unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der BGH hat entschieden, dass ein dem Erblasser in einem Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag nicht ausschließt, dass der vertraglich eingesetzte Erbe ein Geschenk des Erblassers an einen Dritten von diesem nach dem Tod des Erblassers zurückverlangen kann (Az. IV ZR 256/25).
Vorverpackte verzehrfertige Brötchen dürfen wie vorverpackte Aufbackbrötchen ohne Angabe eines Füllgewichts verkauft werden, wenn alle Stücke von außen sichtbar und leicht zählbar sind oder die Stückzahl auf der Packung angegeben ist. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 11758/25.OVG).
Die EU-Kommission hat beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Frankreich und Italien einzuleiten. Diese Länder haben es versäumt, ihre Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten mit der Mutter-Tochter-Richtlinie in Einklang zu bringen.
Die EU-Kommission hat die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt. Damit können rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 weitere energie- und handelsintensive Branchen bei ihren Stromkosten entlastet werden. Zugleich steigt die Förderintensität für bereits beihilfeberechtigte Unternehmen. Damit können zusätzlich rund 20 weitere Branchen von der Strompreiskompensation profitieren.
Die Beihilferegelung, wonach von der COVID-19-Krise betroffenen Fluggesellschaften von Italien Subventionen gewährt wurden, ist lt. EuG mit dem Unionsrecht vereinbar (Rs. T-268/21 RENV und T-538/24).
Die AMLA hat zur Bekämpfung der Geldwäsche eine Konsultation zum Entwurf eines technischen Durchführungsstandards (ITS) eingeleitet. Ziel ist es, ein einheitliches Format für die Meldung von Verdachtsfällen sowie für die Bereitstellung von Transaktionsaufzeichnungen festzulegen.
Die Kindernachversicherung eines mit einer Behinderung geborenen Kindes in der privaten Pflegezusatzversicherung kann nach Auffassung des OLG Karlsruhe wirksam sein, obwohl der Elternteil bei Abschluss seines eigenen Versicherungsvertrages von der pränatalen Diagnose einer Trisomie 21 bereits wusste und die Versicherung hierüber nicht informierte (Az. 12 U 131/25).
Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan vorgelegt, der den Risiken künstlicher Intelligenz (KI) begegnen und die Chancen fortschrittlicher KI-Modelle für die Cybersicherheit nutzen soll.
Die deutsche Digitalwirtschaft zeigt sich trotz schwieriger konjunktureller Rahmenbedingungen weiter stabil, in vielen Segmenten steigen die Umsätze. Nach einer Prognose von Bitkom legt der deutsche Markt für IT und Telekommunikation 2026 um 4,1 Prozent auf 246,4 Milliarden Euro zu.
Das EU-Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, um für Menschen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten, Zugang zu den Sozialversicherungssystemen zu gewährleisten.