unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 23. Juli 2026 den Entwurf der ESRS für Drittstaatenunternehmen zur Konsultation gestellt. Darüber informiert die WPK.
Der BGH hat auf die Unwirksamkeit zweier Klauseln erkannt, die ein Jahresentgelt für die Führung von sog. Riester-Bausparverträgen festlegen (Az. XI ZR 83/25).
Die EU-Kommission hat am 20.07.2026 die Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung (AI Act) veröffentlicht. Die Leitlinien sollen Anbietern und Betreibern bestimmter KI-Systeme praktische Orientierung bei der Umsetzung der Vorschriften geben und eine einheitliche Anwendung in der EU fördern. Die Transparenzpflichten gelten grundsätzlich ab dem 02.08.2026.
Die EU-Kommission hat die europäische Fortbildungsplattform für Angehörige der Rechtsberufe (European Training Platform – ETP) weiterentwickelt. Neue „e-capsules“ vermitteln Wissen zu 40 verschiedenen Bereichen des EU-Rechts. Darauf weist die BRAK hin.
In fast jedem zweiten Startup in Deutschland sind lt. Bitkom KI-Agenten im Einsatz. Um die eigene Arbeit effizienter zu machen, entwickeln zudem knapp zwei Drittel der Startups eigene KI-Anwendungen, die auf große KI-Modelle aufsetzen.
Die meisten neuen Gewerbe wurden in 2025 im Landkreis München angemeldet. Dahinter folgen der bisherige Spitzenreiter – die Stadt Leverkusen -, der Landkreis Teltow-Fläming sowie die kreisfreien Städte Baden-Baden und Offenbach am Main. Zu diesem Ergebnis kommt das aktuelle NUI-Regionenranking.
Das OLG Hamm hat sein Versäumnisurteil vom 20.01.2026 aufrechterhalten. Es gab der Klage des vzbv statt und untersagte Vueling die Fortführung seiner beanstandeten Handgepäckpraxis sowie die Verwendung entsprechender AGB-Klauseln gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (Az. 13 UKl 4/25).
Das International Auditing and Assurance Standards Board hat am 22. Juli 2026 den Entwurf der zielgerichteten Änderungen des International Standards on Auditing for Audits of Financial Audits of Less Complex Entities (ISA for LCE) zur Konsultation gestellt. Darauf weist die WPK hin.
Das LG Osnabrück wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Dressurpferd zum Preis von 710.000 Euro ab, da weder die Voraussetzungen des Wuchers noch einer sittenwidrigen Übervorteilung nach § 138 BGB vorlagen (Az. 1 O 305/26).
Das AG München entschied, dass eine mehrere Wochen vor Reisebeginn mitgeteilte Verlegung des Hinflugs von morgens auf den späten Nachmittag einen Reisemangel darstellt, der eine Reisepreisminderung in Höhe eines Tagesreisepreises begründet. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit besteht dagegen nicht (Az. 191 C 7747/26).