unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Das BMF hat die umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen, die dauerhaft defizitär betrieben werden, neu geregelt und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vom 1. Oktober 2010 geändert (Az. III C 2 – S 7106/00069/003/117).
Das BMF hat die ertragsteuerliche Behandlung von Fondsetablierungskosten (§ 6e EStG) neu geregelt (Az. IV C 6 – S 2171-d/00002/001/114).
Die WPK nimmt zum Digitalpaket der EU-Kommission Stellung, weist dabei auf den Schutz des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts hin und fordert Anpassungen an Art. 15 der DSGVO.
Im Januar 2026 steigen die Erwartungen über die wirtschaftliche Lage Deutschlands deutlich an. Sie liegen mit plus 59,6 Punkten um plus 13,8 Punkte über dem Vormonatswert. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage verbessert sich lt. ZEW ebenfalls. Der Lageindikator für Deutschland liegt mit minus 72,7 Punkten um plus 8,3 Punkte über dem Vormonatswert.
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im November 2025 gegenüber Oktober 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,8 {7e929af229c1facc3b52e29114d8792d543b4b5af31df93b857f28602bf65c9c} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2024 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 5,9 {7e929af229c1facc3b52e29114d8792d543b4b5af31df93b857f28602bf65c9c}.
Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte waren im Dezember 2025 um 2,5 {7e929af229c1facc3b52e29114d8792d543b4b5af31df93b857f28602bf65c9c} niedriger als im Dezember 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, fielen die Erzeugerpreise im Dezember 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,2 {7e929af229c1facc3b52e29114d8792d543b4b5af31df93b857f28602bf65c9c}. Im Jahresdurchschnitt 2025 waren die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte 1,2 {7e929af229c1facc3b52e29114d8792d543b4b5af31df93b857f28602bf65c9c} niedriger als im Jahresdurchschnitt 2024.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss können private Käufer von E-Autos vom Staat erhalten. Das gab Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms bekannt. Davon sollen Klima, Familien und die Automobilindustrie profitieren.
Das AG München hat die Klage einer Münchnerin auf weiteres Schmerzensgeld abgewiesen, weil sie den behaupteten Sturz durch das Schließen der Bus-Tür nicht schlüssig beweisen konnte und weder eine Pflichtverletzung des Busfahrers noch eine haftungsbegründende Betriebsgefahr festgestellt werden konnte (Az. 191 C 991/25).
Das BMF gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 des Bewertungsgesetzes die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind (Az. IV D 4 – S 3225/00006/007/004).