unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin. Der BGH entschied: Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten einer Klage, müssen auch rechtsschutzversicherte Mandanten konkret darüber aufgeklärt werden.
Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden haben die technischen Verhandlungen über das Mehrseitige Übereinkommens über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission – ITDRC) abgeschlossen. Darüber informiert das BMF.
Das BMF informiert über die Statistik zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2025. Diese führten zu einem Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro.
Im Rahmen der neuen Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung treten seit 01.06.2026 EU-weit einheitlichere Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung in Kraft. Die Richtlinie führt moderne Vorschriften ein, um Korruption in der gesamten EU besser zu verhindern, aufzudecken und zu ahnden.
Das VG Gießen hat die Klage einer Klägerin abgewiesen, welche die Umbettung der Urne ihres verstorbenen Ehemannes begehrte. Das Erfordernis eines besonderen Grundes für die Umbettung einer Urne liege nicht vor wegen eines Wohnsitzwechsels der Totenfürsorgeberechtigten (Az. 8 K 165/25).
Am 30. Mai 2026 traten neue Vorschriften zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der gesamten EU in Kraft. Sie zielen darauf ab, die EU-Länder bei der Modernisierung ihres Gebäudebestands zu unterstützen, um Energie zu sparen, die Kosten zu senken und bis 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen.
Die DIHK fordert, dass die Bundesregierung für die \“Wärmewende\“, verlässliche und rechtssichere Rahmenbedingungen setzen muss, um zügig Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen.
Die Inflationsrate in Deutschland wird im Mai 2026 voraussichtlich +2,6 {048cf212b2a04d8e8571df4dfd1767445fd8dcdfe4e6c4726d93f4fba0ebedc4} betragen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sinken die Verbraucherpreise gegenüber April 2026 um 0,2 {048cf212b2a04d8e8571df4dfd1767445fd8dcdfe4e6c4726d93f4fba0ebedc4}.
Auch wenn sich beim Kauf einer Einbauküche Verkäufer und Kunde scheinbar einig sind und der Vertrag unterzeichnet ist: Wirksam ist die Bestellung nur, wenn auf beiden Seiten Klarheit über die wichtigsten Bestandteile der Küche besteht. Bleiben Zweifel, was im Einzelnen gekauft wurde und ist zudem der genaue Preis nicht festgelegt, ist der Vertrag trotz Unterschrift nicht wirksam zustande gekommen. So das LG Frankenthal (Az. 2 S 132/24).