unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das RWI Essen erwartet für die deutsche Wirtschaft in den Jahren 2026 und 2027 jeweils ein Wachstum von 0,8 Prozent. Die Erholung wird jedoch durch den Iran-Krieg und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen gebremst.
In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-ups übertroffen werden.
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine neue öffentliche Konsultation eröffnet. Darüber berichtet die WPK.
Welche Besonderheiten sind beim Abschleppen eines verunfallten Fahrzeugs mit Lithium-Ionen-Batterien zu beachten (Stichwort: Quarantänestellplatz)? Welche Maßstäbe sind insbesondere an den Standplatz eines verunfallten Fahrzeugs mit Elektromotor im Hinblick auf die Brandgefahr zu stellen und welche Standgebühr ist angemessen? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 14 O 169/24).
Das OLG Frankfurt verurteilte den Betreiber einer Cannabis-Plantage wegen manipulierter Strom- und Gaszähler zur Zahlung von insgesamt gut 82.000 Euro aus Energieentgeltnachforderungen und einer Vertragsstrafe (Az. 3 U 89/25).
Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hat u. U. Anspruch auf einen Assistenzhund. Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet ist, einer jungen Frau, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung geworden ist, die Spezialausbildung eines solchen Hundes zu finanzieren (Az. L 8 SO 32/25 B ER).
Die EU-Kommission begrüßt die politische Einigung, die das EU-Parlament und der Rat der EU über die Überarbeitung der Fluggastrechte in der EU erzielt haben. Sie modernisiert und stärkt die Fluggastrechte in der EU, indem sie bestehende Bestimmungen präzisiert und die Rechtssicherheit für Reisende, Luftfahrtunternehmen und Durchsetzungsbehörden in der gesamten Union erhöht.
Die Teilnahme an einer intensivierten Rehabilitationsnachsorge (IRENA) begründet keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 2 U 3/24 R).
Ein Gerichtsvergleich, wonach ein Arbeitnehmer ein Zeugnis erstellen und der Arbeitgeber es nur aus wichtigem Grund ablehnen darf, ist vollstreckbar. Auf diese Entscheidung des BAG weist die BRAK hin (Az. 8 AZB 25/25).
Nach dem Einbruch im Frühjahr hellen sich die Erwartungen im Juni auf. Der ZEW-Index steigt um 20,7 Punkte stark an und beträgt nun plus 10,5 Punkte. Die Einschätzung der aktuellen konjunkturellen Lage erfährt dagegen einen leichten Rückgang.