unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Verkaufspreise im Großhandel waren im Mai 2026 um 5,9 {3de2db0b9f96e7d73f06713f7d5743e4dfd21f35a767a056f2483b9ee16e8927} höher als im Mai 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Großhandelspreise im Mai 2026 gegenüber April 2026 hingegen um 0,6 {3de2db0b9f96e7d73f06713f7d5743e4dfd21f35a767a056f2483b9ee16e8927}. Ursache für den Rückgang war vor allem die Reduzierung des Energiesteuersatzes bei Mineralölerzeugnissen.
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Das FG Münster hat entschieden, dass die für Erbauseinandersetzungen geltende Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG jedenfalls dann nicht auf eine Anteilsvereinigung i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG anwendbar ist, wenn die Gesellschaftsanteile vor der Erbauseinandersetzung im Wege der Singularsukzession auf die Erben übergegangen waren (Az. 8 K 1592/24 GrE).
Die Voraussetzungen für die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens i. S. d. § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG sind bei der Auszahlung eines Bergschadensverzichts nicht erfüllt, da es am erforderlichen Zusammenhang zwischen dem Vergleichsbetrag und etwaigen zu erbringenden Leistungen des Klägers nach dem Bilanzstichtag fehlt. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 2 K 2199/23 E).
Die Anordnung der Bundesnetzagentur, in Verträgen über mobile Internetzugangsdienste mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen (\“heavy user\“) dürfe eine Vertragsklausel zur nachrangigen Datenübertragung nicht verwendet werden, darf vorläufig nicht vollzogen werden. Dies hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 13 B 1232/25).
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.10) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht (Az. IV C 6 – S 2133-b/00067/002/023).
Das OLG Frankfurt hat Amtshaftungsansprüche wegen der Durchsuchung der Geschäfts- und Privaträume des Inhabers im Zusammenhang mit dem Einbruch in einen Weinkeller abgelehnt. Der der Durchsuchung zugrundliegende Anfangsverdacht sei in vertretbarer Weise angenommen worden (Az. 1 U 37/25).
Das BMWE gibt einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die deutsche Wirtschaft wird im Frühjahr 2026 durch die Folgen des Krieges im Nahen Osten, hohe Energie- und Rohstoffpreise sowie eine schwache Binnenkonjunktur belastet, wodurch Industrie, Konsum und Arbeitsmarkt gedämpft bleiben, während die Inflation zwar nachlässt, eine nachhaltige Erholung aber weiterhin unsicher ist.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 eine Stellungnahme zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz, dem Nachfolger des sog. Heizungsgesetzes, verabschiedet. In dieser unterbreitet er einige Änderungsvorschläge zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Diese kann sich nun dazu äußern. Dann entscheidet der Bundestag.
Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 den Änderungen am Steuerberatungsgesetz zugestimmt, die der Bundestag erst am Vorabend beschlossen hatte. Nachdem ein inhaltlich größtenteils identisches Gesetz im Plenum am 8. Mai 2026 nicht die Zustimmung der Länder erhalten hatte, brachten die Regierungsfraktionen im Bundestag es erneut auf den Weg – dieses Mal allerdings ohne die umstrittene Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro, die im Mai noch Teil des Gesetzes war.