unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das ArbG München hat den Antrag der Arbeitgeberin zurückgewiesen und entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz streitiger Befristung bis zur rechtskräftigen Klärung weiterhin nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG wählbar bleibt (Az. 19 BVGa 26/26).
Das KG Berlin hat die Verbandsklage der niederländischen Stichting Onderzoek Marktinformatie (SOMI) gegen die Betreiberin des sozialen Netzwerks „X“ wegen behaupteter Datenschutzverletzungen als unzulässig abgewiesen (Az. 20 VKl 1/25).
Das BMF hat ein Schreiben zur Sanierungsklausel nach § 8c Absatz 1a KStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 veröffentlicht (Az. IV C 2 – S 2745-a/00040/001/239).
Überarbeitete Regeln zur Arbeitskräftemobilität sollen es den Menschen in Europa erleichtern, in anderen Mitgliedstaaten zu arbeiten, zu leben oder in den Ruhestand zu gehen. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass ihre Sozialversicherungsansprüche gut geschützt sind. Die EU-Kommission begrüßt die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten zur Überarbeitung der Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.
Das BMF nimmt zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten für Mehrzweck-Gutscheine Stellung und ändert den UStAE vom 1. Oktober 2010 entsprechend ab (Az. III C 2 – S 7100/00097/002/309).
Im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, die Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche ordnungsgemäß umzusetzen.
Die Weitersendung der mit einer Satellitenantenne empfangenen Fernseh- und Hörfunkprogramme in die Zimmer eines Seniorenwohnheims über ein Kabelnetz stellt lt. EuGH keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Unionsrechts dar (Rs. C-127/24).
Das BIP ist im 1. Quartal 2026 gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 0,3 {668e052f5051d6280535c866f857ec7d285ac301d11e41d4c4c8c2a0442c7ace} gestiegen, nachdem es bereits zum Jahresende 2025 zugenommen hatte. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren sowohl die privaten als auch die staatlichen Konsumausgaben im 1. Quartal 2026 höher als im Vorquartal. Auch die Exporte nahmen den vorläufigen Erkenntnissen nach zu.
Der BFH hatte bzgl. des Vertrauensschutzes bei fehlender Gelangensbestätigung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zu entscheiden, ob der maßgebende Zeitpunkt für die Bildung des Vertrauensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG beim Lieferanten im Abholfall einer Ware der Zeitpunkt der Lieferung der Ware ist (Az. V R 3/25).
Der BFH hatte zu klären, ob eine nachträgliche erste Berichtigung nach Insolvenzplanbestätigung noch in Betracht kommt, wenn das Insolvenzverfahren nach Bestätigung des Insolvenzplanverfahrens aufgehoben worden und die Umsatzsteuerforderung noch vor Aufhebung des Verfahrens zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist (Az. V R 34/23).