unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Zehn Stiftungen haben im Jahr 2024 eine Verschonungsbedarfsprüfung nach Paragraph 28a des Erbschaftssteuergesetzes beantragt (BT-Drs. 21/4304).
Garten- und Landschaftsbaubetriebe müssen für die Nutzung von Bundesautobahnen mit Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen keine Mautgebühren entrichten. Das hat das VG Berlin in drei Eilverfahren entschieden (Az. VG 38 L 126/26 u. a.).
Die Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise ist mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sie ist allein eine Aufforderung an das Hotel, die Verfügbarkeit zu prüfen und den Preis mitzuteilen. Das OLG Frankfurt wies den vom Hotel geltend gemachten Zahlungs- und Schadensersatzanspruch zurück (Az. 9 U 107/24).
Das OLG Thüringen hat den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro wegen Datenschutzverstößen verurteilt. Die Datenverarbeitung durch Meta sei nicht gerechtfertigt, sondern stelle ein System anlassloser Datensammlung dar (Az. 3 U 31/25).
Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim hervor.
Das LAG München hat entschieden, dass kein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds eines großen Einrichtungshauses besteht und dementsprechend die Zustimmung des Betriebsrats zu einer solchen nicht zu ersetzen war (Az. 6 TaBV 44/25).
Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).
Private-Equity-Investoren in der EU sehen sich weiter mit Herausforderungen konfrontiert, wenn sie ihre Beteiligungen veräußern wollen. Dazu hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet. Bis zum 27. April 2026 können Startups, Wachstumsunternehmen, Private-Equity-Fonds und weitere Stakeholder ihre Erfahrungen teilen.
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Aushang seiner Anzeigen im Infokasten der WEG. Die WEG kann dem Wohnungseigentümer jedoch den Zugang zu einem Online-Verwaltungsportal für Mitglieder nicht verwehren. So entschied das AG München (Az. 1291 C 23031/24 WEG).