Steuerberater wechseln – einfach, sicher und ohne Risiko

Wann ist der beste Zeitpunkt? Jetzt!

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie mit Ihrem Steuerberater unzufrieden sind und Sie einen neuen Berater suchen möchten. Der wichtigste Grund wäre sicher der, wenn Ihr Steuerberater seinen Job nicht ordentlich erledigt und Sie schlimmstenfalls deswegen sogar Ärger mit dem Finanzamt bekommen. Denn Steuerberater hin, Steuerberater her – am Ende sind in Deutschland doch die Mandanten rechtlich für ihrer Steuererklärungen verantwortlich.

Wann ist der beste Zeitpunkt für einen Steuerberater-Wechsel?

Am besten ist es, Ihren Steuerberater zu kündigen, wenn dieser gerade nicht mit neuen Aufgaben betreut wurde und am besten alle angefangenen Arbeiten schon abgeschlossen hat. Dies gilt insbesondere für Jahresabschlussarbeiten.
Sollte es sich gar nicht vermeiden lassen, dann wird Ihr jetziger Steuerberater für angefangene Arbeiten ein Teilhonorar berechnen und Ihr neuer Steuerberater wird für die Fertigstellung ebenfalls ein Honorar nehmen. Das ist meistens in der Summe mehr, als wenn Ihr alter Steuerberater schon begonnene Leistungen fertigstellt.
Vermeiden Sie daher einen Steuerberaterwechsel während der Erstellung der Steuererklärung oder Bilanz, damit keine doppelten Kosten entstehen.

Gibt es eine Kündigungsfrist? Kann ich immer den Steuerberater wechseln?

Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Nach § 627 BGB kann der Mandant den Steuerberatungsvertrag jederzeit kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen. Das heißt, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Steuerberater verloren haben, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Es gibt keine gesetzliche Kündigungspflicht, die Sie einhalten müssen allerdings sollten Sie Ihrem alten Steuerberater schriftlich mitteilen, dass Sie sich zukünftig von einem anderen Steuerberater beraten lassen.
Grundsätzlich empfehlen wir, mit dem alten Steuerberater im Guten auseinanderzugehen. Wenngleich die elektronischen Daten problemlos ausgetauscht werden können, Bedarf die Überleitung und ggf. die qualifizierte Beratung in Fällen von Betriebsprüfungen des kollegialen Austauschs.

Wann lohnt sich ein Steuerberaterwechsel?

Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:

  • keine proaktive steuerliche oder betriebswirtschaftliche Beratung erfolgt
  • Rückfragen nur verzögert oder unvollständig beantwortet werden
  • keine digitalen Prozesse (z. B. DATEV Unternehmen online) genutzt werden
  • betriebswirtschaftliche Auswertungen nicht verständlich oder verspätet bereitgestellt werden
  • die Zusammenarbeit nicht mehr zu Ihrem Unternehmen passt
  • Wachstum oder Internationalisierung nicht aktiv begleitet werden

Ein Steuerberater sollte nicht nur verwalten, sondern Ihr Unternehmen aktiv begleiten.

Wie funktioniert die Übergabe der Steuerunterlagen?

Der alte Steuerberater muss den reibungslosen Wechsel ermöglichen und dem neuen Steuerberater Ihre Daten übermitteln. Die Daten können meistens elektronisch an den neuen Steuerberater übermittelt werden. Dafür ist die Software DATEV hilfreich und wird von fast allen Steuerberatern verwendet. Aber auch andere Systeme sind in der Regel ohne Datenverlust übertragbar. Persönliche Notizen müssen nicht an Dritte weitergereicht werden.
Wenn der alte Steuerberater jedoch noch Forderungen offen hat, kann er Ihre Unterlagen einbehalten, bis Sie die offene Rechnung beglichen haben.

Welche Unterlagen braucht mein neuer Steuerberater?

