unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Mit diesem Programm soll Deutschland von Rohstoffimporten unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden.
Die EU-Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist und fordert Deutschland u.a. zur Abschaffung diskriminierender Bedingungen für Investitionsabzugsbeträge für im Ausland investierende KMU auf.
Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in drei Verfahren entschieden (Az. OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).
Die BStBK hat die von ihr betriebene Vollmachtsdatenbank (VDB) umfassend technisch modernisiert und mit einer vollständig neuen Benutzeroberfläche ausgestattet.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8{7da3aa6a6dd4efc729ad276eb9b814dea8703b57eed37524757d929a9b21e396} anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5{7da3aa6a6dd4efc729ad276eb9b814dea8703b57eed37524757d929a9b21e396} zu ermitteln ist (Az. II R 35/23).
Das OVG Niedersachsen hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Inselgemeinde Langeoog gegen das Urteil des VG Oldenburg betreffend die Erhebung von Zweitwohnungsteuern auf Grundlage der Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog abgelehnt (Az. 9 LA 41/25).
Der BGH hat entschieden, dass die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt (Az. I ZR 123/25).
Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin. Der BGH entschied: Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten einer Klage, müssen auch rechtsschutzversicherte Mandanten konkret darüber aufgeklärt werden.
Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden haben die technischen Verhandlungen über das Mehrseitige Übereinkommens über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission – ITDRC) abgeschlossen. Darüber informiert das BMF.
Das BMF informiert über die Statistik zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2025. Diese führten zu einem Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro.