Optimum Wirtschaftsprüfer

Prüfen, optimieren & Mehrwert schaffen!

Der Optimum Ansatz ist simpel: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen entsprechend Ihren Bedürfnissen.

Es gibt viele Berater, aber nur einen Spezialisten, der die Wechselwirkungen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Unternehmen gleichermaßen gut kennt: Der Wirtschaftsprüfer.

Als Wirtschaftsprüfer in Thüringen mit Hauptsitz in Meiningen, sind wir darüber hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir sind Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten in ganz Deutschland.

Jahresabschlüsse und Sonderprüfungen

Basis unserer Arbeit als Wirtschaftsprüfer bildet die Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Prüfungen von Jahresabschlüssen sowie Sonderprüfungen gemäß den regulatorischen Anforderungen. Hierbei halten wir den Verwaltungsaufwand und die administrativen Belastungen für den Auftraggeber gering.

Auf Wunsch und bei Bedarf leiten wir aus den Prüfungsergebnissen Verbesserungspotential bei Ihren internen Prozessen ab und unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensstrategie. Wir als Wirtschaftsprüfer schaffen damit einen langfristigen Mehrwert.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa hin.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK nimmt zum Digitalpaket der EU-Kommission Stellung, weist dabei auf den Schutz des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts hin und fordert Anpassungen an Art. 15 der DSGVO.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss können private Käufer von E-Autos vom Staat erhalten. Das gab Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms bekannt. Davon sollen Klima, Familien und die Automobilindustrie profitieren.
In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2026 gegenüber dem Ausschuss für Inneres und Bau des Landtages Mecklenburg-Vorpommern äußert die WPK Bedenken gegen die Befreiung von der Prüfungspflicht.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Rechtsakt wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft. Das berichtet die WPK.
Am 23. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen. Darauf weist die WPK hin.
Das International Auditing and Assurance Board hat die eng gefassten Änderungen von einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.