Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das VG Trier hat die Klage einer „Brautstylistin“ abgewiesen und entschieden, dass sie sowohl für ihre Tätigkeit als „Hair Artist“ der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle unterliegt, keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung für Hochsteckfrisuren hat und rechtmäßig als „Make-up Artist“ im Gewerbeverzeichnis geführt wird (Az. 2 K 5830/25.TR).
Auf einer unbefestigten Straße im Außenbereich muss mit Abbruchkanten am Straßenrand gerechnet werden. Die Gemeinde haftet daher lt. LG Flensburg nicht für geplatzte Reifen (Az. 2 O 90/25).
Das LG Magdeburg hat die Klage eines Fahrradfahrers, der aufgrund eines in den Radweg hineinragenden Astes gestürzt war, auf Schmerzensgeld und Schadensersatz abgelehnt. Die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt (Az. 10 O 240/25).
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 27. November 2025.
Das BMF-Schreiben regelt die rückwirkende Korrektur der Beiträge zur Pflegeversicherung nach dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ab dem Jahr 2023 (Az. IV C 5 – S 2379/00005/001/018).
Steuerberater sollten mehr entlastet werden! Deshalb fordert der Bund der Steuerzahler von der Politik, dass die Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse 2024 von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. HGB) verlängert wird.
Die Inflationsrate in Deutschland wird lt. Statistischem Bundesamt im November 2025 voraussichtlich +2,3 {613062f8d44d309d1c6c2d5f9fefd7c1e11f3ce39c478b2a2ab5dffd596490dc} betragen.
Die Stimmung im deutschen Mittelstand ist momentan eingefroren. Im Oktober hatte sich das Geschäftsklima noch weiter erholt. Im November nun gab es eine Stagnation. Der KfW/ifo-Geschäftsklimaindex des Mittelstands lag bei minus 14,5 Punkten, nach minus 14,6 Punkten im Vormonat. Damit ist die Laune weiterhin deutlich schlechter als im langjährigen Durchschnitt.
Mit der Pflicht eines Arztes, seinen Patienten über die Kosten einer geplanten Operation aufzuklären, hat sich das LG Frankenthal befasst. Danach besteht eine solche Aufklärungspflicht nur, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltpunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird (Az. 2 S 75/25).
Das VG Schleswig-Holstein hat auf eine Klage der Mercedes-Benz AG gegen sog. Rückrufbescheide des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) die angefochtenen Bescheide aufgehoben (Az. 3 A 51/21).