unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF hat die Verordnung zur Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung veröffentlicht.
Kürzlich haben Runda, Senegal sowie Trinidad und Tobago das MCAA CRS gezeichnet. Diese Staaten sollen daher in die CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden. Das BMF hat den Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht.
Die Künstlersozialversicherung spielt auch in der Wertschöpfungskette der digitalen Musikindustrie eine Rolle. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg im Fall eines Unternehmens entschieden, das Musik für Streaming-Plattformen digital aufbereitet (Az. L 1 KR 367/23).
Dass Lithium-Ionen-Akkus in Brand geraten könnten, dürfte bekannt sei. Aber handelt jemand im rechtlichen Sinne fahrlässig, wenn er ein E-Bike nach einem leichten Sturz nicht von einer Fachwerkstatt auf Beschädigungen überprüfen lässt, sondern einfach weiternutzt? Diese Frage hat das OLG Oldenburg klar verneint (Az. 9 U 8/26).
Das LG Lübeck verneinte Ersatzansprüche einer Frau, die durch den Heuboden eines Pferdestalls stürzte und sich dabei verletzte, da die Stallbetreiber keine Pflicht verletzt hätten (Az. 5 O 98/24).
Das SG Landshut entschied, dass eine Rückforderung überzahlten Arbeitslosengeldes mangels grober Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers unzulässig ist. Die Voraussetzungen für die Rücknahme- und Erstattungsentscheidung gemäß § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X hätten nicht vorgelegen, weil der Kläger nicht grob fahrlässig gehandelt habe (Az. S 16 AL 83/24).
Die Bundesregierung plant, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell zu entlasten. Zudem will sie den Weg frei machen für weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen.
Die Entwicklung der deutschen Wirtschaft hat sich lt. BMWE im ersten Quartal deutlich abgeschwächt. Nach einer kurzen Stimmungsaufhellung zu Jahresbeginn haben sich Erwartungen von Unternehmen und auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder eingetrübt. Die Industrie entwickelte sich zuletzt schwach und auch der Bau wies witterungsbedingt deutliche Einbußen auf. Zusätzlich belasten Lieferengpässe und steigende Energie- und Rohstoffpreise die Unternehmen. Konsumnahe Bereiche leiden unter steigenden Preisen, schwacher Nachfrage und Unsicherheiten. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt wesentlich von einer Lösung des Konflikts im Nahen Osten ab. Doch auch dann dürften hohe Energiepreise, Lieferprobleme und wirtschaftliche Belastungen noch länger anhalten.
Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat einem ungarischen Anwalt Schadensersatz nach der Durchsuchung seiner Privaträume durch die Staatsanwaltschaft zugesprochen. Auch wenn die Wohnung nicht offiziell als Kanzleiarchiv gemeldet war, so hätten die Behörden angesichts dieses unklaren Rechtsstatus der Wohnung die Verfahrensgarantien zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses beachten müssen. Da dies nicht erfolgt war, liege eine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vor (Az. 12013/21).
Das AG München entschied, dass der Ausfall der 12-Volt-Steckdosen in einem Camper einen erheblichen Mangel darstellt und den Kläger zur fristlosen Kündigung des Wohnmobil-Mietvertrags sowie zur weitgehenden Rückerstattung des Mietpreises berechtigt (Az. 233 C 16119/24).