unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Ein privater Streaming-Anbieter darf die ARD Mediathek nicht ohne Erlaubnis kopieren, auch nicht per Verlinkung. Das hat das OLG Köln entschieden und bestätigte damit ein Verbot des Landgerichts und verschärfte es noch (Az. 6 U 75/25).
Die Erhebung eines Elternbeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte eines unter zweijährigen Kindes durch die Kreisverwaltung des beklagten Landkreises Bad Kreuznach ist rechtswidrig. Dies entschied das VG Koblenz (Az. 3 K 272/25.KO).
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Dezember 2021, mit dem dieser für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms bei Erwachsenen eine Mindestmenge von 75 Eingriffen pro Jahr und Standort eines Krankenhauses mit Wirkung vom 1. Januar 2025 festgelegt hatte, ist rechtmäßig. Dies hat das LSG Berlin-Brandenburg entschieden (Az. L 28 KR 410/23 KL).
Das Geschäftsklima der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland hat sich im Februar leicht zum Positiven verbessert. Die aktuelle Entwicklung des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers reiht sich aber ein in die Riege der anderen positiven Stimmungs- und Frühindikatoren vom Februar.
Die Bundesregierung will die private Altersvorsorge reformieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge“ (Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088) hat der Bundestag am 26.02.2026 in 1. Lesung beraten.
Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bei einem sog. steckengebliebenen Bau nach einer Insolvenz des Bauträgers auch die Errichtung der innenliegenden nichttragenden Wände in verputzter Form mitsamt den unter Putz verlegten Leitungen sowie den Anschluss an die zentrale Heizungsversorgung nebst Zuleitungen und Heizkörpern verlangen kann; auf die dingliche Zuordnung dieser Bauteile zum Gemeinschafts- oder Sondereigentum kommt es dabei nicht an (Az. V ZR 219/24).
Die Importpreise waren im Januar 2026 um 2,3 {bef40ddd9db7ae26e78bd04c461f1fe03c27709f76cd0fee9ca786152db08b83} niedriger als im Januar 2025. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Januar 2026 gegenüber dem Vormonat Dezember 2025 um 1,1 {bef40ddd9db7ae26e78bd04c461f1fe03c27709f76cd0fee9ca786152db08b83}. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vormonat seit Januar 2025.
Die Nominallöhne in Deutschland waren im Jahr 2025 um 4,2 {bef40ddd9db7ae26e78bd04c461f1fe03c27709f76cd0fee9ca786152db08b83} höher als im Vorjahr. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,2 {bef40ddd9db7ae26e78bd04c461f1fe03c27709f76cd0fee9ca786152db08b83}. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, nahmen die Reallöhne im Jahr 2025 damit um 1,9 {bef40ddd9db7ae26e78bd04c461f1fe03c27709f76cd0fee9ca786152db08b83} gegenüber dem Vorjahr zu.
Der Bundestag hat am 26.02.2026 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (BT-Drs. 21/4323) angenommen.
Die BRAK hat Stellung zum sog. Digitalen Omnibus der Europäischen Kommission genommen. Sie begrüßt das Vorhaben, die Daten- und KI-Gesetzgebung anwendungsfreundlicher zu gestalten, mahnt dabei aber die Beibehaltung des rechtsstaatlich erforderlichen Grundrechtsschutzes an.