Kooperation mit Insolvenzverwaltern

Wir kennen aus unserer Berufserfahrung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten der Insolvenzverwaltung und möchten Ihnen als Insolvenzverwalter daher auf Grund unserer Erfahrungen insbesondere unsere Leistungen im Bereich der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sowie der Erstellung von Bescheinigungen nach §270b InsO vorstellen. Hierbei wissen wir, dass Ihre Aufgaben oft sehr zeitkritisch und pragmatisch zu lösen sind. Für uns hat daher neben einem lösungsorientierten Vorgehen die Einhaltung Ihrer Termine oberste Priorität.

Daneben umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:

  • Gesetzliche / freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonderprüfungen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz
  • Sonstige Sonderprüfungen und Gutachten (270b InsO, IDW S 1, IDW S 6, u.a.)

Neben den langjährigen Erfahrungen unserer Berufsträger als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus der Tätigkeit bei internationalen Prüfungsgesellschaften bestehen umfangreiche Referenzen in der Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Wir kennen daher die besonderen Anforderungen die an den Prüfer in diesem Umfeld gestellt werden.

Neben diesen Sonderthemen unterstützen wir verschiedene Insolvenzverwalter bei der Erstellung von Buchhaltungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Mandanten in der Insolvenzphase.

Gerne stellen wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei Ihnen vor Ort, unsere Kanzlei und mögliche Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit persönlich vor. Daneben freuen wir uns darauf, im Rahmen Ihrer nächsten Wirtschaftsprüfungsaufträge ein aussagekräftiges Angebot abgeben zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die WPK hat Ausgabe 1/2026 ihres Magazins veröffentlicht.
Die WPK weist auf die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der IOSCO für das Jahr 2026 hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Februar 2026.
Die WPK ist als Aufsichtsbehörde für die Überprüfung der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten bei WP/vBP-Praxen zuständig. Dazu ermittelt die WPK eine IT-gestützte Stichprobe aus allen am Markt tätigen WP/vBP-Praxen.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 22.01.2026.
Die WPK weist auf die von Accountancy Europe aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa hin.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK nimmt zum Digitalpaket der EU-Kommission Stellung, weist dabei auf den Schutz des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts hin und fordert Anpassungen an Art. 15 der DSGVO.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss können private Käufer von E-Autos vom Staat erhalten. Das gab Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms bekannt. Davon sollen Klima, Familien und die Automobilindustrie profitieren.
In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2026 gegenüber dem Ausschuss für Inneres und Bau des Landtages Mecklenburg-Vorpommern äußert die WPK Bedenken gegen die Befreiung von der Prüfungspflicht.