unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Tariflöhne in Deutschland steigen im Jahr 2025 nominal gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 2,6 Prozent. Angesichts einer Zunahme der Verbraucherpreise von voraussichtlich 2,2 Prozent im Jahresdurchschnitt 2025 ergibt sich hieraus ein leichter realer Zuwachs von 0,4 Prozent. So das Ergebnis einer Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Unternehmen in Deutschland haben im vergangenen Jahr weniger für den Klimaschutz ausgegeben als ein Jahr zuvor. Das aggregierte Volumen ihrer inländischen Klimaschutzinvestitionen sank um 5,5 Prozent auf 80 Milliarden Euro, preisbereinigt lag das Minus sogar bei 7,8 Prozent. Das sind Ergebnisse des KfW-Klimabarometers.
Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abgeltungszahlung für den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre, handelt es sich dabei um außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, die lt. FG Münster nach Maßgabe von § 34 Abs. 1 EStG begünstigt zu besteuern sind (Az. 12 K 1853/23 E).
Das FG Münster hat entschieden, dass mehrere freiberuflich genutzte Räume eines Musikers im ansonsten privat genutzten Haus als ein häusliches Arbeitszimmer angesehen werden können, sodass der Betriebsausgabenabzug auf 1.250 Euro pro Jahr zu begrenzen ist (Az. 2 K 1243/20 E).
Der Einzelrichter des 7. Senats des FG Münster hat entschieden, dass der Anwendungsbereich des § 64 EStG nicht eröffnet ist, wenn der Kindergeldanspruch des anderen Elternteils bestandskräftig abgelehnt wurde (Az. 7 K 615/25 Kg, AO).
Das BMF gibt das überarbeitete Vordruckmuster zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz alte und neue Fassung sowie nach § 19 Absatz 3 InvStG und § 49 Absatz 5 InvStG bekannt (Az. IV B 5 – S 1369/00008/002/085).
Ab sofort sind für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung gemäß § 80a AO die mit BMF-Schreiben vom 27. März 2025 neu gefassten amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen zugrunde zu legen (Az. IV D 1 – S 0202/00038/003/105).
Die Verkaufspreise im Großhandel waren im November 2025 um 1,5 {355478b4f91442afd702caf74cd541d10ad6ed5ed3fbbbf2ad3cafdbd3a808fd} höher als im November 2024. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatte die Veränderungsrate im Oktober 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat bei +1,1 {355478b4f91442afd702caf74cd541d10ad6ed5ed3fbbbf2ad3cafdbd3a808fd} gelegen, im September 2025 bei +1,2 {355478b4f91442afd702caf74cd541d10ad6ed5ed3fbbbf2ad3cafdbd3a808fd}.
Wenn ein Krankenhaus bestimmte Behandlungen abrechnen will, benötigt es hierfür eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MD) über die Erfüllung sog. Strukturmerkmale. Zu den Prüfungsmaßstäben im gerichtlichen Verfahren hat das LSG Niedersachsen-Bremen Stellung bezogen (Az. L 16 KR 401/25 B ER).
Für einen modernen, schlanken und handlungsfähigen Staat müssen bürokratische Hürden verschwinden. Wo diese Hindernisse lauern, kann über das neue Portal „EinfachMachen“ gemeldet werden – um so mitzuhelfen, die Verwaltung zu modernisieren.