unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 11. und 12. Juni 2026.
Der Strukturwandel schreitet voran: Die Industrie reduziert Arbeitsplätze, die Stellenausschreibungen sind auf dem tiefsten Stand seit der Jahrtausendwende. Der Rückgang trifft die Regionen unterschiedlich stark, zeigt eine Studie des IW Köln.
Der Deutsche Bundestag soll einer Vereinbarung zwischen mehreren Ländern über den Austausch von Daten zur Mindestbesteuerung von Unternehmen zustimmen, damit die Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausgebaut werden kann. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6497) eingebracht.
Das VG Neustadt hat die Klage eines Gewerbetreibenden abgewiesen, der sich gegen eine behördliche Genehmigung für einen benachbarten Mobilfunkmast wandte (Az. 5 K 53/25.NW).
Das Niedersächsische Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß. Das hat das FG Niedersachsen entschieden (Az. 1 K 38/24). In dem Verfahren ging es um die Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform des Landes, das als sog. Musterverfahren erhoben wurde. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen.
Für die Anwendung einer Reihe von ertragsteuerlichen Vorschriften des nationalen und internationalen Steuerrechts ist das Bestehen einer Betriebsstätte nach § 12 AO eine Tatbestandsvoraussetzung. Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsstätte begründet wird (Az. IV B 2 – S 1301/01410/007/264).
Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren (als des beschädigten) Fahrzeuges den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen hat (Az. VI ZR 67/25).
Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden täglich (montags bis freitags) zusteht (Az. 12 S 715/26).
Die Bundesregierung will Regelungen für den Versorgungsausgleich ändern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6510) vor.
Kann von einem ehemaligen Insolvenzverwalter, der vom Finanzamt eine Steuererstattung des Insolvenzschuldners auf einem Insolvenzkonto für die Masse erhalten und dementsprechend die erhaltenen Gelder im Rahmen der Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger anteilig entsprechend ihrer Quote ausgekehrt hat, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Steuererstattung nach § 37 Abs. 2 AO persönlich zurückgefordert werden? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. X R 3/23).