unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Reform des Versorgungsausgleichsrechts soll eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe erworbenen Vorsorgevermögen gewährleisten. Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf des BMJV einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts anwenderfreundlich weiterentwickelt werden.
Der vorliegende Referentenentwurf des BMJV schlägt Maßnahmen vor, mit denen den weiterhin bestehenden großen Herausforderungen auf dem Mietwohnungsmarkt begegnet werden soll.
Der Nachfolger des oft als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetzes hat am 10. Juli 2026 in der im Bundestag veränderten Fassung den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Plenum.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit.
Der Deutsche Bundestag hat am 10.07.2026 in 2./3. Lesung die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der u. a. der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll.
Wer sein Grundstück mit dem Auto nur über den Privatweg eines Nachbarn erreichen kann, hat nicht automatisch Anspruch auf ein Notwegerecht. Voraussetzung ist lt. LG Landau u. a., dass die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks rechtmäßig ist (Az. 4 O 121/25).
Im Streit um die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen vorläufigen Erfolg erzielen können: Durch Eilbeschluss hat das LSG Berlin-Brandenburg die sofortige Vollziehung des umstrittenen Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 ausgesetzt (Az. L 7 KA 11/26 KL ER).
Das EU-Parlament hat am 07.07.2026 eine zuvor mit dem Rat erzielte Einigung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und 987/2009) bestätigt. Der Rat muss die Einigung noch formell annehmen, bevor sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden kann.
Das Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz hat am 10.07.2026 den Bundesrat passiert.
Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren hat am 10. 07.2026 den Bundesrat passiert. Im parlamentarischen Verfahren war es um Regelungen zur Vorsorgeverfügung ergänzt worden.