Kooperation mit Insolvenzverwaltern

Wir kennen aus unserer Berufserfahrung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten der Insolvenzverwaltung und möchten Ihnen als Insolvenzverwalter daher auf Grund unserer Erfahrungen insbesondere unsere Leistungen im Bereich der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sowie der Erstellung von Bescheinigungen nach §270b InsO vorstellen. Hierbei wissen wir, dass Ihre Aufgaben oft sehr zeitkritisch und pragmatisch zu lösen sind. Für uns hat daher neben einem lösungsorientierten Vorgehen die Einhaltung Ihrer Termine oberste Priorität.

Daneben umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:

  • Gesetzliche / freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonderprüfungen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz
  • Sonstige Sonderprüfungen und Gutachten (270b InsO, IDW S 1, IDW S 6, u.a.)

Neben den langjährigen Erfahrungen unserer Berufsträger als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus der Tätigkeit bei internationalen Prüfungsgesellschaften bestehen umfangreiche Referenzen in der Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Wir kennen daher die besonderen Anforderungen die an den Prüfer in diesem Umfeld gestellt werden.

Neben diesen Sonderthemen unterstützen wir verschiedene Insolvenzverwalter bei der Erstellung von Buchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Mandanten in der Insolvenzphase.

Gerne stellen wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei Ihnen vor Ort, unsere Kanzlei und mögliche Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit persönlich vor. Daneben freuen wir uns darauf, im Rahmen Ihrer nächsten Wirtschaftsprüfungsaufträge ein aussagekräftiges Angebot abgeben zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 24. November 2025 hat das International Auditing and Assurance Standards Board zur weiteren Unterstützung der Umsetzung des International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 ergänzende Beispiele für Prüfungsvermerke zu Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Ergebnisse der Marktstrukturanalyse der Wirtschaftsprüferkammer für das Jahr 2024 zeigen eine zunehmend dynamische Entwicklung im deutschen Prüfungsmarkt.
Die Finanzierung der Entlastungen hat die Regierung in den Haushalten für 2025 und 2026 verankert. Die ebenfalls erforderlichen Änderungen im Energiewirtschaftsrecht zur Abschaffung der Gasspeicherumlage und zum Netzentgelte-Zuschuss hat der Bundesrat am 21. November abschließend gebilligt.
Die Bundesregierung will private Haushalte und Unternehmen bei den Stromkosten entlasten: Ein Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro soll 2026 die Netzentgelte senken. Für produzierende Unternehmen soll die Stromsteuer dauerhaft niedrig bleiben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz am 21. November 2025 abschließend gebilligt.
Das Europäische Parlament hat sich am 13. November 2025 auf einen Standpunkt zur geplanten Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD sowie zu den Sorgfaltspflichten nach der CSDDD geeinigt. Die WPK nennt die wesentlichen Inhalte der Einigung.
Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 zur Änderung des ersten Sets der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wurde am 10.11.2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat erstmals eine Marktanalyse zum Abschlussprüfermarkt in Deutschland für den Berichtszeitraum 2020 bis 2024 veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Bundesrat hat am 17. Oktober 2025 die Empfehlungen seiner Ausschüsse ange-nommen und regt die Öffnung des Prüfermarkts der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen an. Die Bundesregierung wolle dies prüfen. Die WPK spricht sich weiterhin dagegen aus.
Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.
Die WPK hat gegenüber dem BMJV zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.