Stellen Sie sicher, dass Ihr neuer Steuerberater rechtzeitig folgende Unterlagen von Ihnen erhält:

  • Darstellung der persönlichen Vermögenslage des Mandanten
  • Sämtliche Jahreskonten, Bilanzen der letzten drei Jahre
  • Sämtliche Jahresabschlüsse inkl. Arbeitspapiere
  • Kontennachweise und Aufstellung des Anlagevermögens
  • Aufstellung über offene Posten bei Kunden und Lieferanten
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • GDPdU Dateien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen)
  • Arbeitsverträge und eventuelle Zusatzvereinbarungen, Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Einkommensteuererklärungen und Bescheide des aktuellen und der zurückliegenden Jahre (ggf. können diese beim Finanzamt angefordert werden).

Muss ich das Finanzamt über den Wechsel des Steuerberaters informieren?

Für das Finanzamt ist es eigentlich irrelevant, wer Sie steuerlich berät und es hat kein Mitspracherecht bei der Wahl Ihres Steuerberaters.
Trotzdem müssen Sie das Finanzamt rechtzeitig über einen Wechsel Ihres Steuerberaters informieren, denn die Vollmacht Ihres alten Steuerberaters muss widerrufen werden. Das passiert mit einem Formantrag.
Sollten Sie dabei Fragen haben oder Unklarheiten aufkommen, können Sie sich dafür an Ihren neuen Steuerberater wenden, denn diese helfen ihren Mandaten bei einer solchen Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Wie finde ich einen neuen und den optimalen Steuerberater?

Bevor Sie mit der Suche beginnen, sollten Sie sich im Vorfeld darüber klar werden, welche Erwartungen Sie an einen passenden Steuerberater haben. Folgende Fragen können Ihnen weiterhelfen, um festzustellen, wo es beim alten Steuerberater gehapert hat und wie Sie jetzt sicherstellen können, den richtigen Experten für Ihre Belange zu finden:

  • Hat Ihr alter Steuerberater sich verrechnet oder Sie nicht gut beraten?
  • Ist es Ihnen wichtig, dass Ihr neuer Steuerberater möglichst in Ihrer Nähe ist, um gewisse Anliegen in Person zu besprechen?
  • Sollte er eine branchenspezifische Spezialisierung haben?
  • Haben sich die Anforderungen von Ihnen und Ihrem Unternehmen an einen Steuerfachmann geändert?
  • Wie alt ist der neue Berater bzw. kann er mich perspektivisch auf meinem Weg begleiten?
  • Wie ist die Kanzleigröße, gibt es ausreichend Personal und bestehen für mich angemessene Vertretungsregelungen (mehrere Berufsträger), um auch bei Ausfall der Beraterpersönlichkeit handlungsfähig zu sein?
  • Welche Reputation hat der neue Berater bzw. welche mit meinem Unternehmen vergleichbare Mandate hat dieser?

Unsere Leistungen:

  • Persönliches und kostenfreies Erstgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen
  • Individuelle Bedarfsanalyse und darauf zugeschnitten ein individuelles Angebot für die laufende Beratung
  • Kostenfreie Übernahme aller Formalitäten im Zuge der Mandatsübernahme
  • Kostenfreier Quickcheck der letzten durch den abgebenden Berater vorgenommenen Arbeiten und Erklärungen

