unsere Leistungen
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Steuerliche Sonderthemen
Über die Hälfte der weltweiten Literatur zu Steuern und Abgaben bezieht sich auf das deutsche Steuerrecht – es gibt hier fast nichts was es nicht gibt.
Wir als erfahrene Steuerberater und Wirtschaftsprüfer stehen unseren Kunden persönlich bzw. über Partner und Spezialisten auch bei Sonderthemen gerne zur Verfügung.
Unsere Dienstleistungen zu
Sonderthemen umfassen u.a.:
- Internationales Steuerrecht
- Umwandlungen und Umstrukturierungen
- Selbstanzeigen und Klageverfahren
- Betriebsprüfungen
- sonstige Anfragen der Finanzverwaltung
- u.v.m.
Die Inflationsrate in Deutschland wird im März 2026 lt. bisher vorliegenden Ergebnissen des Statistischen Bundesamts voraussichtlich +2,7 {60f3689de8eb21f3b8863151d5e2ed95bc0b89999ab360b4f52b3a89672b8a10} betragen.
Für die sog. Grenzgänger – nach den Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, Österreich oder der Schweiz – steht in Bayern ab sofort bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung die „Anlage N Gre“ zur Verfügung. Darauf macht das BayLfSt aufmerksam.
Hat das Gericht zwar das persönliche Erscheinen des Antragstellers zur mündlichen Verhandlung angeordnet, aber eine Videoverhandlung gestattet und dafür ausdrücklich die Kanzlei des Anwalts festgelegt, so erhält der Mandant dennoch die Reisekosten erstattet – nur eben die zum Kanzleiort und nicht zum Gericht. Auf diese Entscheidung des LSG Bayern (Az. L 12 RF 16/25) weist die BRAK hin.
Die Abgabe von Lachgas an Minderjährige wird verboten. Laptops müssen einen einheitlichen Ladeanschluss haben. Starke Raucherinnen und Raucher können auch ohne Symptome zu Lungenkrebsfrüherkennung per CT. Alle Neuregelungen der Bundesregierung für April 2026 im Überblick.
Nachhaltigkeit von Rechenzentren: Konsultation zum gemeinsamen EU-Bewertungssystem für Rechenzentren
Die EU-Kommission konsultiert bis zum 23.04.2026 zum Entwurf einer delegierten Verordnung für ein gemeinsames System zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der EU. Ziel des Bewertungssystems ist u. a., die Nachhaltigkeit von Rechenzentren in künftigen Rechtsvorschriften, wie z. B. dem Cloud and AI Development Act, zu bewerten.
Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist“, und „Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG“ bekannt (Az. IV B 5 – S 1369/19/10001 :004).
Wie stehen die Chancen eines Versicherungsnehmers, der keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, wenn er eine Beratungsdokumentation unterschrieben hat und nunmehr Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens des Vermittlers geltend macht. Wie ist die Beweislastverteilung und der Beweiswert einer persönlichen Anhörung eines Versicherungsnehmers, wenn schriftliche Unterlagen der Versicherung zu der klägerischen Behauptung des Inhalts einer Beratung in Widerspruch stehen? Dies hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 16 O 477/24).
Der VGH Baden-Württemberg hat der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen (Az. 4 S 1145/25).
Das VG Kassel hat zwei Klagen von Studenten betreffend die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Prüfungsleistungen abgewiesen. Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe der Urteile vor, welche sich mit verallgemeinerungsfähigen Regeln zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Prüfungssituationen an der Universität und mit einer Beweisbarkeit ihres Einsatzes befassen (Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).
Das OVG Schleswig-Holstein hat den Eilantrag gegen die Erhöhung des Selbstbehalts in der Beihilfeverordnung überwiegend als unzulässig und im Übrigen als unbegründet abgelehnt (Az. 2 MR 1/26).



