Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Mit 6,5 Milliarden Euro-Bundeszuschuss sinken die Strom-Netzentgelte 2026 für alle. Für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt die Stromsteuer dauerhaft niedrig. Das Gesetz hat am 19. Dezember den Bundesrat passiert.
Die Energiepreise sinken ab dem 1. Januar 2026 für alle spürbar. Die Bundesregierung bezuschusst die Strom-Netzentgelte und schafft die Gasspeicherumlage ab. Die Stromsteuer für produzierende Unternehmen und Landwirte bleibt dauerhaft niedrig.
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge am 15. Oktober auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzentwurf beschlossen, am 19. Dezember folgte die Zustimmung des Bundesrats.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Sie hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen. Diese sollen überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
In seiner am 19. Dezember 2025 gefassten Entschließung begrüßt der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung, die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes spürbar anzuheben. Er fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, die allgemeine Preisentwicklung zu berücksichtigen und zu prüfen, ob die Elterngeldbeträge künftig regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst werden können.
Die Festlegung von Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern nach Hause durch eine nationale Maßnahme ist lt. EuGH im Licht der Vorschriften über den freien Warenverkehr zu prüfen. Eine solche Regelung betrifft keine „Verkaufsmodalität“ (Rs. C-366/24).
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.
Die Bundesregierung will weitere Impulse für mehr private Investitionen setzen: Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag verabschiedet. Ein Fokus liegt auf besseren Bedingungen für neue Investitionen von innovativen Unternehmen und Start-ups.
Künftig sollen mehr Menschen von einer guten Betriebsrente profitieren können – vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie mit geringem Einkommen. Das sieht das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.