unsere Leistungen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Kunden.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 die „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert. Der Vorstand der WPK hat der Überarbeitung zugestimmt.
Das BMF hat das Vordruckmuster für die „Lohnsteuer-Anmeldung 2026“ und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026“ bekanntgegeben (Az. IV C 5 – S 2533/00120/006/009).
Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, soweit sie sich gegen eine gerichtliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs zu einer beabsichtigten Veröffentlichung von Informationen über einen Verstoß gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften („Lebensmittelpranger“) richtet (Az. 1 BvR 1949/24).
Das BMF hat nach den Änderungen durch das JStG 2020, das JStG 2022 sowie durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG) Stellung genommen (Az. IV C 5 – S 2367/00012/004/033).
Um der weltweiten Vernichtung von Wäldern entgegenzuwirken, hat die EU eine Verordnung auf den Weg gebracht, die verhindern soll, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte auf den europäischen Markt gelangen. Die gewerbliche Wirtschaft unterstützt das Ziel ausdrücklich – hält die aktuelle Ausgestaltung jedoch für kaum umsetzbar. Die DIHK unterbreitet Vorschläge für mehr Praxistauglichkeit.
Das BMF gibt den amtlich vorgeschriebenen Datensatz gemäß § 75 Absatz 3 Satz 4 MinStG \nbekannt. Der aktuell amtlich vorgeschriebene Datensatz sowie zukünftig geänderte \nVersionen stehen auf der Internetseite des BZSt zur Ansicht und zum Abruf \nbereit. Darüber hinaus ist die Datensatzbeschreibung als Anlage beigefügt (Az. IV B 5 – S 1100/00001/002/121).
Das BMF hat eine Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 veröffentlicht (Az. FM3-S 0338-1/43).
Die konjunkturelle Lage trifft Startups in Deutschland lt. Bitkom höchst unterschiedlich. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) gibt an, dass sich für das eigene Startup die wirtschaftliche Lage in den vergangenen zwei Jahren verbessert hat. Das sind mehr als im Vorjahr mit 31 Prozent. Zugleich sagen aber aktuell 31 Prozent, dass sich ihre Situation verschlechtert hat, vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 24 Prozent.
Bei der Ermittlung des Streitwerts einer Anfechtungsklage ist wegen einer gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Pauschalsatz i. H. v. 25 {94794b1e371d7ea2ff5259d14e43476ba652ea2ca3fc8755e16f737cc75ef664} des streitigen Gewinns oder Verlusts nicht anzuwenden, wenn ausschließlich Besteuerungsgrundlagen körperschaftsteuerpflichtiger Beteiligter streitig sind. Dies entschied das FG Münster (Az. 15 Ko 1417/25 GK).
Die Erhöhung des Teilwerts einer Pensionszusage kann als „Leistung aus diesen Anrechten“ i. S. d. § 3 Nr. 55a Satz 2 EStG entsprechend der steuerlichen Qualifikation bei dem geschiedenen Ehepartner zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen. Dies entschied das FG Münster (Az. 3 K 569/23 F).