unsere Leistungen
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Steuerliche Sonderthemen
Über die Hälfte der weltweiten Literatur zu Steuern und Abgaben bezieht sich auf das deutsche Steuerrecht – es gibt hier fast nichts was es nicht gibt.
Wir als erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen unseren Kunden persönlich bzw. über Partner und Spezialisten auch bei Sonderthemen gerne zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen zu
Sonderthemen umfassen u.a.:
- Internationales Steuerrecht
- Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Selbstanzeigen und Klageverfahren
- Betriebsprüfungen
- sonstige Anfragen der Finanzverwaltung
- u.v.m.
Das Kabinett hat den Jahreswirtschaftsbericht beschlossen. Er zeigt zentrale Investitionen und Entlastungen der Bundesregierung, welche Reformen geplant sind sowie die Wachstumsprojektion für das laufende Jahr. Das Ziel der Bundesregierung ist es, die deutsche Wirtschaft und den Standort Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen. Dazu bedarf es vor allem entschiedener struktureller Reformen.
Das neue Schreiben des BMF ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei Sanierungen in Raten, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Schreibens noch nicht vollendet sind, verkürzen sich die Betrachtungszeiträume für die Vermutungsregel auf drei Jahre (Az. IV C 1 – S 2253/00082/001/064).
Das VG Neustadt hat die Klage einer ehemaligen Finanzbeamtin gegen die Rückforderung von Anwärterbezügen durch das Land Rheinland-Pfalz abgewiesen (Az. 1 K 599/25.NW).
Die BStBK und die regionalen Steuerberaterkammern bauen die elektronische Steuerberaterprüfung aus: Ab dem Prüfungstermin 2026 bieten die Steuerberaterkammern Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg dieses Prüfungsformat optional an.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (BT-Drs. 21/3735) vorgelegt.
Der BGH hat entschieden, dass ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung des Wohnraums nicht gegeben ist, wenn er durch die Untervermietung einen über die Deckung der eigenen wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehenden Gewinn erzielt (Az. VIII ZR 228/23).
Verlässliche rechtliche Regelungen, offene Schnittstellen und Standards, Bürokratieabbau und mehr: Wie die deutschen Unternehmen auf dem Weg in die digitale Souveränität unterstützt werden können, zeigt die DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 – nur einer von vielen Aspekten.
Der BGH hat dem EuGH Fragen zur Auslegung der Marktmissbrauchsrichtlinie vorgelegt. In dem zu Grunde liegenden Kapitalanleger-Musterverfahren soll insbesondere festgestellt werden, ob eine Haftung der Porsche Automobil Holding SE wegen der Verletzung der Pflicht, den Kapitalmarkt über für den Börsenkurs relevante Vorgänge im sog. Dieselskandal zu informieren, davon abhängig ist, dass die Gesellschaft Kenntnis von den betreffenden Vorgängen hatte, oder ob es genügt, dass sie bei ordnungsgemäßer Organisation hätte Kenntnis haben müssen (Az. II ZB 9/23).
Das FG Berlin-Brandenburg hält die Regelung in § 1 BlnGrStMG, wonach für Nichtwohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,45 Promille und für Wohngrundstücke eine Steuermesszahl von 0,31 Promille anzuwenden ist, für verfassungsgemäß (Az. 3 K 3156/25).
Das LAG Düsseldorf hat entschieden, dass die Abberufung der Klägerin als Gleichstellungsbeauftragte und ihre dauerhafte Umsetzung auf eine geringerwertige Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst rechtswidrig sind und die Stadt verpflichtet ist, sie weiterhin als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung zu beschäftigen (Az. 3 SLa 696/24).



