Qualitätssicherung und Peer Review

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2015 den turnusmäßigen Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews erfolgreich absolviert. Per Gesetz sind Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB durchführen verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre ein Peer Review durchzuführen. Fokus dieser Überprüfung ist einerseits das Vorhandensein und die Anbindung eines internen Qualitätssicherungssystems sowie die entsprechende Abwicklung der Aufträge nach diesem System.

In den Monaten August und September 2021 hat die UNION AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine intensive Prüfung des Qualitätssicherungssystems und der Arbeit in unserer Kanzlei durchgeführt. Dabei hat sich ausnahmslos bestätigt, dass die umfangreichen berufsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Gegenteil, der Prüfer lobte explizit die Art der Durchführung unserer Prüfungen und den Vorhalt der Dokumentationen. Diese dienen sowohl dem Wirtschaftsprüfer als auch dem Mandanten zur Sicherung der Rechtspositionen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Teilnahmebestätigung am Peer Review erteilt. Auf Basis dieser Bescheinigung ist es uns möglich, auch künftig weiterhin unsere professionellen Prüfungen im Bereich der Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB anbieten zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30. April 2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen vom Beirat möglichst in seiner Sitzung am 19. Juni 2026 beschlossen werden.
Das International Audit and Assurance Standards Board hat am 6. Mai 2026 den Entwurf des geänderten International Standard on Review Engagement 2410 (Revised) – Review of Interim Financial Information Performed by the Auditor of the Entity’s Annual Financial Statements veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Kommission für Qualitätskontrolle informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 6. Mai 2026.
Die EU-Kommission hat am 30. April 2026 eine weitere Bekanntmachung zur Auslegung und Anwendung bestimmter Vorschriften des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form von Fragen und Antworten veröffentlicht. Darauf macht die WPK aufmerksam.
Das BMWE hat den Referentenentwurf eines Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes (StromVKG) veröffentlicht. Der Entwurf enthält eine neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer in § 64 Abs. 2 Nr. 2 Strom VKG-E im Rahmen des abschließenden Präqualifizierungsverfahrens. Die WPK begrüßt diese neue Aufgabe für Wirtschaftsprüfer, hat allerdings angeregt, auch vereidigte Buchprüfer mit dieser Aufgabe zu betrauen.
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Aktuell erhält die WPK vermehrt Kenntnis von Fällen, in denen Betrüger die Identitäten von Wirtschaftsprüfern und deren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften fälschen und damit täuschend echte Internetseiten schaffen.
Der Beirat der WPK berichtet über seine außerordentliche Sitzung am 30. April 2026.
Die Bundesregierung entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen bei den Spritpreisen deutlich und schnell. Dafür hat der Bundesrat die Energiesteuersenkung beschlossen. Zudem plant die Bundesregierung weitere steuerliche Erleichterungen und strukturelle Reformen.
Das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat in der Sondersitzung am 24.04.2026 den Bundesrat passiert.