unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Kunden.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die für Datenschutzrecht zuständige 5. Zivilkammer des LG Leipzig einem Nutzer von Facebook eine Entschädigung wegen Datenschutzverstößen von 5.000 Euro zugesprochen (Az. 05 O 2351/23).
Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit diesem Schreiben festgelegt, \nwie das in Artikel 24 Absatz 5 des am 17. Dezember 2015 in Tokyo unterzeichneten DBA-Japan vorgesehene Schiedsverfahren durchzuführen ist (Az. IV B 2 – S 1301-JPN/01556/003/007).
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter umgesetzt werden soll.
Die USA galten lange Zeit als Vorbild und wichtigster Partner für die deutsche Startup-Szene, doch seit dem Regierungswechsel dort wächst hierzulande die Skepsis. 7 von 10 Gründerinnen und Gründern halten die USA unter Donald Trump lt. Bitkom für ein Risiko für die deutsche Wirtschaft.
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Mai 2025 gegenüber April 2025 saison- und kalenderbereinigt um 1,4 {a9cdca0c9edb4c7835c0a0a959cc4c097c588d438065029630e0fbfb3e1b086d} gesunken.
Das SG Hannover hat die Klage einer Frau abgewiesen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für den Besuch einer Kampfsportschule begehrte (Az. S 4 SO 103/22).
Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz von Amts wegen prüfen können. Diese Prüfung kann unabhängig davon erfolgen, ob die Forderungstabelle genehmigt wurde und verbindlich ist. So der EuGH (Rs. C-582/23).
Das VG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der Meta Platforms Ireland Limited gegen einen Bescheid der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein abgelehnt (Az. 10 B 185/24).
Die Stimmungsaufhellung im deutschen Mittelstand hat sich im Juni fortgesetzt. Das Geschäftsklima, der zentrale Indikator des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, stieg zum vierten Mal in Folge – diesmal um 0,5 Zähler auf nun minus 14,2 Punkte. Damit lag es zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird, doch der Trend zeigt aufwärts.
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 4f EStG entgegen Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung findet, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem 28.11.2013 enden (Az. IV R 27/22).