Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF hat die Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den Veranlagungszeitraum 2026 angepasst (Az. IV C 4 – S 2221/00348/007/007).
Das BMWE hat die Förderung innovativer Gründungsvorhaben im exist-Programm spürbar entbürokratisiert. Mit den aktuellen Anpassungen und der neuen IP-Dealdatenbank setzt das Ministerium wichtige Impulse für eine zeitgemäße, praxisnahe und gründungsfreundliche Förderlandschaft.
Am 24. November 2025 hat das International Auditing and Assurance Standards Board zur weiteren Unterstützung der Umsetzung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 ergänzende Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Das BMF hat gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine bei der Anwendung der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes veröffentlicht (Az. FM3-G 1425-4/4).
Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollten digitale Bescheide zur Regel werden – Papier zur Ausnahme. Doch: Der Gesetzgeber verschiebt den Start – aber nur teilweise. Der DStV fasst die Neuerungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.
Am 19. November 2025 hat sich die Pflegekommission einstimmig auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege geeinigt: Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Das BMAS gibt einen Überblick.
Eine Stabilisierung des Rentenniveaus, wie sie im Rentenpaket 2025 der schwarz-roten Bundesregierung vorgesehen ist, verbessert für alle gesetzlich Rentenversicherten bis zu jüngsten Jahrgängen die interne Rendite der Rente. Das ergibt eine neue Studie des IMK der Hans-Böckler-Stiftung.
Das LG Köln gab der Klage des vzbv gegen die Telekom Deutschland GmbH statt. Kunden dürfen nicht per Falschmeldung zum Download einer App gedrängt werden (Az. 33 O 490/24).
Betreibt die Verteidigung eine in sinnloser Weise automatisierte Prozessführung mit Schriftsätzen, die am Tatvorwurf weit vorbeigehende Textbausteine und zudem frei erfundene Behauptungen zum Verfahrensgeschehen enthalten, so hat sie lt. KG Berlin damit zu rechnen, dass ihr der Erfolg selbst dann zu versagen sein könnte, wenn sie einmal, gewissermaßen als Zufallstreffer, einen allein auf Verfahrensrüge zu beachtenden Rechtsfehler „aufzeigen“ sollte“ (Az. 3 ORbs 164/25).
Die BRAK setzt sich für die Anwaltschaft beim BMF durch. Anwältinnen und Anwälte können bezüglich ihrer Sammelanderkonten zumindest bis Ende 2026 aufatmen.