unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im April 2026 gegenüber März 2026 saison- und kalenderbereinigt um 3,8 {e99552af03272cc3688648eb1caed1a302a112890ed8f7b44e49ae3ff4b99d7d} gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang ebenfalls um 3,8 {e99552af03272cc3688648eb1caed1a302a112890ed8f7b44e49ae3ff4b99d7d} niedriger als im Vormonat.
Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).
Die EU-Kommission fordert die Mitgliedstaaten zur vollständigen Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie auf, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern durch mehr Transparenz, Durchsetzungsmechanismen und faire Vergütungsstrukturen wirksam zu verringern.
Mit dem BMF-Schreiben werden Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren vorgenommen (Az. III C 3 – S 7359/00081/001/030).
Das AG München verurteilte einen Reiseunternehmer zur Rückzahlung des noch offenen Betrags, da die gebuchte Fußballreise einschließlich der Eintrittskarten nicht erbracht wurde und der Kläger wirksam vom Vertrag zurücktreten konnte (Az. 172 C 527/26).
Das LG Lübeck hat die Schadensersatzklage der Unfallversicherung eines Radfahrers abgewiesen, weil die ordnungsgemäß reflektierende Straßenabsperrung den Verkehrssicherungspflichten genügte und der Stadt daher kein Pflichtverstoß vorzuwerfen war (Az. 4 O 372/23).
Der Dienstleistungssektor in Deutschland (ohne Finanz- und Versicherungsdienstleistungen) hat im März 2026 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes real (preisbereinigt) 1,4 {e99552af03272cc3688648eb1caed1a302a112890ed8f7b44e49ae3ff4b99d7d} und nominal (nicht preisbereinigt) 1,0 {e99552af03272cc3688648eb1caed1a302a112890ed8f7b44e49ae3ff4b99d7d} weniger Umsatz erwirtschaftet als im Februar 2026.
Die Klage eines Schiffsarztes auf Anerkennung einer Knieverletzung als Arbeitsunfall blieb erfolglos. Das SG Hannover hat die Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft bestätigt (Az. S 58 U 169/23).
Das SG Hannover hat den Eilantrag auf höhere Bürgergeldleistungen abgelehnt, weil die Ehegatten trotz getrennter Wohnungen voraussichtlich nicht dauernd getrennt leben und daher eine Bedarfsgemeinschaft bilden (Az. S 7 AS 334/26 ER).
Rechtsanwältinnen und -anwälte dürfen sich zwar von KI helfen lassen, müssen aber insbesondere die zitierten Fundstellen nachprüfen. Auf diese Entscheidung des KG Berlin weist die BRAK hin (Az. 17 WF 144/25).