Optimum Wirtschaftsprüfer

Prüfen, optimieren & Mehrwert schaffen!

Der Optimum Ansatz ist simpel: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Es gibt viele Berater, aber nur einen Spezialisten, der die Wechselwirkungen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Unternehmen gleichermaßen gut kennt: Der Wirtschaftsprüfer.

Als Wirtschaftsprüfer in Thüringen mit Hauptsitz in Meiningen, sind wir darüber hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir sind Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland.

Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Basis unserer Arbeit als Wirtschaftsprüfer bildet die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen gemäß den regulatorischen Anforderungen. Hierbei halten wir den Verwaltungsaufwand und die administrativen Belastungen für den Auftraggeber gering.

Auf Wunsch und bei Bedarf leiten wir aus den Prüfungsergebnissen Verbesserungspotential bei Ihren internen Prozessen ab und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensstrategie. Wir als Wirtschaftsprüfer schaffen damit einen langfristigen Mehrwert.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 23. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen. Darauf weist die WPK hin.
Das International Auditing and Assurance Board hat die eng gefassten Änderungen von einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.
Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hierauf weist die WPK hin.
Am 17. Dezember 2025 veröffentlichte die EU-Kommission einen Entwurf von neuen Fragen und Antworten (Draft Commission Notice) zur Anwendung der EU-Taxonomie-Verordnung. Darauf weist die WPK hin.
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK (VKI) hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von Kosten zu entlasten und das Ehrenamt stärken, ist prioritäres Ziel der Bundesregierung. Sie hat deshalb eine ganze Reihe steuerlicher Verbesserungen beschlossen. Diese sollen überwiegend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetzespaket umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlasten möchte.
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Bundesregierung stärkt damit die dritte Säule – die freiwillige private Altersvorsorge.
Die WPK hat ihr Magazin 4/2025 veröffentlicht.