unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das LSG Bayern entschied, dass Versicherte auch bei wegen Beitragsrückständen ruhenden Leistungsansprüchen einen Anspruch auf Ausstellung und Nutzung einer elektronischen Gesundheitskarte haben und diese weder gesperrt noch entzogen werden darf (Az. L 5 KR 96/23).
Das LG Berlin hat der spanischen Fluggesellschaft Volotea S.L. verboten, im Internet mit Flugpreisen zu werben, die nur für Mitglieder ihres kostenpflichtigen Kundenbindungsprogramms gelten. Damit gab das Gericht einer Klage des vzbv statt, der die Preisangaben der Airline als irreführend kritisiert hatte (Az. 52 O 254/24).
Das FG Niedersachsen entschied im einstweiligen Rechtsschutz, dass bei ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken auch vorhandene Nutzflächen der Wohnnutzung zuzurechnen sind und daher bei der Prüfung eines „übergroßen Grundstücks“ von 100 {bfed78c2a0b5bc9c83ffd81a3b75dfd6644e1725f77bddaad4a30ddaa68981db} Wohnnutzung auszugehen ist (Az. 1 V 102/25).
Seit dem 01.01.2026 gelten neue Streitwertgrenzen: Landgerichte sind nun in Zivilsachen erst ab einem Streitwert ab 10.000 Euro zuständig – zuvor lag die Grenze bei 5.000 Euro. Das OLG Hamm hat nun zu einem Übergangsfall entschieden: Wenn ein Antrag auf Prozesskostenhilfe im Jahr 2025 beim Landesgericht einging, aber bis 2026 noch nicht darüber entschieden wurde, kann das PKH-Verfahren an das Amtsgericht verwiesen werden (Az. 28 W 3/26).
Das RWI Essen erwartet für die deutsche Wirtschaft in den Jahren 2026 und 2027 jeweils ein Wachstum von 0,8 Prozent. Die Erholung wird jedoch durch den Iran-Krieg und die damit verbundenen Energiepreissteigerungen gebremst.
In Frankreich, Deutschland und Großbritannien bleibt erhebliches Wachstumspotenzial ungenutzt. Ein ZEW Policy Brief untersucht auf Basis von mehr als neun Millionen Unternehmensgründungen in Europa, wo Start-ups entstehen und in welchen Regionen die Anzahl der vorhergesagten Werte von Start-ups übertroffen werden.
Die europäische Anti-Geldwäschebehörde Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat eine neue öffentliche Konsultation eröffnet. Darüber berichtet die WPK.
Welche Besonderheiten sind beim Abschleppen eines verunfallten Fahrzeugs mit Lithium-Ionen-Batterien zu beachten (Stichwort: Quarantänestellplatz)? Welche Maßstäbe sind insbesondere an den Standplatz eines verunfallten Fahrzeugs mit Elektromotor im Hinblick auf die Brandgefahr zu stellen und welche Standgebühr ist angemessen? Diese Fragen hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 14 O 169/24).
Das OLG Frankfurt verurteilte den Betreiber einer Cannabis-Plantage wegen manipulierter Strom- und Gaszähler zur Zahlung von insgesamt gut 82.000 Euro aus Energieentgeltnachforderungen und einer Vertragsstrafe (Az. 3 U 89/25).
Wer unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leidet, hat u. U. Anspruch auf einen Assistenzhund. Das LSG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass das Land Sachsen-Anhalt als Träger der Eingliederungshilfe verpflichtet ist, einer jungen Frau, die als Kind Opfer von häuslicher sexueller Gewalt und Vernachlässigung geworden ist, die Spezialausbildung eines solchen Hundes zu finanzieren (Az. L 8 SO 32/25 B ER).