unsere Leistungen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die EU-Kommission hat eine Änderung vorgeschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) und den Mitgliedstaaten zu stärken. Der Vorschlag bietet eine Rechtsgrundlage für den Informationsaustausch und den Zugang zu Mehrwertsteuerdaten. Dadurch ist die EU besser in der Lage, Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu bekämpfen.
Die deutsche Kreativindustrie ist ein wichtiger Wirtschaftszweig. Mit dem Entwurf, den das BMJV veröffentlicht hat, soll das Designgesetz modernisiert und das Schutzrecht attraktiver gestaltet werden.
Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. Mit seiner vom Gesetz angeordneten Entstehung werden hierauf Sozialversicherungsbeiträge fällig. Diese sind nicht durch die wegen der Überlassung des Firmenwagens bereits gezahlten Beiträge abgegolten. So entschied das BSG (Az. B 12 BA 8/24 R und B 12 BA 6/23 R).
Das BMF gibt die Regelungen zu den Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und zur Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG bekannt (Az. III C 3 -S 7493/00005/005/009).
Der Eilrechtsschutzantrag des Betreibers einer Reitanlage gegen den Widerruf seiner Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reitbetriebes bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 B 11363/25.OVG).
Das EU-Parlament hat seine Verhandlungsposition zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Sorgfaltspflichten für Unternehmen angenommen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung soll vereinfacht werden und nur für große Unternehmen gelten.
Für viele ist die Corona-Pandemie längst Vergangenheit – in den Kanzleien sind ihre Nachwirkungen dagegen weiterhin deutlich spürbar. Der DStV fordert deshalb für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024 erneut eine Fristverlängerung.
Das BMF hat den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2026 sowie den Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2026 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2361/00025/016/028).
Der Bundestag hat am 13.11.2025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866, 21/2469) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2753) beschlossen.
Der Bundestag hat am 13.112025 den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen“ (21/1865, 21/2467, 21/2669 Nr. 24) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (21/2751) angenommen.