unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Kunden.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF-Schreiben wird im BStBl Teil I veröffentlicht und ist für die in Rn. 3 genannten Betrachtungszeiträume 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028 anzuwenden (Az. IV D 4 – S 2230/00036/003/151).
Angriffe auf die deutsche Wirtschaft haben in den vergangenen zwölf Monaten weiter zugenommen – und immer öfter führt die Spur nach Russland und China. 87 Prozent der befragten Unternehmen berichten von Diebstahl von Daten und IT-Geräten, digitaler und analoger Industriespionage oder Sabotage. Der Schaden beträgt dadurch 289,2 Milliarden Euro. Das sind Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.
Der BFH hat zur Umsatzsteuerpflicht von Eingliederungsleistungen, die nach § 29 SGB IX berechtigte Leistungsempfänger aus ihrem „Persönlichen Budget“ bezahlen Stellung genommen (Az. XI R 25/24).
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Anforderung der Vorlage von (elektronisch) empfangenen und abgesandten Handels- und Geschäftspapieren sowie sonstiger Unterlagen inklusive eines Gesamtjournals im Rahmen einer Außenprüfung zulässig ist (Az. XI R 15/23).
In seiner letzten Sitzung beschloss das Anwaltsparlament, die Frist für den Nachweis praktischer Fälle zum Erlangen einer Fachanwaltschaft von drei Jahren auf fünf Jahre zu verlängern. Außerdem wird das anwaltliche Werberecht modernisiert. Die neuen Regelungen treten am 01.12.2025 in Kraft. Darauf weist die BRAK hin.
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 5204/24).
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 15. September 2025.
Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober 2010 bekannt und führt die in anderen Amtssprachen verwendeten Formulierungen für Rechnungsangaben, die anstelle der deutschen Begriffe verwendet können, auf (Az. III C 2 – S 7290/00003/003/013).
Schwache Industrie, rückläufige Investitionen und eine getrübte Außenwirtschaft: Die deutsche Wirtschaft erholt sich 2025 nicht, wie die neue Konjunkturprognose des IW Köln zeigt. Erst im kommenden Jahr ist eine Trendwende in Sicht.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat einen Entwurf zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung der ESEF-Taxonomie an die von der IFRS Foundation im März 2025 veröffentlichte IFRS-Rechnungslegungstaxonomie. Darüber informiert die WPK.