Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Bundesregierung will Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlasten. Die Einigung der Koalition sieht vor, dass die große Mehrheit der Steuerpflichtigen und insbesondere Familien mit Kindern künftig mehr Netto vom Brutto haben.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Vielzahl bedeutender Reformen verständigt, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Das VG Oldenburg hat dem Antrag eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Brookmerland entsprochen, womit es sich gegen seine Neuzuordnung zu einer anderen Ortswehr wendete (Az. 15 B 1105/26).
Das LG Köln wies die Klage einer Supermarktkundin nach einem Sturz über die Gabel eines Palettenhubwagens ab und entschied, dass der Betreiber insoweit keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da ein solcher Hubwagen für aufmerksame Kunden ein erkennbares Hindernis darstellt (Az. 7 O 33/26).
Das OLG Zweibrücken wies die Klage einer Leasingnehmerin ab und entschied, dass die bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb häufig erforderlichen Regenerationsfahrten eines Dieselpartikelfilters keinen Sachmangel darstellen, wenn eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht vereinbart wurde (Az. 5 U 82/23).
Das VG Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme privater Schülerbeförderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort zur Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs in Monzelfeld abgewiesen (Az. 9 K 773/26.TR).
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein Grundstück zum Vermögen einer KG gehört, wenn es zwar noch in ihrem Eigentum steht, es aber zuvor durch die Begründung eines Treuhandverhältnisses an ihren Kommanditanteilen Gegenstand einer Veräußerung nach § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG gewesen ist (Az. II R 30/25).
Der Aufwand aus einer Rückstellung für eine wegen eines Kartellrechtsverstoßes verhängte Geldbuße mit ausschließlich ahndendem Charakter ist als außerordentliche Aufwendung nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. c BewG dem Ausgangswert hinzuzurechnen. So der BFH (Az. II R 17/23).
Handelt es sich bei einem Schriftsatz eines Rechtsanwalts ohne qualifizierte elektronische Signatur, der nicht auf einem sicheren Übermittlungsweg bei Gericht eingereicht worden ist, um einen leicht erkennbaren Formfehler, der sofort eine aus der prozessualen Fürsorgepflicht folgende gerichtliche Hinweispflicht auslöst? Dazu hat der BFH entschieden (Az. VII R 34/24).
Der BFH hat nach seiner Pressemitteilung vom 20.05.2026 zu dieser Thematik nun auch die Entscheidung im Volltext veröffentlicht (Az. II R 26/24).