unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Mehr Zivilprozesse landen künftig beim Amtsgericht: Ab dem 01.01.2026 gelten höhere Streitwertgrenzen für die Amtsgerichte und zudem für Rechtsmittel in der Zivilgerichtsbarkeit. Sachverständige sowie die BRAK warnten vor einer Schwächung des Rechtsschutzes.
Die EU-Kommission hat einen Strategieplan für hochwertige Arbeitsplätze vorgelegt und eine erste Konsultation zum künftigen Gesetz über hochwertige Arbeitsplätze eingeleitet.
Die EU-Kommission hat ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung von Hindernissen und zur Erschließung des vollen Potenzials des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen angenommen.
Gebrauchsgegenstände – wie hier auch Möbel – können nach denselben Maßstäben wie alle anderen Werke urheberrechtlich geschützt sein, wobei allein ihre Originalität maßgeblich ist und kein Vorrang des Geschmacksmusterrechts besteht. Für eine Verletzung kommt es lt. EuGH nicht auf Gesamteindruck oder Gestaltungshöhe an, sondern darauf, ob erkennbare kreative Elemente übernommen wurden (Rs. C-580/23).
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Das Kabinett hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen.
Das BMF teilt mit, dass die Dritte Verordnung zur Änderung der Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Gründer/innen mit Migrationshintergrund sind ein wichtiger Motor für Innovation in Deutschland, denn sie bringen öfter neue Produkte und Dienstleistungen auf den Markt. Trotz hoher Wachstums- und Innovationsorientierung haben sie aber weniger Zugang zu externem Kapital und müssen stärker auf eigene Mittel sowie Unterstützung aus dem persönlichen Umfeld setzen. Dadurch bleibt ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial ungenutzt. Das zeigt eine aktuelle ZEW-Analyse.
Die EU-Kommission hat nach Prüfung und Bewertung Russland als Hochrisikoland für Geldwäsche eingestuft und auf die EU-Liste mit Hochrisikoländern aufgenommen.
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung „über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren“, erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb lt. OLG Frankfurt nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern (Az. 3 U 111/23).
Das AG Berlin-Mitte hat die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin einer Wohnung des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die Widerklage der Mieterin hin verurteilt, die Funktionsfähigkeit der in der Wohnung der Mieterin installierten Heizkörper wiederherzustellen (Az. 9 C 5083/25).