Vorstellung

Die Optimum Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist eine mittelständische, regional und überregional tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Meiningen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist Teil eines Kooperationsnetzwerkes aus rechtlich unabhängigen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten mit Standorten u.a. in Meiningen, Erfurt, Nürnberg und Berlin.

Die Gesellschaft wird durch zwei Wirtschaftsprüfer und Steuerberater verantwortlich geführt.

Beide verantwortlichen Geschäftsführer verfügen einerseits über fundierte und langjährige Erfahrungen in leitenden Positionen bei international agierenden Big Four Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und sind andererseits regional im Raum Südthüringen verwurzelt. Sie verfügen über Doppelexamen als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und können ein betriebswirtschaftliches Studium vorweisen. Daneben bestehen unternehmerische Erfahrungen der Partner und Teammitglieder aus eigenen direkten und indirekten unternehmerischen Aktivitäten sowie der Tätigkeit in verschiedenen Unternehmen.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen in eigener Kanzlei. Die Gesellschaft greift bei Bedarf auf einen breiten Pool an fachlichen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Mitarbeitern und Prüfungsassistenten zurück.
Unsere Kanzlei bietet eine qualitativ hochwertige Prüfungsleistung und Beratung aus festen und konstanten Strukturen mit Zugriff auf ein breites Beraternetzwerk. Daneben bieten wir eine ausgeprägte Fokussierung auf die Anforderungen des Mittelstandes.

Kennzeichnend für unser Arbeiten in flachen Hierarchien, sind schnelle und pragmatische Lösungen Ihrer Anforderungen und Problemstellungen, unter Einhaltung der regulatorischen Vorschriften. Unsere Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kümmern sich proaktiv um Ihre Belange.

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Der Vorstandsausschuss KI der WPK hat den Katalog der „Fragen und Antworten zum Einsatz von künstlicher Intelligenz in der WP-Praxis“ aktualisiert.
Am 20.01.2025 wurde die Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet. Durch die Verordnung haben sich meldepflichtige Sachverhalte teilweise geändert. Die WPK hat ihren Erhebungsbogen zur Ermittlung einer Meldepflicht nach der GwGMeldV-Immobilien an die neue Gesetzeslage angepasst.
Der Bundestag hat am 05.06.2025 in 1. Lesung über den Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ (BT-Drs. 21/323) debattiert. Er wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Es sieht wesentliche Maßnahmen vor, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen. Das BMF gibt einen Überblick.
Mit „Investitions-Booster“ ausgestattet, soll das erste Steuergesetz der neuen Bundesregierung noch vor der parlamentarischen Sommerpause ins Ziel sprinten. Neben der temporären Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sind u. a. die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes enthalten. Doch hält der Entwurf, was er verspricht? Der DStV gibt einen Überblick.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf „für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ vorgelegt (BT-Drs. 21/323).
Der Ausschuss Nachhaltigkeit der WPK hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 den Katalog der „Fragen und Antworten zur Anwendung des Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in Deutschland“ aktualisiert. Der Vorstand hat der Überarbeitung zugestimmt.
Generalanwältin Kokott hat ihre Schlussanträge im Fall C-744/23 abgegeben. Darin kommt sie zu dem Schluss, dass eine unentgeltlich erbrachte anwaltliche Dienstleistung mehrwertsteuerpflichtig sei, wenn die unterliegende Gegenseite verpflichtet ist, ein gesetzliches Mindesthonorar an den unentgeltlich arbeitenden Rechtsanwalt der obsiegenden Partei zu zahlen. Hierauf wies die BRAK hin.
Die EU-Kommission hat am 15. Mai 2025 eine Sondierung für eine Folgenabschätzung zur Europäischen digitalen Brieftasche für Unternehmen gestartet. Das berichtet die BRAK.
Die WPK erläutert die Risiken beim Prüferwechsel, wenn ein bestellter Abschlussprüfer nach begonnener Prüfung wegfällt.