Steuerberater für Unternehmen

Unser Anspruch als Ihr Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist es, Sie ganzheitlich in jeder Phase Ihres Unternehmertums zu unterstützen. Dies beginnt mit einem gemeinsamen Gespräch vor der Gewerbeanmeldung und führt über Kredit- und Fördermittelverhandlungen bis zur erfolgreichen Unternehmensübergabe an die nächste Generation.

Natürlich wissen auch wir, dass neben Sonnenschein auch Gewitterwolken ein Unternehmensleben begleiten können. Wir stehen Ihnen auch in der Krise mit unseren Erfahrungen zur Seite und möchten Sie, im Fall der Fälle, an unserer Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung teilhaben lassen.

Für Unternehmen bieten wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer insbesondere die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellung von Steuererklärungen aller Art
  • Unterstützung im steuerlichen Veranlagungsverfahren und Vertretung bei Einspruchsverfahren und gerichtlichen Rechtsbehelfen
  • Umwandlungssteuerrecht
  • Strategische Steuerplanung
  • Steuerrechtliche Vertragsberatung
  • Teilnahme und Beratung bei steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Planung der Unternehmensnachfolge
  • Internationale Steuerberatung

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das Bundeskabinett hat das Aktionsprogramm zur Kreislaufwirtschaftsstrategie beschlossen. Darauf weist die Bundesregierung hin. Mit diesem Programm soll Deutschland von Rohstoffimporten unabhängiger und wettbewerbsfähiger werden.
Die EU-Kommission hat drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist und fordert Deutschland u.a. zur Abschaffung diskriminierender Bedingungen für Investitionsabzugsbeträge für im Ausland investierende KMU auf.
Die Empfänger von Corona-Soforthilfe in Brandenburg müssen die ihnen gewährte Zuwendung zurückzahlen, wenn sie aus den erhaltenen Bewilligungsbescheiden erkennen konnten, dass die Soforthilfe zu dem Zweck gewährt wurde, einen prognostizierten existenzbedrohenden Liquiditätsengpass in den folgenden drei Monaten zu vermeiden, und dieser Liquiditätsengpass tatsächlich nicht eingetreten ist. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg in drei Verfahren entschieden (Az. OVG 6 B 22/25, OVG 6 B 3/26 und OVG 6 B 4/26).
Die BStBK hat die von ihr betriebene Vollmachtsdatenbank (VDB) umfassend technisch modernisiert und mit einer vollständig neuen Benutzeroberfläche ausgestattet.
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der zur Berechnung des Kapitalwerts einer lebenslangen Leistung auf den Jahreswert anzuwendende Vervielfältiger vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses vom 08.07.2021 – 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17 zur Vollverzinsung unter Zugrundelegung eines vertraglich vereinbarten Zinssatzes oder eines Zinssatzes von 1,8{c5d6754e7269a42ab50352b6b0f47de7ee8176339e2ab163a2263730eaa25e9e} anstelle der gesetzlich vorgesehenen 5,5{c5d6754e7269a42ab50352b6b0f47de7ee8176339e2ab163a2263730eaa25e9e} zu ermitteln ist (Az. II R 35/23).
Das OVG Niedersachsen hat den Antrag auf Zulassung der Berufung der Inselgemeinde Langeoog gegen das Urteil des VG Oldenburg betreffend die Erhebung von Zweitwohnungsteuern auf Grundlage der Zweitwohnungsteuersatzung der Inselgemeinde Langeoog abgelehnt (Az. 9 LA 41/25).
Der BGH hat entschieden, dass die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Mietwagen ergebende Verpflichtung zur unverzüglichen Rückkehr zum Betriebssitz nach Ausführung des Beförderungsauftrags bei fehlendem grenzüberschreitendem Bezug nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt (Az. I ZR 123/25).
Die BRAK weist auf ein aktuelles Urteil des BGH hin. Der BGH entschied: Verschlechtern sich die Erfolgsaussichten einer Klage, müssen auch rechtsschutzversicherte Mandanten konkret darüber aufgeklärt werden.
Österreich, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, die Niederlande, Polen, Spanien und Schweden haben die technischen Verhandlungen über das Mehrseitige Übereinkommens über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten (Multilateral Convention on the International Tax Dispute Resolution Commission – ITDRC) abgeschlossen. Darüber informiert das BMF.
Das BMF informiert über die Statistik zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen 2025. Diese führten zu einem Mehrergebnis von rund 1,69 Milliarden Euro.