Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Tarifliche Wahloptionen geben Beschäftigten die Möglichkeit, sich zwischen höherem Verdienst und zeitlicher Entlastung zu entscheiden. Die Mehrheit wählt mehr Zeit, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Bewertung des Dienstpostens eines Direktors des Amtsgerichts an einem Amtsgericht mit mehr als 50 Richterplanstellen mit der Besoldungsgruppe R 2 Landesbesoldungsordnung (LBesO) mit Amtszulage ist nicht verfassungswidrig. Dies hat das OVG NRW entschieden und damit die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des VG Aachen zurückgewiesen (Az. 1 A 709/21).
Das AG München hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eines Eigentümers einer Dachgeschosswohnung zurückgewiesen, weil der angekündigte Drohnenflug zur Dachvermessung für eine energetische Sanierung keinen rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt und im Rahmen der Interessenabwägung das mildere Mittel ist (Az. 222 C 2/26).
Das LG Köln hat eine Schmerzensgeldklage gegen die Stadt Köln abgewiesen, weil der Kläger eine Verletzung der winterlichen Räum- und Streupflicht als Verkehrssicherungspflicht nicht ausreichend dargelegt hat (Az. 5 O 25/25).
Das OLG Frankfurt bestätigte die Verurteilung der Fluglinie zur Erstattung der Kosten für selbst beschaffte Ersatzflüge, da sich die Kläger aufgrund einer fehlerhaften Auskunft einer Callcenter-Mitarbeiterin darauf verlassen durften, dass kein Ersatzflug organisiert worden sei (Az. 16 U 89/24).
Die Verwaltungsgerichtsordnung soll grundlegend modernisiert werden. Verwaltungsgerichte sollen so entlastet und Gerichtsverfahren beschleunigt werden. Außerdem sollen Verwaltungsgerichte wirkungsvollere Instrumente bekommen, um Entscheidungen gegenüber dem Staat durchzusetzen; und die formellen Anforderungen an Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen sollen abgesenkt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV veröffentlicht hat.
Das VG Hannover hat entschieden, dass eine Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) eine seelische Störung im Sinne von § 35a SGB VIII darstellt und im Einzelfall einen Anspruch auf Eingliederungshilfe begründen kann (Az. 3 A 9433/25).
Der Einzelhandel in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2025 real (preisbereinigt) 2,7 {b9064c2a5310b072629dd8ed3badae76a3743f6d0164e9e8e5f24b98e9623843} und nominal (nicht preisbereinigt) 3,8 {b9064c2a5310b072629dd8ed3badae76a3743f6d0164e9e8e5f24b98e9623843} mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2024.
Der Geschäftsklimaindex der mittelständischen Unternehmen tritt auf der Stelle, doch der Blick in einzelne Wirtschaftsbereiche zeigt eine insgesamt positive Entwicklung. So die Ergebnisse des aktuellen KfW-ifo-Mittelstandsbarometers.
Die Inflationsrate in Deutschland wird im Januar 2026 voraussichtlich +2,1 {b9064c2a5310b072629dd8ed3badae76a3743f6d0164e9e8e5f24b98e9623843} betragen. Wie das Statistische Bundesamt nach bisher vorliegenden Ergebnissen mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Dezember 2025 um 0,1 {b9064c2a5310b072629dd8ed3badae76a3743f6d0164e9e8e5f24b98e9623843}.