unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der VGH Baden-Württemberg hat mit Normenkontrollurteil vom 18. Juni 2026 die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt (Az. 2 S 2228/25).
Das ArbG Berlin hat sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung der Abteilungsleiterin Portfoliomanagement des Versorgungswerks der Berliner Zahnärztekammer (VZB) als unwirksam angesehen und Zahlungsansprüchen der Arbeitnehmerin auf Mehrarbeitsvergütung stattgegeben (Az. 22 Ca 13829/25).
Der weltweite Containerumschlag ist lt. RWI Essen im Mai leicht gestiegen, nachdem er in den beiden Vormonaten zurückgegangen war. Dies deutet darauf hin, dass die Belastungen des Welthandels durch den Ölpreisschock infolge des Iran-Kriegs nachlassen. Insgesamt zeigt sich der Welthandel robuster als zunächst erwartet.
Die Importpreise waren im Mai 2026 um 6,8 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de} höher als im Mai 2025. Dies war der stärkste Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat seit Dezember 2022 (+9,6 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de} gegenüber Dezember 2021). Im April 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +5,3 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de} gelegen, im März 2026 bei +2,3 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de}. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stiegen die Einfuhrpreise im Mai 2026 gegenüber April 2026 um 0,7 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de}.
Der Umsatz der Einzelhandelsunternehmen in Deutschland ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026 gegenüber April 2026 kalender- und saisonbereinigt real (preisbereinigt) um 1,1 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de} und nominal (nicht preisbereinigt) um 1,0 {4b33d76e42d81c680656285fd0fb47e7e6387e06f407dadbe7b23aa6898ee6de} gestiegen.
Die EU-Kommission hat am 24.06.2026 ein Steuervereinfachungspaket (sog. Steueromnibus) vorgelegt. Ziel ist, die EU-Steuervorschriften im Bereich der direkten Besteuerung zu vereinfachen, Unternehmen zu entlasten und grenzüberschreitende Tätigkeiten zu erleichtern. Unternehmen würden damit jährlich rund 8 Mrd. Euro einsparen.
Die Renten steigen und das Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. Die Luftverkehrsteuer wird gesenkt und das Vergaberecht einfacher. Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die Neuregelungen im Juli 2026.
Das International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat Frequently Asked Questions (FAQ) veröffentlicht, welche die Anwendung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 erleichtern sollen. Darauf weist die WPK hin.
Das VG Sigmaringen hat die Klage einer pensionierten Oberstudienrätin auf Anerkennung ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an einer Universität als ruhegehaltsfähige Dienstzeit abgewiesen (Az. 9 K 1480/25).
Das LSG Hessen hat in zwei Fällen zu Tätigkeiten im Homeoffice und bei mobilem Arbeiten klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Betroffene auf Wegen zum Erwerb des Mittagessens in der Mittagspause gesetzlich unfallversichert sind (Az. L 3 U 189/24 und L 3 U 176/25).