Unser Umfeld

Wer meint, Wirtschaftsprüfer wären nur dazu da, die ordnungsgemäße Buchführung eines Unternehmens zu bescheinigen, der übersieht den größten Teil ihres Potentials. Denn aufgrund ihrer umfassenden Ausbildung, die im Regelfall ein betriebswirtschaftliches Studium, eines der anspruchsvollsten Staatsexamen in Deutschland und eine mindestens dreijährige Prüfungstätigkeit einschließt, verfügen Wirtschaftsprüfer über ein breites Branchenwissen aufgrund ihrer vielfältigen Mandanten und beherrschen auch viele Spezialgebiete. Dazu verfügen unsere Berufsträger über eine nützliche Doppelqualifikation als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wirtschaftsprüfer nehmen als Abschlussprüfer zudem eine öffentliche Funktion wahr. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen, die ihre Tätigkeit grundlegend von der eines Unternehmensberaters unterscheiden. Bei Gerichten und bei Finanzbehörden sind sie als Steuerexperten, betriebswirtschaftliche Gutachter oder auch als Sachverständige anerkannt. „Damit vereint der Beruf des Wirtschaftsprüfers praktisch alle relevanten Beratungsbereiche, die ein Unternehmen heute braucht“, so Professor Dr. Klaus-Peter Naumann, Vorstandssprecher des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW). Das Institut vertritt mehr als 85 Prozent der in Deutschland zugelassenen Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und versteht sich als Fachverband und Interessenvertretung auf nationaler und internationaler Ebene.

„Beim Thema Wirtschaftsprüfer denken viele nur an große Gesellschaften. Dabei wird übersehen, dass es fast überall in Deutschland viele Einzelwirtschaftsprüfer sowie kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüferpraxen gibt, die Beratungsaufgaben speziell für den Mittelstand wahrnehmen“, berichtet Naumann. „Und das nicht erst dann, wenn ein Unternehmen in eine Krise geraten ist oder eine Unternehmensbewertung für eine Übernahme ansteht.“ Denn das eigentliche Beratungsziel der Wirtschaftsprüfer liege in der Abwendung von Krisen und der fachlichen Begleitung von Unternehmen: „Je früher ein Wirtschaftsprüfer ein Unternehmen kennenlernt, desto besser kann er es in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen und strategischen Fragen zusammenhängend beraten.“

Das ist besonders in der Gründungsphase, bei Freiberuflern oder bei expansiven und erfolgreichen Unternehmern vorteilhaft. Denn niemand überblickt am Anfang alle möglichen Entwicklungen, jedoch hat der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aber die meisten schon einmal kennengelernt. Da Wirtschaftsprüfer nicht nur zur Neutralität, sondern auch zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, entwickelt sich schnell ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmer und Berater.

Weil auch Banken dem Wort des Wirtschaftsprüfers vertrauen – oft sogar danach verlangen – gewinnt das Unternehmen auch an Bonität.

Neben den standardmäßigen Jahresabschlussprüfungen werden insbesondere im Zusammenhang mit Subventionen und Fördermitteln vermehrt die verschiedensten Bescheinigungen und Testate von Wirtschaftsprüfern verlangt. Auch die Arbeit von Insolvenzverwaltern und Unternehmen mit Kapitalmarktbezug bedarf in immer höherem Maße der Zusammenarbeit mit einem Wirtschaftsprüfer. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstandsausschuss KI der WPK hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Der Bundestag hat am 05.06.2025 in 1. Lesung über den Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (BT-Drs. 21/323) debattiert. Er wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Das BMF gibt einen Überblick.
Mit „Investitions-Booster“ ausgestattet, soll das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ins Ziel sprinten. Neben der temporären Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sind u. a. die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes enthalten. Doch hält der Entwurf, was er verspricht? Der DStV gibt einen Überblick.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt (BT-Drs. 21/323).
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Generalanwältin Kokott hat ihre Schlussanträge im Fall C-744/23 abgegeben. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass eine unentgeltlich erbrachte anwaltliche Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig sei, wenn die unterliegende Gegenseite verpflichtet ist, ein gesetzliches Mindesthonorar an den unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen. Hierauf wies die BRAK hin.
Die EU-Kommission hat am 15. Mai 2025 eine Sondierung für eine Folgenabschätzung zur Europäischen digitalen Brieftasche für Unternehmen gestartet. Das berichtet die BRAK.
Die WPK erläutert die Risiken beim Prüferwechsel, wenn ein bestellter Abschlussprüfer nach begonnener Prüfung wegfällt.