Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Nach einer Entscheidung des ArbG Offenbach am Main ist der Arbeitgeber berechtigt, auch Fehlzeiten von Arbeitnehmern infolge Streikteilnahme anspruchsmindernd bei übertariflichen Sonderzahlungen berücksichtigen (Az. 10 Ca 57/25).
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/1150) zur Anpassung des Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542 stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das bestehende Batteriegesetz soll durch ein neues „Batterierecht-Durchführungsgesetz“ ersetzt werden.
Der Start ins neue Ausbildungsjahr steht unter schwierigen Vorzeichen: Bewerbermangel, fehlende Grundqualifikationen und die mehrjährige Wirtschaftskrise setzen den Betrieben zu. Die Ergebnisse der DIHK-Ausbildungsumfrage 2025 zeigen: Im vergangenen Jahr konnte jedes zweite Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. Besonders stark vom Azubi-Mangel betroffen sind das Verkehrs- und das Baugewerbe.
Wer eine Rechtsmittelbegründungsfrist beantragt, trägt auch das Risiko, dass das Gericht diese versagt – daher sollte man als Anwalt im Zweifel lieber keine Fristen im Vertrauen auf eine positive Bescheidung des Gerichts verstreichen lassen. Insbesondere nicht, wenn bereits BGH und BVerfG inhaltlich dazu entschieden haben. Hierauf weist die BRAK hin.
Mit dem BMF-Schreiben wurden Regelungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 146, 146a, 147 und 147a geändert (Az. IV D 2 – S 0316/00090/019/030).
Das BMF hat am 29.08.2025 die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekannt gegeben (Az. IV C 6 – S 2142/00023/010/001).
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern ein Firmenfahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen und dabei selbst Halter des Fahrzeugs bleiben, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, „wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen“ (BT-Drs. 21/1386).
Der Bundesrat will mit einer Änderung des Bundeskleingartengesetzes erreichen, dass kleine Solaranlagen zur Eigenversorgung in Kleingartenanlagen rechtssicher aufgestellt werden können (BT-Drs. 21/1398).
Der Containerumschlag-Index des RWI Essen und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist laut aktueller Schnellschätzung im Juli auf saisonbereinigt 137,5 Punkte gestiegen, nach revidiert 135,4 Punkten im Juni. Damit ist der zollbedingte Rückgang der Vormonate wettgemacht.
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 bekannt gemacht (Az. IV C 5 – S 2533/00123/007/007).