unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Iran-Krieg hat die Inflationsrate in Deutschland im März auf 2,7 Prozent hochgetrieben, 0,8 Prozentpunkte mehr als im Februar. Der gesamte Anstieg ist dabei noch auf den Preisschock bei Kraftstoffen und Heizöl zurückzuführen. Das gilt größtenteils auch für die haushaltsspezifischen Inflationsraten. Zu diesem Ergebnis kommt der neue IMK Inflationsmonitor der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Bundesregierung wird für die Jahre 2026 bis 2028 den Industriestrompreis einführen. Die EU-Kommission hat am 16.04.2026 die nationale Richtlinie des Industriestrompreises beihilferechtlich genehmigt.
Die deutsche Wirtschaft kommt nicht aus der Krise. Die Geschäftserwartungen der Unternehmen haben sich durch die Nahostkrise wieder deutlich verschlechtert, zeigt die neue Konjunkturumfrage des IW Köln.
Die DIHK-Sonderauswertung 2026 zu Auslandsinvestitionen macht Schwächen am heimischen Standort deutlich. Die deutsche Industrie investiert immer öfter im Ausland. In diesem Jahr planen 43 Prozent der Industriebetriebe Investitionen außerhalb von Deutschland – im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 3 Prozentpunkte.
Die diversen ermäßigten Umsatzsteuersätze in Deutschland verursachen hohe Steuerausfälle und sind oft nicht überzeugend begründet. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle ZEW-Analyse im Auftrag des BMF. Sie zeigt, dass die vielen Ausnahmen die Steuerbasis erheblich schmälert – allein Mindereinnahmen von rd. 43,5 Mrd. Euro im Jahr 2026. Eine Reduzierung der Ausnahmetatbestände könnte das Steuersystem nicht nur vereinfachen, sondern auch Spielräume für eine Senkung des regulären Umsatzsteuersatzes schaffen.
Der BGH hat entschieden, dass die von einem Streamingdienstanbieter für Gutscheinkarten verwendete Klausel, nach der eine Kündigung erst in Kraft tritt, sobald das Guthaben vollständig aufgebraucht ist, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist (Az. III ZR 152/25).
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob in den Streitjahren 2012 bis 2014 ein Flugzeug mit Einkunftserzielungsabsicht vermietet wurde und dementsprechend die entstandenen Verluste steuerlich zu berücksichtigen waren (Az. 9 K 1503/24 E,F).
Das Corona-Förderprogramm „Überbrückungshilfe III NRW“, das während der Corona-Krise die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen sichern sollte und hierzu eine anteilige Finanzierung betrieblicher Fixkosten vorsah, stand im Einklang mit unionsrechtlichen Vorgaben und der hierauf beruhenden „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“. Das hat das OVG NRW entschieden (Az. 4 A 2068/23).
Das ArbG Nürnberg hat der Kündigungsschutzklage einer Betriebsrätin gegen Siemens Energy stattgegeben. Es hat entschieden, dass die im November 2025 ausgesprochene fristlose Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht beendet habe (Az. 9 Ca 6336/25)
In dem Rechtsstreit des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen die PENNY Markt GmbH hat das OLG Hamm die Klage abgewiesen, da keine „Benachteiligung aus Gründen einer Behinderung oder des Alters“ feststellbar sei, allerdings die Revision zugelassen (Az. I-13 UKl 7/25).