unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Kaufpreise stagnieren, Mieten steigen deutlich – und das Angebot an Mietwohnungen bleibt in den meisten Großstädten weit unter dem Niveau von 2022, zeigt der Wohnindex des IW Köln.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, betrugen die deutschen Importe aus China im Zeitraum Januar bis Mai 2026 72,4 Milliarden Euro. Damit stiegen die Importe im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 6,2 {8ba06a937ed23cf2e0249bae77c75989ed13f1ec8167c469d85a85eafa3cc4ee}.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Juni 2026 um 1,8 {8ba06a937ed23cf2e0249bae77c75989ed13f1ec8167c469d85a85eafa3cc4ee} höher als im Juni 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sanken die Erzeugerpreise im Juni 2026 gegenüber dem Vormonat Mai 2026 um 0,3 {8ba06a937ed23cf2e0249bae77c75989ed13f1ec8167c469d85a85eafa3cc4ee}.
Anwälte dürfen den Versand von Schriftsätzen per beA an Referendare delegieren – aber nur, wenn sie selbst das Dokument elektronisch signiert haben. Auf diese Entscheidung des OLG München weist die BRAK hin (Az. 7 U 681/26).
Das VG Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 5 K 508/25.KO).
Das VG Neustadt hat die Klage der Eltern eines erwachsenen Sohnes abgewiesen, mit der diese den Widerruf sowie die künftige Unterlassung einer psychologischen Einschätzung eines Verwaltungsmitarbeiters begehrten, ihre Familie stelle ein „dysfunktionales Familiensystem“ dar (Az. 3 K 1501/25.NW).
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen e. V., die eine Vielzahl von Klägern vertritt, war die Einführung von Werbeunterbrechungen im Streamingdienst Prime Video vertraglich unzulässig. Das BayObLG widersprach dem und hat die Verbandsklage abgewiesen (Az. 102 VKl 1/24 e).
Viele Startups können keine hohen Gehälter zahlen, stattdessen bieten sie ihren Beschäftigten ein Stück am Unternehmen: Wer den Aufbau mitträgt, soll später am Erfolg mitverdienen, etwa wenn das Startup verkauft wird. Insgesamt beteiligt lt. Bitkom derzeit gut jedes dritte Startup (36 Prozent) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, weitere 41 Prozent können sich das für die Zukunft vorstellen.
Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann (Az. V ZR 162/25).
Die EU-Kommission hat am 15.07.2026 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unterbliebener Mitteilung einer vollständigen Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 eingeleitet. Hierauf weist die BRAK hin.