unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Einigungsgebühr nach Nr. 1003 i. V. m. Nr. 1002 VV RVG wird ohne Berücksichtigung eines Mehrvergleichs bemessen. Dies entschied das FG Niedersachsen in einem Kostenfestsetzungsverfahren (Az. 3 V 251/24).
Am 17.02.2024 trat das Gesetz über digitale Dienste (DSA, Digital Services Act) in Kraft. Dank dieser EU-Verordnung haben Nutzer in der EU mehr Rechte im Internet, Online-Plattformen müssen mehr Rechenschaft ablegen und das Online-Umfeld ist transparenter. Der DSA hat u. a. zu konkreten Veränderungen in Bezug auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Nutzer geführt.
Die EU-Kommission hat ein förmliches Verfahren gegen Shein im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste wegen seines suchterzeugenden Designs, der mangelnden Transparenz von Empfehlungssystemen sowie des Verkaufs illegaler Produkte, einschließlich Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs, eingeleitet.
Die Bundesregierung sieht den Arbeitsschutz in Betrieben auch dann gewährleistet, wenn dort die Stellen der Sicherheitsbeauftragten gestrichen werden. Das hohe Arbeitsschutzniveau bleibe dadurch gewahrt, dass die geplante Regelung vorsehe, dass die Erhöhung der Schwellenwerte abhängig von der Gefährdungslage sein wird.
Lt. KfW Research zeigt die Untersuchung, dass für die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen (80 {6e5adc2edfbdc509652af1b5af2f6d46bbb257713c6fcb9b1268408b4df4e354}) strategische Planungen generell eine zentrale Rolle spielen.
Das FG Münster hat entschieden, dass eine als Generalvollmacht ausgestaltete Empfangsvollmacht auch für die Übersendung eines Haftungsbescheides zu beachten ist. Entsprechend hat der Senat die angefochtene Einspruchsentscheidung antragsgemäß isoliert aufgehoben (Az. 13 K 1936/24 U,K).
Gleicht das Finanzamt elektronisch übermittelte Daten der Meldebehörde in Bezug auf die Zugehörigkeit zu einer Kirche nicht mit den Angaben in den Einkommensteuererklärungen ab, muss es bestandskräftige Kirchensteuerfestsetzungen nach § 175b Abs. 1 AO aufheben. Das entschied das FG Münster (Az. 4 K 884/23 Ki).
Die sog. Zwölftelregelung des § 5 Abs. 2 Satz 1 KiStG NRW ist verfassungsgemäß. Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG. So entschied das FG Münster (Az. 4 K 924/23 Ki).
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die die Verlängerung sog. Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft (Az. 1 BvR 183/25).
Die EU-Kommission hat für das zweite Quartal 2026 die Vorlage eines sog. Steueromnibus angekündigt, mit dem einige Richtlinien im direkten Steuerbereich vereinfacht werden sollen.