unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Deutschland zum 1. Juli 2026 um 4,24 Prozent. Das teilt das BMAS mit.
Das Bürgergeldsystem soll zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet werden: Wer arbeiten kann, soll künftig schneller in Arbeit vermittelt werden. Wer dabei nicht mitwirkt, muss mit deutlicheren Konsequenzen rechnen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende am 05.03.2026 verabschiedet. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Die Bundeswehr soll einfacher und schneller mit dem ausgestattet werden, was sie braucht. Außerdem setzt das Standortfördergesetz Impulse für mehr private Investitionen. Die Bundesregierung zeigt die Neuregelungen für den kommenden Monat auf.
Das OLG Nürnberg verurteilte den Halter eines Chihuahua zu Schadensersatz. Der Hund war in einem öffentlichen Park unangeleint auf die zum damaligen Zeitpunkt hochschwangere Klägerin zugerannt, die daraufhin stürzte und sich einen Bruch am Oberarm zuzog (Az. 13 U 1961/24).
Das KG Berlin hat dem Betreiber der Plattform Vinted.de untersagt, bei der Bestellung gebrauchter Kleidung eine zusätzliche Käuferschutzgebühr voreinzustellen. Damit gab das Gericht einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt (Az. 5 U 87/22).
Der Generalanwalt des EuGH ist der Auffassung, dass eine Bank den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich erstatten muss und die Erstattung nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden verweigern darf, sondern einen etwaigen Rückforderungsanspruch gesondert geltend machen muss (Az. C-70/25).
Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem sog. Wirecard-Skandal geführtes Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt worden ist (Az. III ZB 22/24).
Stellt ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung aus, so darf er sich hierfür nicht eine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 4 KR 289/21).
In einer Grundsatzentscheidung zu anwaltlichen Honorarvereinbarungen hat der BGH einige Grundsätze aufgestellt. Vereinbaren Anwältinnen und Anwälte einen Stundenlohn, so muss sich aus der Vergütungsvereinbarung selbst nicht genau ergeben, welche Tätigkeiten erfasst sind. Ist der Pflicht-Hinweis in der Vergütungsvereinbarung darauf, dass das Stundenhonorar die vom Gegner zu ersetzenden RVG-Gebühren übersteigt, fehlerhaft, führe dies nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin (Az. IX ZR 226/22).
Der Bundestag hat am 04.03.2026 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts“ (BT-Drs. 21/4297) beraten. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen.