unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Schulaufsichtsbehörde hat den Eltern einer Familie aus dem Kreis Borken zu Recht aufgegeben, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können. Das hat das VG Münster entschieden (Az. 4 K 594/23 u. a.).
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zum Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität eingeleitet. Dies soll einen Beitrag zur Bekämpfung des Arbeits- und Fachkräftemangels in kritischen und/oder wachsenden Branchen leisten.
Das BMF gibt die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2026 bekannt (Az. III C 3 – S 7344/00039/007/036).
Ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies entschied das VG Mainz (Az. 1 K 19/25.MZ).
Das OLG Frankfurt hatte über einen Antrag auf Einbenennung eines Kindes zu entscheiden, der noch vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Regelungen gestellt worden war. Es hat beschlossen, dass auch auf diesen Antrag die neuen, zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Regelungen anzuwenden seien. Der neue großzügigere Maßstab der Kindeswohldienlichkeit könne ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot angewandt werden (Az. 2 WF 115/25).
Das OLG München hat in einem Anwaltshaftungsprozess klargestellt, dass der erste Anwalt in einem Regressverfahren weiterhin haftbar bleibt, auch wenn zusätzlich ein weiteres Verschulden des zweiten Prozessvertreters zu einem Schaden für die Mandantin (hier: ein ungünstiger Prozessvergleich) geführt hat (Az. 9 U 863/25 Bau e). Darauf weist die BRAK hin.
Das Land Berlin unterstützt die vom Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer. Für die Dauer der bestehenden Notlage wird bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben. Das teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit.
Das BMF teilt die Änderung der örtlichen Zuständigkeit für in Ungarn ansässige Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der Abgabenordnung nach der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung mit (Az. IV D 1 – S 0123/00023/002/014).
Das FG Hamburg hat entschieden, dass Sponsoringzahlungen an einen gemeinnützigen Verein bei vertraglich vereinbarter werblicher Gegenleistung unbeschränkt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und weder Spenden noch verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen (Az. 2 K 67/23).
Das LG Stralsund hat entschieden, dass ein Tierpark nicht für einen durch ein Tier (hier: eine Ziege) verursachten Schaden im Streichelgehege haftet, wenn dieser alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat (Az. 2 O 77/25).