Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell. Dafür hat der Bundesrat die Energiesteuersenkung beschlossen. Zudem plant die Bundesregierung weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen.
Das Kabinett hat das Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes am 14. Januar 2026 beschlossen. Der Bundestag hat am 24. April 2026 zugestimmt.
Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat in der Sondersitzung am 24.04.2026 den Bundesrat passiert.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. April 2026.
Der Bundestag hat am 24.04.2026 in 2./3. Lesung die sog. Entlastungsprämie beschlossen. Der Bundesrat muss noch\nzustimmen (evtl. am 08.05.2026). Zudem wurde eine Änderung des Steuerberatungsgesetzes und das sog. Fremdbesitzverbot bei Steuerkanzleien diskutiert.
Zum 1. Januar 2026 waren bundesweit 105.953 Mitglieder bei den Steuerberaterkammern registriert. Darunter befanden sich 89.549 Steuerberaterinnen und Steuerberater. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Mitgliederzahl insgesamt um 1,1 Prozent; die Zahl der Steuerberaterinnen und Steuerberater erhöhte sich um 0,6 Prozent. Das zeigt die aktuelle Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer.
Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Balkonsanierung auch dann beschließen darf und ggf. sogar muss, wenn nach der Teilungserklärung die einzelnen Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone verpflichtet sind (Az. V ZR 102/24).
91 Prozent der Befragten nennen die Entwicklung der Energiepreise als Haupttreiber der gestiegenen Inflationserwartungen. Gleichzeitig deuten die Ergebnisse des aktuellen ZEW-Finanzmarkttests auf ein stabiles Zinsniveau hin. Senkungen des Leitzinses erscheinen kurzfristig deutlich unwahrscheinlicher.
Der Iran-Krieg hat das Risiko, dass die deutsche Wirtschaft in den kommenden Monaten in eine Rezession gerät, deutlich erhöht. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Veröffentlichung der Bewertung eines Produkts mit „mangelhaft“ in einem vergleichenden Wartentest stellt einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, wenn sie auf einem nicht sachgerecht durchgeführten Testverfahren beruht. Hat die Herausgeberin der Veröffentlichung die Durchführung des Warentests einem fachlich spezialisierten und akkreditierten Prüfinstitut übertragen, so trifft sie eine Haftung auf Schadensersatz jedenfalls dann, wenn der Hersteller des Produkts konkret auf Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des Testergebnisses hinweise und die Herausgeberin dem vor der Veröffentlichung nicht (ausreichend) nachgeht, entschied das OLG Frankfurt (Az. 16 U 38/25).