Kooperation mit Insolvenzverwaltern

Wir kennen aus unserer Berufserfahrung als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die Besonderheiten der Insolvenzverwaltung und möchten Ihnen als Insolvenzverwalter daher auf Grund unserer Erfahrungen insbesondere unsere Leistungen im Bereich der Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S 6 sowie der Erstellung von Bescheinigungen nach §270b InsO vorstellen. Hierbei wissen wir, dass Ihre Aufgaben oft sehr zeitkritisch und pragmatisch zu lösen sind. Für uns hat daher neben einem lösungsorientierten Vorgehen die Einhaltung Ihrer Termine oberste Priorität.

Daneben umfassen unsere Tätigkeiten insbesondere:

  • Gesetzliche / freiwillige Jahresabschlussprüfungen (HGB, IFRS)
  • Unternehmensbewertungen
  • Sonderprüfungen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz
  • Sonstige Sonderprüfungen und Gutachten (270b InsO, IDW S 1, IDW S 6, u.a.)

Neben den langjährigen Erfahrungen unserer Berufsträger als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus der Tätigkeit bei internationalen Prüfungsgesellschaften bestehen umfangreiche Referenzen in der Betreuung kleinerer und mittelständischer Unternehmen verschiedenster Branchen und Rechtsformen. Wir kennen daher die besonderen Anforderungen die an den Prüfer in diesem Umfeld gestellt werden.

Neben diesen Sonderthemen unterstützen wir verschiedene Insolvenzverwalter bei der Erstellung von Buchhaltung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen von Mandanten in der Insolvenzphase.

Gerne stellen wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ihnen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, bei Ihnen vor Ort, unsere Kanzlei und mögliche Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit persönlich vor. Daneben freuen wir uns darauf, im Rahmen Ihrer nächsten Wirtschaftsprüfungsaufträge ein aussagekräftiges Angebot abgeben zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Die WPK spricht sich gegenüber dem Bundesrat nachdrücklich gegen die Öffnung aus. Eine Erweiterung des Prüferkreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei nicht erforderlich.
Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat das 2025 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (including International Independence Standards) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Standortfördergesetzes Stellung genommen. Das BMF zielt mit dem im August 2025 veröffentlichten Entwurf darauf ab, den strukturell bedingten Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft zu begegnen. Es sollen die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angewiesen, bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zurückhaltend und unternehmensfreundlich zu agieren. Darauf weist auch die WPK hin.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie betont in seiner Pressemitteilung zum Abschlussbericht über die Corona-Wirtschaftshilfen die maßgebliche Rolle der prüfenden Dritten – zum Beispiel Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Ihre Einbeziehung habe die Qualität und Zuverlässigkeit der Antragsangaben deutlich erhöht. Die WPK begrüßt die ausdrückliche Anerkennung.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die Kommission für Qualitätskontrolle der WPK unterrichtet über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 23. September 2025.