Jahresabschlusserstellung

Prüfung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Erstellung Ihrer Bilanz mit den zugehörigen Steuererklärungen erfolgt durch erfahrene Mitarbeiter unter dem Einsatz erstklassiger EDV-Programme, die die Daten untereinander austauschen können. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer reviewen ausnahmslos jeden Jahresabschluss und jede Steuererklärung. Wir zeigen Ihnen schnell und zuverlässig Ihre Wahlrechte auf und sorgen dafür, dass kein Punkt übersehen wird. Im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung stellen unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ihnen die Bilanz vor. Unser Anspruch ist es, Ihnen in jedem Jahr einen Mehrwert durch unseren frischen Blick von außen zu ermöglichen.

Mit unseren hochwertig gedruckten Abschlüssen haben Sie ein erstklassiges Auftreten bei Banken oder anderen potentiellen Investoren.

Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht

Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht. Darüber hinaus übernehmen wir für Sie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Zusätzlich erstellen wir bei Bedarf Zwischenabschlüsse z.B. für Finanzierungsanfragen. Private Steuererklärungen wie Einkommensteuer und Erbschaftsteuer runden unser Angebot ab.

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Bereich Bilanzen und Steuererklärungen:

  • Jahresabschlüsse nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS, US-GAAP)
  • Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Abschlüsse für einen speziellen Zweck (z.B. Umwandlungen, Verschmelzungen)
  • Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
  • Konzernabschlüsse 

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das RWI Essen erwartet für die deutsche Wirtschaft in den Jahren 2026 und 2027 jeweils ein Wachstum von 0,8 Prozent. Die Erholung wird jedoch durch den Iran-Krieg und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen gebremst.
In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-ups übertroffen werden.
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine neue öffentliche Konsultation eröffnet. Darüber berichtet die WPK.
Welche Besonderheiten sind beim Abschleppen eines verunfallten Fahrzeugs mit Lithium-Ionen-Batterien zu beachten (Stichwort: Quarantänestellplatz)? Welche Maßstäbe sind insbesondere an den Standplatz eines verunfallten Fahrzeugs mit Elektromotor im Hinblick auf die Brandgefahr zu stellen und welche Standgebühr ist angemessen? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 14 O 169/24).
Das OLG Frankfurt verurteilte den Betreiber einer Cannabis-Plantage wegen manipulierter Strom- und Gaszähler zur Zahlung von insgesamt gut 82.000 Euro aus Energieentgeltnachforderungen und einer Vertragsstrafe (Az. 3 U 89/25).
Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hat u. U. Anspruch auf einen Assistenzhund. Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet ist, einer jungen Frau, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung geworden ist, die Spezialausbildung eines solchen Hundes zu finanzieren (Az. L 8 SO 32/25 B ER).
Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung, die das EU-Parlament und der Rat der EU über die Überarbeitung der Fluggastrechte in der EU erzielt haben. Sie modernisiert und stärkt die Fluggastrechte in der EU, indem sie bestehende Bestimmungen präzisiert und die Rechtssicherheit für Reisende, Luftfahrtunternehmen und Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union erhöht.
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).
Ein Gerichtsvergleich, wonach ein Arbeitnehmer ein Zeugnis erstellen und der Arbeitgeber es nur aus wichtigem Grund ablehnen darf, ist vollstreckbar. Auf diese Entscheidung des BAG weist die BRAK hin (Az. 8 AZB 25/25).
Nach dem Einbruch im Frühjahr hellen sich die Erwartungen im Juni auf. Der ZEW-Index steigt um 20,7 Punkte stark an und beträgt nun plus 10,5 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt dagegen einen leichten Rückgang.