Der Wirtschaftsprüfer

Wo suchen Unternehmer Rat? Beim Steuerberater in Steuerfragen. Beim Anwalt, wenn es ums Recht geht. Beim Unternehmensberater, wenn es um Strategie oder Nachfolge geht.

Es gibt viele Berater – aber nur einen, der für betriebswirtschaftliche Fragen, Rechnungslegung, Steuern und Wirtschaftsrecht gleichermaßen qualifiziert ist und die Wechselwirkungen zwischen allen Gebieten im Auge behält: Den Wirtschaftsprüfer.

Das staatliche Examen zum Wirtschaftsprüfer stellt eines der schwierigsten Examen in der Bundesrepublik dar. Im Regelfall erfordert es neben einem betriebswirtschaftlichen Studium eine umfangreiche praktische Tätigkeit und oft geht dem Examen eine Prüfung als Steuerberater voraus. Die Qualifikation zum Wirtschaftsprüfer beinhaltet neben steuerlichen und rechnungslegungsrelevanten Themen insbesondere auch eine breite und tiefgründige betriebswirtschaftliche und rechtliche Ausbildung. Im Vergleich zu klassischen Steuerberatern versteht sich der Wirtschaftsprüfer eher als Berater und Generalist in betriebswirtschaftlichen Aspekten. 

Aktuelles zum Thema Wirtschaftsprüfung

Die WPK gibt Empfehlungen für die Erstellung einer Risikoanalyse für die WP/vBP-Praxis.
Die WPK hat gegenüber dem BMJV zu dessen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe Stellung genommen.
Der Vorstand der WPK hat Informationen zu den wichtigsten Beratungsergebnissen aus der Sitzung am 23. Oktober 2025 zusammengefasst.
Am 14. Oktober 2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde das ESEF-Berichterstattungshandbuch über das einheitliche europäische elektronische Format aktualisiert (ESEF Reporting Manual). Darauf weist die WPK hin.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt ab sofort im geschützten Bereich ihrer Website im Teilbereich „Fachliche Informationen“ Anwendungshinweise zur GwG-Meldeverordnung zur Verfügung. Das berichtet die WPK.
Am 1. September 2025 wurde die Verordnung über die Form von und die erforderlichen Angaben in Meldungen an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen nach § 43 Abs. 1 und § 44 des Geldwäschegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Am 13. Oktober 2025 hat der federführende Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI) über wesentliche inhaltliche Teile des sog. Omnibus-Paketes I der EU-Kommission (Richtlinienvorschlag COM(2025) 81) zu Änderungen der CSRD, der Bilanzrichtlinie, der CSDDD und der Abschlussprüferrichtlinie abgestimmt und seine endgültige Position festgelegt. Darüber informiert die WPK.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beschlossen. Die Bundesregierung setzt damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verlängerung der Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035 um.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) beschlossen. Die Bundesregierung bringt mit der Aktivrente finanzielle Anreize für mehr Erwerbstätigkeit im Alter auf den Weg.
Die WPK spricht sich gegenüber dem Bundesrat nachdrücklich gegen die Öffnung aus. Eine Erweiterung des Prüferkreises für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sei nicht erforderlich.