Wenn Sie sich über längere Zeit von Ihrem Steuerberater nicht gut beraten fühlen und unzufrieden sind, wird es vielleicht Zeit, über einen Wechsel nachzudenken. Gerade wenn auch nach einem klärenden Gespräch ein ungutes Gefühl bleibt, dann wird es Zeit über die Kündigung des Steuerberaters nachzudenken. Das ist laut § 627 BGB eigentlich ganz einfach – Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln.
Dein Steuerberater weiß aus deinen Unterlagen mehr über dich als die meisten deiner Freunde. Deswegen ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandanten unerlässlich. Manchmal stimmt die Chemie zwischen dem Mandanten und dem Steuerberater einfach nicht mehr, ohne dass man so ganz genau sagen kann, woran das eigentlich liegt. Auch dann ist es Zeit für einen Steuerberaterwechsel.
Dennoch sind einige dabei skeptisch, teils aus Bequemlichkeit, weil damit ein gewisser bürokratischer Aufwand verbunden ist, und teils aus Unsicherheit, was es bei der Kündigung des Steuerberaters zu beachten gibt, damit der Wechsel reibungslos abläuft. Trotzdem ist es gut sich daran zu erinnern, dass ein passender Steuerberater für den Erfolg Ihres Unternehmens oft unerlässlich ist und sich die Mühe lohnen kann. Steuerberater sind Dienstleister weshalb es für sie spezielle Berufspflichten gelten. Das heißt, dass sie Sie für einen reibungslosen Wechsel unterstützen müssen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die EU-Kommission hat am 15.07.2026 ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unterbliebener Mitteilung einer vollständigen Umsetzung der sog. Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 eingeleitet. Hierauf weist die BRAK hin.
Der reale (preisbereinigte) Auftragsbestand im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes im Mai 2026 gegenüber April 2026 saison- und kalenderbereinigt um 1,7 {eca5bd36138e760761b24d7a5760aa79924542f0f08690d0e16628ecf2c185b2} gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2025 stieg der Auftragsbestand kalenderbereinigt um 9,5 {eca5bd36138e760761b24d7a5760aa79924542f0f08690d0e16628ecf2c185b2}.
In einem zur Prostitution genutzten Apartmentgebäude in Köln sind Treppenhausflächen nicht in die Berechnung der Vergnügungssteuer einzubeziehen. Einen Abzug für Dachschrägenflächen musste die Stadt Köln allerdings nicht vornehmen. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 14 A 169/25).
Ob junge Unternehmen eine Krise überstehen, hängt nicht nur von ihrer finanziellen Lage oder ihrer Branche ab. Auch die Persönlichkeit der Gründer/innen spielt eine entscheidende Rolle. So das Ergebnis einer aktuellen Studie des ZEW .
Der EuGH hat entschieden, dass die Vereinbarkeit des FIFA-Regelwerks für Spielervermittler mit dem Unionsrecht vom nationalen Gericht zu prüfen ist. Einzelne Regelungen würden voraussichtlich gegen das Kartellrecht, den freien Dienstleistungsverkehr oder die DSGVO verstoßen (Az. C-209/23).
Der EuGH hat entschieden, dass Google dann haftbar gemacht werden kann, wenn es durch die Prüfung des Kanals und dessen Inhalte vor Vertragsschluss konkrete Kenntnis vom wesentlichen Inhalt der Videos erlangt hat und daher nicht mehr als neutraler Hosting-Anbieter handelt; die abschließende Prüfung obliegt dem nationalen Gericht (Az. C-421/24).
Steuer- und Finanzkriminalität soll in Deutschland konsequenter verfolgt werden. Im Mittelpunkt des von BMF und BMJV vorgelegten Aktionsplans stehen schlagkräftigere und besser vernetzte Finanz- und Ermittlungsbehörden, die Bündelung der Expertise und Erkenntnisse von Bund und Ländern, die Analyse von Daten ebenso wie die Erhöhung der Abschreckung und des Entdeckungsrisikos.
Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbstständige Betriebe handeln. Auch im Fall eines Hinzuerwerbs eines bislang selbstständigen Betriebs bedarf es einer solchen Prüfung des wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen Zusammenhangs. So der BFH (Az. X R 8/23).
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Kosten für eine telemedizinische Beurteilung einer vermuteten Lepra-Erkrankung durch brasilianische Ärzte vorläufig nicht zu übernehmen hat (Az. L 16 KR 221/26 B ER).
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung als Teilnahme an einer solchen Tat von § 191 Abs. 5 Satz 2 AO erfasst wird oder ob eine begangene Steuerhinterziehung im Sinne des § 191 Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Wortlaut der Vorschrift auf eine täterschaftliche Begehungsform beschränkt ist (Az. VII R 18/24).