Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – zum 1. Juli 2025 um 3,74 Prozent steigen.
Das Umweltbundesamt hat verlautbart, dass von der Pflicht zur Prüfung und Bestätigung der Mengenmeldungen für das Jahr 2024 im Jahr 2025 abgesehen wird. Das teilt die WPK mit.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 10. April 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK begrüßt ausdrücklich, dass der Bundesrat die Forderung der WPK aufgegriffen und den Wortlaut des § 4 Abs. 2 Nr. 7 KHTFV gegenüber dem ursprünglichen Entwurf konkretisiert hat.
Die WPK weist auf die Unterstützung der IFAC-Studie zur Attraktivität des Berufsstandes hin.
Nach der Zustimmung des Rates der Europäischen Union wurde die EU-Richtlinie 2025/794 im Amtsblatt der Europäischen Union vom 16. April 2025 veröffentlicht. Sie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Darauf weist die WPK hin.
Das IAASB hat den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das PIOB veröffentlicht. Die WPK zeigt die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 auf.
Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte.
Die EU-Kommission hat den EU Sanctions Helpdesk eingerichtet, der sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen richtet. Darauf weist die WPK hin.
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (BT-Drs. 21/16) vorgelegt.