Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 7. Januar 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK nimmt zum Digitalpaket der EU-Kommission Stellung, weist dabei auf den Schutz des berufsrechtlichen Zurückbehaltungsrechts hin und fordert Anpassungen an Art. 15 der DSGVO.
Bis zu 6.000 Euro Zuschuss können private Käufer von E-Autos vom Staat erhalten. Das gab Bundesumweltminister Carsten Schneider bei der Vorstellung des Förderprogramms bekannt. Davon sollen Klima, Familien und die Automobilindustrie profitieren.
In ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2026 gegenüber dem Ausschuss für Inneres und Bau des Landtages Mecklenburg-Vorpommern äußert die WPK Bedenken gegen die Befreiung von der Prüfungspflicht.
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern hat sein Rundschreiben JAP-1/2026 zu Jahresabschlussprüfungen kommunaler Wirtschaftsbetriebe nach Abschnitt III Kommunalprüfungsgesetz (KPG M‑V) sowie von Unternehmen mit Beteiligung des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Der Rechtsakt wurde als Delegierte Verordnung (EU) 2026/73 am 8. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit 20 Tage danach in Kraft. Das berichtet die WPK.
Am 23. Dezember 2025 trat das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichen Teilen in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde die Möglichkeit der Kommunikation über die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichen Verfahrensordnungen abgeschafft, um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen. Darauf weist die WPK hin.
Das International Auditing and Assurance Board hat die eng gefassten Änderungen von einigen Standards infolge des Projekts des International Ethics Standards Board for Accountants zur Nutzung der Tätigkeit von externen Sachverständigen veröffentlicht. Das berichtet die WPK.
Das Bundesamt für Justiz hat mitgeteilt, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 am 31. Dezember 2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Darauf weist die WPK hin.
Das Bundesamt für Justiz teilte mit, dass es gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 am 31.12.2025 endet, vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten wird. Hierauf weist die WPK hin.