Digitalisierung

Optimum steht für ein optimiertes digitalisiertes Audit

Die innovative und digitale Gestaltung unseres Prüfungsprozesses und dessen konsequente Umsetzung in Verbindung mit kleinen schlagkräftigen Team- und Entscheidungsstrukturen ermöglicht uns eine hoch effiziente Prüfungsdurchführung. Digitale Wirtschaftsprüfung schafft effizientere Prozesse und Innovation in der Prüfungsdurchführung.

Daraus resultieren folgende Vorteil für unsere Mandanten:

  • Attraktive Honorarstruktur
  • Verlässliche Zeitschinen und hochwertige Arbeitsergebnisse
  • Geringstmögliche Belastung des operativen Geschäftes der Mandanten durch Jahresabschlussprüfung
  • Schlanke und effiziente Prüfungsdurchführung
  • Zeitlich und örtlich flexible und damit planbare Prüfungsdurchführung
  • Schnelle und verbindliche Entscheidungen bei kritischen Fragestellungen durch Nähe zum verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
  • Mehrwert durch strukturierten Managementletter (Verbesserungs- und Gestaltungsoptionen werden hier auf Wunsch dem Management außerhalb des Prüfungsberichtes berichtet)

Unser Prüfungsansatz berücksichtigt dabei sämtliche gesetzliche Anforderungen des Berufsstandes und unterliegt regelmäßig der Qualitätssicherung im Rahmen des Peer Reviews.

Was sind die Schwerpunkte unseres Prüfungsansatzes:

  • Digitaler Datenaustausch mit individuellen Anforderungslisten
  • Komprimierung und Minimierung der Gespräche und Prüfungshandlungen bei Ihnen vor Ort und damit Optimierung von Reisekosten und Reisezeiten
  • Nutzung moderner Kommunikationsmedien für Statusgespräche und Interviews (Telefon, Internettelefonie, Skype), elektronische Dokumentation
  • Konzentration auf das Wesentliche im Rahmen einer skalierten Prüfung
  • Durchführung der Prüfung unter enger Einbindung von Berufsträgern zur schnellen Entscheidungsfindung
  • Nutzung von Lerneffekten bei Folgeprüfungen durch konstante und erfahrene Teamstrukturen

Im Regelfall können folgende u.a. auch kostenintensive Prüfungsbestandteile durch unseren Ansatz vermieden werden:

  • Wiederholte Anforderung von Unterlagen
  • Kopier- und Sucharbeiten bei Ihnen vor Ort
  • Ständiger Mitarbeiterwechsel beim Prüfer
  • Blockade der einzelnen eigenen Mitarbeiter durch Interviews vor Ort und lästige Anfragen nach Unterlagen
  • Blockierungen durch Bereitstellung von Prüferzimmern etc.
  • Intensive Reisekosten und Reisezeiten
  • Unproduktive Leerzeiten durch Warten auf Unterlagen bei Prüfung vor Ort

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 die „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert. Der Vorstand der WPK hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK hat am 05.08.2025 ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 25 „Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2025 zur Berechnung des sog. „Fee Cap““ veröffentlicht. Danach gilt hinsichtlich der für das Jahr 2025 für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen erzielten Honorare weiterhin die in der Verlautbarung Nr. 22 für das Jahr 2024 vertretene Auffassung der APAS.
Die EFRAG hat am 31.07.2025 den Entwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Hierauf weist die WPK hin.
Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu Private Equity (PE) veröffentlicht (Private Equity Investment in Accounting Firms: Key Ethics and Independence Considerations). Hierauf weist die WPK hin.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung Nr. 24 „Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“ veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.
Die WPK hat am 24.07.2025 im Rahmen der Konsultation des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu eng gefassten Änderungen bezüglich der Arbeit mit Experten Stellung genommen.
Die WPK hat mit Schreiben vom 18.07.2025 gegenüber dem BMJV zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (CSRD-Umsetzungsgesetz) Stellung genommen.
Am 04.07.2025 hat die EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt zur Vereinfachung der Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung verabschiedet. Damit werden die am 26.02.2025 veröffentlichten Änderungsvorschläge zu drei Delegierten Rechtsakten umgesetzt.
In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt für Gesellschaftsanteile an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Beteiligung von Private Equity. Hierzu hat der Vorstand der WPK Stellung genommen.