unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMWE hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor veröffentlicht. In diesem Rahmen soll eine Pachtbegrenzung als neue Förderbedingung für Windenergieanlagen an Land eingeführt werden, wobei sich eine neue Prüfungsaufgabe für Wirtschaftsprüfer ergibt.
Bei der Festsetzung einer Rahmengebühr bedarf es keiner Ermessensausübung durch die Behörde, wenn diese nur die Mindestgebühr zugrunde legt. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 9 A 796/26).
Das BVerfG hat die Anträge im Organstreitverfahren eines Mitglieds des 20. Deutschen Bundestages gegen die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz („Heizungsgesetz“) im Jahr 2023 verworfen (Az. 2 BvE 4/23).
Das Bundeskabinett hat am 22.07.2026 die Startup- und Scaleup-Strategie beschlossen. Damit sollen bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen geschaffen werden – von der Gründung bis zur internationalen Skalierung.
Nach der EU-Geldwäscheverordnung müssen Verpflichtete eine unternehmensweite Bewertung von Geldwäscherisiken vornehmen. Die AMLA hat dafür Leitlinien entworfen – doch diese schießen übers Ziel hinaus und sind für kleinere Anwaltskanzleien nicht umsetzbar, kritisiert die BRAK.
Die 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen will Fusionskontrollen effizienter und Vergabeverfahren weniger anfällig für Preisabsprachen machen. Dieses Ziel begrüßt die BRAK – sie moniert aber unklare Regelungen, die Rechtsunsicherheit schaffen und beteiligte Unternehmen schlechter stellen.
Die Satzungsversammlung beschloss im Juni, die erforderlichen theoretischen Kenntnisse bei den Fachanwaltschaften für Strafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Sportrecht anzupassen. Die entsprechenden Änderungen der Fachanwaltsordnung wurden nun durch das BMJV bestätigt und treten zum 01.10.2026 in Kraft. Hierauf weist die BRAK hin.
Mit der Frühstartrente sollen junge Menschen ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten. Für Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr will der Staat monatlich 10 Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das BMF hat dazu den Referentenentwurf veröffentlicht.
Das LG München I hat eine gegen eine Bank gerichtete Klage auf Schadenersatz für Anleger abgewiesen. Der Streitwert lag bei rund 30,4 Millionen Euro (Az. 40 O 4474/18).
Das BMF passt das Schreiben vom 5. November 2021 aufgrund der Einführung der Strompreispauschale zum 1. Januar 2026 gemäß BMF-Schreiben vom 11. November 2025 an (Az. IV C 6 – S 2177/00016/042/056, IV C 5 – S 2334/00087/015).