Leistungen

Als etablierte und dynamische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bieten wir das gesamte Spektrum an Prüfungs- und Beratungsleistungen an, die für ein mittelständisches Unternehmen im privaten oder öffentlichen Bereich wichtig sind.

Hierbei sind wir der Partner, der auf Grund seiner inneren Einstellung und seiner regionalen Verwurzelung, Sie nicht nur während unseres gemeinsamen Projekts begleitet, sondern Ihnen auch darüber hinaus als Berater beisteht. Unsere Leistungen können auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt werden und umfassen im Wesentlichen die folgenden Bereiche:

Abschlussprüfungen

  • Pflichtprüfungen und freiwillige Jahresabschlussprüfungen nach HGB
  • Prüfungen nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
  • Konzernabschlussprüfung
  • Prüfungen von Sonderbilanzen nach Aktiengesetz und Umwandlungsgesetz 
  • Prüfungen von Abschlüssen für einen speziellen Zweck 

Beratung

  • Betriebswirtschaftliche Beratung (u.a. Finanzierung, Investition, Strategie und Organisation)
  • Erstellung von Planungsrechnungen und Unternehmenskonzepten
  • Erstellung von Unternehmensbewertungen nach IDW S1
  • Erstellung von Gutachten (z.B. hinsichtlich Fragen zur Rechnungslegung oder Bewertung immaterieller Vermögenswerte nach IDW S5)
  • Wirtschaftliche Beratung von Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen
  • Erstellung von Konzepten und Beratung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung von Unternehmen in der Krise

Interne Revision

  • Unterschlagungsprüfungen
  • Interne Revision 
  • Prüfungen des internen Kontrollsystems
  • Durchführung von Mitarbeiterschulungen

sonstige Prüfungsleitungen

  • Prüfung von Finanzanlagevermittlern i.S.d. § 34f bs. 1 Satz 1 GewO nach § 24 FinVermV
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
  • Erstellung von Sanierungsgutachten nach IDW S6
  • Bescheinigung nach §270b InsO
  • Bescheinigungen für Fördermittel und Aufbaubanken
  • Prüfungen Interseroh / grüner Punkt
  • Erstellung und Prüfung sonstiger Bescheinigungen

Bei jedem unserer Aufträge beachten wir neben den berufsrechtlichen Vorschriften in erster Linie die Interessen und Erwartungen unserer Mandanten, um maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Wir garantieren Ihnen, dass alle gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben beachtet werden, so dass Sie am Ende des Projekts ein Produkt erhalten, das den höchsten Anforderungen entspricht und einer hervorragenden Reputation unterliegt.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Bundesregierung hat sich am 21.03.2024 darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier, wie es § 126 BGB fordert, ist dann nicht mehr nötig. Dazu nimmt die BRAK Stellung.
Die WPK nimmt zur Zustimmung des Bundesrats zum Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz Stellung.
Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 21. März 2024.
Am 22.03.2024 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag am 22.02.2024 verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften gebilligt. Damit werden die handelsrechtlichen Schwellenwerte angehoben. Darauf weist die WPK hin.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 20. März 2024.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt.
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 der Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zugestimmt. Diese ändert die Angabe eines Doktortitels.
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das Zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 gebilligt.
Am 05.03.2024 ist das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW verkündet worden. Die WPK hatte im Gesetzgebungsverfahren gefordert, das Vorhaben nicht weiterzuverfolgen, eine Pflicht zur externen Rotation für Abschlussprüfer von Gemeinden sowie kommunalen Eigenbetrieben vorzusehen.
Am 15.03.2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER) nach längerem Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten einem Kompromissvorschlag zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Mit der CSDDD werden Unternehmen bestimmter Größenordnung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette verpflichtet.