Qualitätssicherung und Peer Review

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat 2015 den turnusmäßigen Qualitätscheck im Rahmen des Peer Reviews erfolgreich absolviert. Per Gesetz sind Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, welche Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB durchführen verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre ein Peer Review durchzuführen. Fokus dieser Überprüfung ist einerseits das Vorhandensein und die Anbindung eines internen Qualitätssicherungssystems sowie die entsprechende Abwicklung der Aufträge nach diesem System.

In den Monaten August und September 2021 hat die UNION AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine intensive Prüfung des Qualitätssicherungssystems und der Arbeit in unserer Kanzlei durchgeführt. Dabei hat sich ausnahmslos bestätigt, dass die umfangreichen berufsrechtlichen Vorschriften vollumfänglich eingehalten wurden. Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Gegenteil, der Prüfer lobte explizit die Art der Durchführung unserer Prüfungen und den Vorhalt der Dokumentationen. Diese dienen sowohl dem Wirtschaftsprüfer wie auch dem Mandanten zur Sicherung der Rechtspositionen.

Die Wirtschaftsprüferkammer hat der Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Teilnahmebestätigung am Peer Review erteilt. Auf Basis dieser Bescheinigung ist es uns möglich, auch künftig weiterhin unsere professionellen Prüfungen im Bereich von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB anbieten zu dürfen.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde hat einen Entwurf zur Änderung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zum einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) veröffentlicht. Ziel ist die Anpassung der ESEF-Taxonomie an die von der IFRS Foundation im März 2025 veröffentlichte IFRS-Rechnungslegungstaxonomie. Darüber informiert die WPK.
Die WPK hat das WPK Magazin 3/2025 veröffentlicht.
Der Entwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes der Bundesregierung sieht vor, die Wirtschaftsprüferordnung um eine „Zusätzliche Prüfung zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte“ zu ergänzen. Hierzu nimmt die WPK Stellung.
Das International Auditing and Assurance Board (IAASB) hat am 1. September 2025, unmittelbar nach deren Bestätigung durch das Public Interest Oversight Board (PIOB), die eng gefassten Änderungen von ISQMs, ISAs und ISRE 2400 (Revised) veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.
Der Vorstandsausschuss Künstliche Intelligenz der WPK hat in seiner Sitzung am 21.07.2025 die „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert. Der Vorstand der WPK hat der Überarbeitung zugestimmt.
Die WPK hat am 05.08.2025 ihre Übersichten der Länder mit hohem Geldwäscherisiko aktualisiert.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat die Verlautbarung Nr. 25 „Auswirkungen der fehlenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 auf die Honorare für das Geschäftsjahr 2025 zur Berechnung des sog. „Fee Cap““ veröffentlicht. Danach gilt hinsichtlich der für das Jahr 2025 für die Bestätigung der Nachhaltigkeitsberichterstattungen erzielten Honorare weiterhin die in der Verlautbarung Nr. 22 für das Jahr 2024 vertretene Auffassung der APAS.
Die EFRAG hat am 31.07.2025 den Entwurf der überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Hierauf weist die WPK hin.
Das IESBA hat am 31.07.2025 einen sog. Staff Alert zu Private Equity (PE) veröffentlicht (Private Equity Investment in Accounting Firms: Key Ethics and Independence Considerations). Hierauf weist die WPK hin.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung Nr. 24 „Zur Eigenschaft als Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 316a Satz 2 Nr. 2 HGB von CRR-Kreditinstituten nach Erlöschen oder Aufhebung der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften“ veröffentlicht. Hierauf weist die WPK hin.