Optimum Wirtschaftsprüfer

Prüfen, optimieren & Mehrwert schaffen!

Der Optimum Ansatz ist simpel: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Es gibt viele Berater, aber nur einen Spezialisten, der die Wechselwirkungen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Unternehmen gleichermaßen gut kennt: Der Wirtschaftsprüfer.

Als Wirtschaftsprüfer in Thüringen mit Hauptsitz in Meiningen, sind wir darüber hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir sind Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland.

Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Basis unserer Arbeit als Wirtschaftsprüfer bildet die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen gemäß den regulatorischen Anforderungen. Hierbei halten wir den Verwaltungsaufwand und die administrativen Belastungen für den Auftraggeber gering.

Auf Wunsch und bei Bedarf leiten wir aus den Prüfungsergebnissen Verbesserungspotential bei Ihren internen Prozessen ab und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensstrategie. Wir als Wirtschaftsprüfer schaffen damit einen langfristigen Mehrwert.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die EU-Kommission hat Änderungen an der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge sollen die Offenlegungsvorschriften für nachhaltige Finanzprodukte vereinfachen. Das berichtet die WPK.
Am 24. November 2025 hat das International Auditing and Assurance Standards Board zur weiteren Unterstützung der Umsetzung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 ergänzende Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer für das Jahr 2024 zeigen eine zunehmend dynamische Entwicklung im deutschen Prüfungsmarkt.
Die Finanzierung der Entlastungen hat die Regierung in den Haushalten für 2025 und 2026 verankert. Die ebenfalls erforderlichen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Abschaffung der Gasspeicherumlage und zum Netzentgelte-Zuschuss hat der Bundesrat am 21. November abschließend gebilligt.
Die Bundesregierung will private Haushalte und Unternehmen bei den Stromkosten entlasten: Ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro soll 2026 die Netzentgelte senken. Für produzierende Unternehmen soll die Stromsteuer dauerhaft niedrig bleiben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz am 21. November 2025 abschließend gebilligt.
Das Europäische Parlament hat sich am 13. November 2025 auf einen Standpunkt zur geplanten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD sowie zu den Sorgfaltspflichten nach der CSDDD geeinigt. Die WPK nennt die wesentlichen Inhalte der Einigung.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 10.11.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 die Empfehlungen seiner Ausschüsse ange-nommen und regt die Öffnung des Prüfermarkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen an. Die Bundesregierung wolle dies prüfen. Die WPK spricht sich weiterhin dagegen aus.
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.