Kooperation mit Steuerberatern

Besonders hervorheben möchten wir unseren Ansatz im Rahmen der Zusammenarbeit mit Steuerberatern und der diesbezüglichen gemeinsamen Betreuung von prüfungspflichtigen Mandanten.

Hierzu haben wir einen effizienten und für den Mandanten hinsichtlich des Kostenaufwands schlanken und optimierten Prüfungsansatz entwickelt, welcher den berufsrechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Wirtschaftsprüfung erfüllt und gleichzeitig die Belastung für den Mandanten durch die Einbindung seines langjährigen Steuerberaters minimiert. Unser Ziel ist dabei nicht die vollumfängliche und steuerliche Beratung Ihres Mandanten, sondern vielmehr die professionelle Durchführung von Jahresabschlussprüfungen in Kooperation mit Ihrer Kanzlei.  

Im Rahmen unseres Ansatzes arbeiten wir bereits seit vielen Jahren deutschlandweit mit Steuerberatern erfolgreich zusammen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen hierzu eine aktuelle Referenzliste zur Verfügung. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen dabei einen uneingeschränkten Mandantenschutz.

Gerne unterbreiten wir Ihnen als Steuerberater bzw. Ihren Mandanten, bei Prüfungsaufträgen ein individuelles und attraktives Angebot.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Seit dem 22. März 2024 liegt der Gesetzentwurf des BMJ zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in deutsches Recht vor. Die WPK plädiert für den schrittweisen Aufbau eines Marktes für die Bestätigung von Nachhaltigkeitsinformationen.
Die EU-Kommission hat am 18. April 2024 eine Berichtigung (sog. Corrigendum) zum Set 1 der European Sustainability Reporting Standard (ESRS) erlassen, die am 19. April 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMJ hat den Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht. Am 19.04.2024 hat die WPK eine umfangreiche Stellungnahme dazu abgegeben.
Nach der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zur Umsetzung der CSRD in Deutschland hat der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK sein Fragen-/Antworten-Papier zur Anwendung und Umsetzung der CSRD aktualisiert.
Der Vorstand der WPK informiert regelmäßig über seine Tätigkeit. Er hat Informationen zum Beratungsergebnis aus der Sitzung am 15. April 2024 veröffentlicht.
Das Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde am 16. April 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 120). Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.
Die WPK unterstützt das Bestreben der ZSVR nach einer Verbesserung der Prüfungsqualität. Die WP/vBP-Prüfung trägt entscheidend zum gesamtwirtschaftlichen Ziel der Verringerung der Systemunterbeteiligung durch beteiligungspflichtige Hersteller bei. In ihren Stellungnahmen hat die WPK aber auch ausdrücklich auf die berufsrechtlichen Grenzen der vom Verpackungsgesetz vorgesehenen Prüfleitlinien hingewiesen.
Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu begrenzten Änderungen aufgrund der geänderten PIE-Definition (Track 2) Stellung genommen.
Am 13. März 2024 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des BEG IV beschlossen. Den Forderungen der WPK in ihrer Stellungnahme vom 31. Januar 2024 zum Referentenentwurf wurde größtenteils entsprochen.
Die Bundesregierung hat sich am 21.03.2024 darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig. Dazu nimmt die BRAK Stellung.