Steuerberater wechseln

Wann ist der beste Zeitpunkt? Jetzt!

Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden sind und Sie einen neuen Berater suchen möchten. Der wichtigste Grund wäre sicher der, wenn Ihr Steuerberater seinen Job nicht ordentlich erledigt und Sie schlimmstenfalls deswegen sogar Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Denn Steuerberater hin, Steuerberater her – am Ende sind in Deutschland doch die Mandanten rechtlich für ihrer Steuererklärungen verantwortlich.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerberater-Wechsel?

Am besten ist es, Ihren Steuerberater zu kündigen, wenn dieser gerade nicht mit neuen Aufgaben betreut wurde und am besten alle angefangenen Arbeiten schon abgeschlossen hat. Dies gilt insbesondere für Jahresabschlussarbeiten.
Sollte es sich gar nicht vermeiden lassen, dann wird Ihr jetziger Steuerberater für angefangene Arbeiten ein Teilhonorar berechnen und Ihr neuer Steuerberater wird für die Fertigstellung ebenfalls ein Honorar nehmen. Das ist meistens in der Summe mehr, als wenn Ihr alter Steuerberater schon begonnene Leistungen fertigstellt.
Vermeiden Sie daher einen Steuerberaterwechsel während der Erstellung der Steuererklärung oder Bilanz, damit keine doppelten Kosten entstehen.

Gibt es eine Kündigungsfrist? Kann ich immer den Steuerberater wechseln?

Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen. Das heißt, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Es gibt keine gesetzliche Kündigungspflicht, die Sie einhalten müssen allerdings sollten Sie Ihrem alten Steuerberater schriftlich mitteilen, dass Sie sich zukünftig von einem anderen Steuerberater beraten lassen.
Grundsätzlich empfehlen wir, mit dem alten Steuerberater im Guten auseinanderzugehen. Wenngleich die elektronischen Daten problemlos ausgetauscht werden können, Bedarf die Überleitung und ggf. die qualifizierte Beratung in Fällen von Betriebsprüfungen des kollegialen Austauschs.

Wie funktioniert die Übergabe der Steuerunterlagen?

Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen und dem neuen Steuerberater Ihre Daten übermitteln. Die Daten können meistens elektronisch an den neuen Steuerberater übermittelt werden. Dafür ist die Software DATEV hilfreich und wird von fast allen Steuerberatern verwendet. Aber auch andere Systeme sind in der Regel ohne Datenverlust übertragbar. Persönliche Notizen müssen nicht an Dritte weitergereicht werden.
Wenn der alte Steuerberater jedoch noch Forderungen offen hat, kann er Ihre Unterlagen einbehalten, bis Sie die offene Rechnung beglichen haben.

Welche Unterlagen braucht mein neuer Steuerberater?

Stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Steuerberater rechtzeitig folgende Unterlagen von Ihnen erhält:

  • Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten
  • Sämtliche Jahreskonten, Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Sämtliche Jahresabschlüsse inkl. Arbeitspapiere
  • Kontennachweise und Aufstellung des Anlagevermögens
  • Aufstellung über offene Posten bei Kunden und Lieferanten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • GDPdU Dateien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
  • Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre (ggf. können diese beim Finanzamt angefordert werden).

Muss ich das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters informieren?

Für das Finanzamt ist es eigentlich irrelevant, wer Sie steuerlich berät und es hat kein Mitspracherecht bei der Wahl Ihres Steuerberaters.
Trotzdem müssen Sie das Finanzamt rechtzeitig über einen Wechsel Ihres Steuerberaters informieren, denn die Vollmacht Ihres alten Steuerberaters muss widerrufen werden. Das passiert mit einem Formantrag.
Sollten Sie dabei Fragen haben oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich dafür an Ihren neuen Steuerberater wenden, denn diese helfen ihren Mandaten bei einer solchen Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Wie finde ich einen neuen und den optimalen Steuerberater?

Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar werden, welche Erwartungen Sie an einen passenden Steuerberater haben. Folgende Fragen können Ihnen weiterhelfen, um festzustellen, wo es beim alten Steuerberater gehapert hat und wie Sie jetzt sicherstellen können, den richtigen Experten für Ihre Belange zu finden:

  • Hat Ihr alter Steuerberater sich verrechnet oder Sie nicht gut beraten?
  • Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr neuer Steuerberater möglichst in Ihrer Nähe ist, um gewisse Anliegen in Person zu besprechen?
  • Sollte er eine branchenspezifische Spezialisierung haben?
  • Haben sich die Anforderungen von Ihnen und Ihrem Unternehmen an einen Steuerfachmann geändert?
  • Wie alt ist der neue Berater bzw. kann er mich perspektivisch auf meinem Weg begleiten?
  • Wie ist die Kanzleigröße, gibt es ausreichend Personal und bestehen für mich angemessene Vertretungsregelungen (mehrere Berufsträger), um auch bei Ausfall der Beraterpersönlichkeit handlungsfähig zu sein?
  • Welche Reputation hat der neue Berater bzw. welche mit meinem Unternehmen vergleichbare Mandate hat dieser?

Unsere Leistungen:

  • Persönliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Individuelle Bedarfsanalyse und darauf zugeschnitten ein individuelles Angebot für die laufende Beratung
  • Kostenfreie Übernahme aller Formalitäten im Zuge der Mandatsübernahme
  • Kostenfreier Quickcheck der letzten durch den abgebenden Berater vorgenommenen Arbeiten und Erklärungen

Wenn Sie sich über längere Zeit von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten fühlen und unzufrieden sind, wird es vielleicht Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Gerade wenn auch nach einem klärenden Gespräch ein ungutes Gefühl bleibt, dann wird es Zeit über die Kündigung des Steuerberaters nachzudenken. Das ist laut § 627 BGB eigentlich ganz einfach – Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.
Dein Steuerberater weiß aus deinen Unterlagen mehr über dich als die meisten deiner Freunde. Deswegen ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandanten unerlässlich. Manchmal stimmt die Chemie zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater einfach nicht mehr, ohne dass man so ganz genau sagen kann, woran das eigentlich liegt. Auch dann ist es Zeit für einen Steuerberaterwechsel.
Dennoch sind einige dabei skeptisch, teils aus Bequemlichkeit, weil damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist, und teils aus Unsicherheit, was es bei der Kündigung des Steuerberaters zu beachten gibt, damit der Wechsel reibungslos abläuft. Trotzdem ist es gut sich daran zu erinnern, dass ein passender Steuerberater für den Erfolg Ihres Unternehmens oft unerlässlich ist und sich die Mühe lohnen kann. Steuerberater sind Dienstleister weshalb es für sie spezielle Berufspflichten gelten. Das heißt, dass sie Sie für einen reibungslosen Wechsel unterstützen müssen.

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Die Bitte um Reservierung von Hotelzimmern ohne Kenntnis der Zimmerpreise ist mangels Rechtsbindungswillens kein Angebot zum Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sie ist allein eine Aufforderung an das Hotel, die Verfügbarkeit zu prüfen und den Preis mitzuteilen. Das OLG Frankfurt wies den vom Hotel geltend gemachten Zahlungs- und Schadensersatzanspruch zurück (Az. 9 U 107/24).
Das OLG Thüringen hat den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 3.000 Euro wegen Datenschutzverstößen verurteilt. Die Datenverarbeitung durch Meta sei nicht gerechtfertigt, sondern stelle ein System anlassloser Datensammlung dar (Az. 3 U 31/25).
Etwa jedes siebte Unternehmen in der Informationswirtschaft und jedes achte Unternehmen im Verarbeitenden Gewerbe hat im vergangenen Jahr Schäden durch Cyberangriffe erlitten. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des ZEW Mannheim hervor.
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Ein Wohnungseigentümer darf Bienenvölker ohne Zustimmung der Wohnungseigentumsgemeinschaft nicht auf seinem Balkon halten. Das hat das LG Köln entschieden (Az. 15 S 17/25).
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Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 122a geändert (Az. IV D 1 – S 0062/00122/001/001).
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