellung genommen.
Das LG München I hat die Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Balance Board auf einer Sportmesse rechtskräftig abgewiesen (Az. 32 O 10198/25).
Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn sie ihren Anspruch für die Jahre 2011 bis 2020 nicht jährlich geltend gemacht haben. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und anderslautende Urteile von fünf nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten geändert (Az. 3 A 892/23 u. a.).
Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung können unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch die Kosten der anschließenden Hautstraffung als medizinisch notwendige Heilbehandlung ersatzfähig sein. Das OLG Frankfurt hat die beklagte Versicherung zur Übernahme der Kosten verurteilt (Az. 3 U 99/25).
Der eingeschlagene Kurs beim Bürokratierückbau wirkt: Das zeigt die Bilanz des zweiten Entlastungskabinetts. In den letzten Monaten hat die Bundesregierung Entlastungen von etwa zehn Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Weitere wurden jetzt beschlossen.
Wer sich beispielsweise zum Handwerks- oder Industriemeister, zur Technikerin, zum Betriebswirt oder zur staatlich geprüften Erzieherin weiterqualifizieren möchte, soll künftig noch stärker gefördert werden. Grundlage dafür ist die Reform des Aufstiegs-BAföG. Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 die Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen.
Das Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden. Das sieht ein am 15.07.2026 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Mit den neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Das BMJV hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht.