unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Im dritten Quartal 2026 will die EU-Kommission ein Maßnahmenpaket zur Übertragbarkeit von Kompetenzen vorlegen. Dabei sollen auch die Anerkennungsverfahren beruflicher Qualifikationen für reglementierte Berufe erleichtert, modernisiert und ausgeweitet werden. Der DStV hat stichprobenartig überprüft, wie gut die Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen von Steuerberatern in anderen Mitgliedstaaten auffindbar sind. Außerdem wurde geprüft, ob die Kontaktstelle, die Voraussetzungen und das Verfahren der Anerkennung einfach und klar dargestellt werden. Ergebnis: Da gibt es Handlungsbedarf.
DStV-Präsident Lüth hat sich mit MdB StB Prof. Dr. Hiller zu aktuellen Fragen der Berufsausübung von Steuerberaterinnen und Steuerberatern getroffen. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Frage, wie Berufsangehörige ihre gesetzliche Unabhängigkeit auch in Berufsausübungsgesellschaften wahren und vor dem Einfluss berufsfremder Investoren wirksam schützen können.
Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 11,1 {fd0d6173140db204e0715ffaca73b648ea67e97a4a0528fe2576fff29700c348} gesunken. Ohne die Berücksichtigung von Großaufträgen war der Auftragseingang um 0,4 {fd0d6173140db204e0715ffaca73b648ea67e97a4a0528fe2576fff29700c348} niedriger als im Vormonat.
Die reale (preisbereinigte) Produktion im Produzierenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Januar 2026 gegenüber Dezember 2025 saison- und kalenderbereinigt um 0,5 {fd0d6173140db204e0715ffaca73b648ea67e97a4a0528fe2576fff29700c348} gesunken. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich war die Produktion von November 2025 bis Januar 2026 um 0,9 {fd0d6173140db204e0715ffaca73b648ea67e97a4a0528fe2576fff29700c348} höher als in den drei Monaten zuvor.
Der BGH hat erstmalig über Auskunfts- und Haftungsansprüche entschieden, die eine gegen das Corona-Virus geimpfte Person wegen behaupteter Impfschäden gegen den Hersteller des Impfstoffs geltend macht. Der Senat hat auf die Revision der Klägerin das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Az. VI ZR 335/24).
Fällt ein Pony während des Sterbeprozesses, den eine Tierärztin durch eine Injektion ausgelöst hat, auf die Tierärztin, haftet die Eigentümerin des Ponys nicht für dadurch verursachte Schäden. Das Umfallen des Tieres stellt keine Realisierung einer Tiergefahr dar, sondern ist allein auf die Schwerkraft zurückzuführen. Das OLG Frankfurt entschied, dass die Tierärztin kein Schmerzensgeld verlangen kann (Az. 3 U 127/25).
Das AG München entschied, dass die Halterin eines verkehrsbehindernd in einer Durchfahrt geparkten Fahrzeugs bei einem Rangierunfall wegen erhöhter Betriebsgefahr mit 20 {fd0d6173140db204e0715ffaca73b648ea67e97a4a0528fe2576fff29700c348} mithaftet (Az. 344 C 8946/25).
Anwältinnen und Anwälte dürfen in ihren AGB nicht vorgeben, dass bei einem Stundenhonorar nur in 15-Minuten-Intervallen abgerechnet wird, so entschied das OLG Düsseldorf (Az. 24 U 65/22). Dies gelte nicht nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch gegenüber Unternehmen. Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Auch in den vergangenen drei Jahren ist der bürokratische Aufwand für Unternehmen in Deutschland deutlich gestiegen. Das zeigt eine Studie des IW Köln. Abhilfe leisten könnten mehr Selbstverpflichtungen und Vertrauen.
An der Spitze mittelständischer Unternehmen in Deutschland sind wieder etwas mehr Frauen anzutreffen. Von den rund 3,87 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen hierzulande wurden im Jahr 2025 lt. KfW-Mittelstandspanel rund 16 Prozent von einer Frau geführt. Ein Jahr zuvor waren es 14,3 Prozent, im Jahr 2022 sogar 19,7 Prozent.