Vorstellung

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische, regional und überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Meiningen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Standorten u.a. in Meiningen, Erfurt, Nürnberg und Berlin.

Die Gesellschaft wird durch zwei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verantwortlich geführt.

Beide verantwortlichen Geschäftsführer verfügen einerseits über fundierte und langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen bei international agierenden Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sind andererseits regional im Raum Südthüringen verwurzelt. Sie verfügen über Doppelexamen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können ein betriebswirtschaftliches Studium vorweisen. Daneben bestehen unternehmerische Erfahrungen der Partner und Teammitglieder aus eigenen direkten und indirekten unternehmerischen Aktivitäten sowie der Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in eigener Kanzlei. Die Gesellschaft greift bei Bedarf auf einen breiten Pool an fachlichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Mitarbeitern und Prüfungsassistenten zurück.
Unsere Kanzlei bietet eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistung und Beratung aus festen und konstanten Strukturen mit Zugriff auf ein breites Beraternetzwerk. Daneben bieten wir eine ausgeprägte Fokussierung auf die Anforderungen des Mittelstandes.

Kennzeichnend für unser Arbeiten in flachen Hierarchien, sind schnelle und pragmatische Lösungen Ihrer Anforderungen und Problemstellungen, unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kümmern sich proaktiv um Ihre Belange.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die AMLA hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung einschließlich Anhängen vorgelegt und eine umfangreiche Konsultation eingeleitet, die bis zum 27.09.2026 läuft.
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen. Die Bundesregierung erleichtert den Weg zum klimafreundlichen Heizen und fördert klimafreundliche Heizungen.
Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus der Sitzung am 10. Juli 2026.
Der Vorstand der WPK hat den Begriff der verantwortlichen Führung ausgearbeitet, Eckpunkte für die Anerkennung festgelegt sowie Anforderungen an den Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in mittelbarem Fremdbesitz bestimmt.
Der Nachfolger des oft als „Heizungsgesetz“ bezeichneten Gebäudeenergiegesetzes hat am 10. Juli 2026 in der im Bundestag veränderten Fassung den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit im Plenum.
Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit.
Der Deutsche Bundestag hat am 10.07.2026 in 2./3. Lesung die Novelle des Heizungsgesetzes beschlossen, mit der u. a. der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich bleiben soll.
Das Kindergeld soll in Deutschland künftig automatisch nach der Geburt eines Kindes ausbezahlt werden, ohne dass die Eltern dafür einen Antrag stellen müssen. Der Bundestag hat dazu am 09.07.2026 in 2./3. Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/5874) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 21/6979) gebilligt.
Die AMLA hat eine bis zum 03.09.2026 andauernde Konsultation zu Leitlinien für die kontinuierliche Überwachung einer Geschäftsbeziehung eingeleitet. Sie sollen dazu beitragen, dass die Überwachung risikobasiert, wirksam und angemessen erfolgt und für alle Verpflichteten (im Finanz- und Nichtfinanzsektor) gleichermaßen anwendbar ist.
Die EU-Kommission hat die überarbeiteten Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) und einen freiwilligen Berichtsstandard für kleinere Unternehmen verabschiedet. Sie sollen den Verwaltungsaufwand für EU-Unternehmen verringern und gleichzeitig eine hohe Qualität der Offenlegung gewährleisten.