unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das LG Stuttgart hat die auf eine deutsche Formmarke gestützte Klage von Ritter SPORT gegen die Verpackung der Haferriegel „MONNEMer QUADRAT“ eines Unternehmens aus Mannheim abgewiesen (Az. 17 O 192/25).
Die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mögen in den vergangenen Monaten etwas aus dem öffentlichen Fokus gerückt sein. Die deutschen Banken beachten klimabedingte Risiken aus regulatorischen Gründen jedoch immer stärker bei ihrer Kreditvergabe an Unternehmen. Im deutschen Mittelstand bekommen das lt. einer Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels 2025 vor allem größere Unternehmen mit 50 und mehr Beschäftigten zu spüren.
Die EU-Kommission hat eine Initiative angekündigt, die Open Source Technologie als relevanten Faktor für die technologische Souveränität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken soll.
Menschen mit Einwanderungsgeschichte haben im Vergleich zur Gesamtbevölkerung häufiger das Gefühl, dass die Selbstständigkeit in Deutschland ein im Vergleich zu einer Festanstellung geringeres Ansehen hat. Diese Wahrnehmung hält sie entsprechend stärker davon ab, mit der Umsetzung ihres Gründungswunsches zu beginnen. Das ist ein zentrales Ergebnis einer neuen Kurzstudie von KfW Research.
Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters, der in seinem Berufsleben wiederholt schwerwiegenden Ereignissen ausgesetzt gewesen ist, ist wie eine Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden (Az. L 8 U 3211/23 ZVW).
Die Bundesregierung will zahlreiche Regeln des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch grundlegend ändern. Den entsprechenden Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/3541) hat die Regierung nun dem Bundestag zugeleitet.
Die EU-Kommission hat einen Verordnungsvorschlag für saubere Unternehmensflotten vorgelegt. Ziel ist es, die Einführung emissionsfreier und emissionsarmer Fahrzeuge in Unternehmensflotten zu beschleunigen und den Übergang zu klimafreundlicher Mobilität voranzutreiben.
Der Rechtsakt wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft. Das berichtet die WPK.
Die im Jahr 2022 einmalig ausgezahlte Energiepreispauschale ist auch für Rentenbeziehende einkommensteuerpflichtig. Dies hat der 2. Senat des Sächsischen Finanzgerichts mit drei Urteilen entschieden (Az. 2 K 1149/23, 2 K 1150/23 und 2 K 1140/23).
Das AG München hat entschieden, dass zwischen dem Fitnessstudio und einem 17-Jährigen, der nicht „Hauptnutzer“ eines Testangebots war, kein wirksamer Mitgliedschaftsvertrag zustande gekommen ist und die geltend gemachten Beitragsforderungen daher nicht bestehen. (Az. 172 C 17124/24).