Kooperation mit Insolvenzverwaltern

Wir kennen aus unserer Berufserfahrung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten der Insolvenzverwaltung und möchten Ihnen als Insolvenzverwalter daher auf Grund unserer Erfahrungen insbesondere unsere Leistungen im Bereich der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sowie der Erstellung von Bescheinigungen nach §270b InsO vorstellen. Hierbei wissen wir, dass Ihre Aufgaben oft sehr zeitkritisch und pragmatisch zu lösen sind. Für uns hat daher neben einem lösungsorientierten Vorgehen die Einhaltung Ihrer Termine oberste Priorität.

Daneben umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:

  • Gesetzliche / freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonderprüfungen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz
  • Sonstige Sonderprüfungen und Gutachten (270b InsO, IDW S 1, IDW S 6, u.a.)

Neben den langjährigen Erfahrungen unserer Berufsträger als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus der Tätigkeit bei internationalen Prüfungsgesellschaften bestehen umfangreiche Referenzen in der Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Wir kennen daher die besonderen Anforderungen die an den Prüfer in diesem Umfeld gestellt werden.

Neben diesen Sonderthemen unterstützen wir verschiedene Insolvenzverwalter bei der Erstellung von Buchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Mandanten in der Insolvenzphase.

Gerne stellen wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei Ihnen vor Ort, unsere Kanzlei und mögliche Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit persönlich vor. Daneben freuen wir uns darauf, im Rahmen Ihrer nächsten Wirtschaftsprüfungsaufträge ein aussagekräftiges Angebot abgeben zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die WPK weist darauf hin, dass das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) zwei Umfragen zu den Themen Reaktion auf die Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften (NOCLAR) in den Sections 260 und 360 des Kodex und Änderung des Aufbaus des IESBA-Kodex (Restructured Code) gestartet hat.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 24. März 2026.
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 19. März 2026 zusammengefasst.
Die WPK hat sich zur Einführung einer Regelung zur speziellen Fortbildung als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte in der Berufssatzung für WP/vBP geäußert.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/283 der EU-Kommission vom 12. Dezember 2025 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 festgelegten technischen Regulierungsstandards im Hinblick auf die 2025 vorgenommene Aktualisierung der Taxonomie für das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Präsident der WPK äußert sich zur Kritik des Verbands für die mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) an der Weitergabe eines Hinweisentwurfs der KfQK zur Durchführung und Dokumentation der Qualitätskontrolle an das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW). Die WPK habe ihre Neutralitätspflicht missachtet.
Die Anti-Geldwäschebehörde der EU AMLA hat eine öffentliche Konsultation zu dem Entwurf eines technischen Regulierungsstandards über finanzielle Sanktionen, Verwaltungsmaßnahmen und periodischen Strafzahlungen durchgeführt. Das berichtet die WPK.
Die WPK berichtet über ihre langjährigen Aktivitäten und erzielten Fortschritte zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere zur Nachwuchssicherung, zur Einführung des Syndikus-WP/vBP und eines Mitarbeitermodells sowie zur Modernisierung des Niederlassungsrechts, und über den aktuellen Stand des entsprechenden Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren.
Die Europäische Kommission hat eine Initiative für die Portabilität von Kompetenzen angekündigt und dazu vorab eine öffentliche Konsultation zu ihrer Folgenabschätzung durchgeführt. Die WPK befürwortet diese Initiative grundsätzlich, äußert jedoch auch Kritik.
Am 24. Februar 2026 hat der Rat der EU den umfassenden Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und der Sorgfaltspflichten (CSDDD) im Rahmen des Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Darauf weist die WPK hin.