unsere Leistungen

Diese Themen könnten Sie auch interessieren.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtunternehmen nicht berechtigt war, den Reisevermittlervertrag mit dem Dienstleister einer Finanzgruppe zu kündigen (Az. VI-6 U 5/24 [Kart].
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Rahmen geschaffen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es dient der Umsetzung der sog. Kraftwerksstrategie.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30. April 2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen vom Beirat möglichst in seiner Sitzung am 19. Juni 2026 beschlossen werden.
Das OLG Hamm entschied, dass die Beklagte für irreführende Falschangaben ihres KI-Chatbots zu angeblichen Facharzttiteln haftet und deren Verwendung zu unterlassen hat (Az. 4 UKl 3/25).
Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sportartikelhersteller im Streitjahr 2021 als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren (Az. 10 K 48/25 E,G).
Das VG Koblenz hat die Klage eines Krankenhausträgers auf Betrauung sowie auf Gewährung von Zuwendungen mangels Rechtsschutzbedürfnis und mangels Vergleichbarkeit der geltend gemachten Ansprüche als unzulässig abgewiesen (Az. 3 K 1419/24.KO).
Die Verkaufspreise im Großhandel waren lt. Statistischem Bundesamt im April 2026 um 6,3 {b99202c4421f37ee15736938144c34f97303c9b2c241c99716a2348873e52ab4} höher als im April 2025. Im März 2026 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat bei +4,1 {b99202c4421f37ee15736938144c34f97303c9b2c241c99716a2348873e52ab4} gelegen, im Februar 2026 bei +1,2 {b99202c4421f37ee15736938144c34f97303c9b2c241c99716a2348873e52ab4}.
Im 1. Quartal 2026 wurden in Deutschland rund 37.500 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 2,8 {b99202c4421f37ee15736938144c34f97303c9b2c241c99716a2348873e52ab4} mehr neu gegründete größere Betriebe als im Vorjahreszeitraum.
Das LSG Berlin-Brandenburg hat eine Entscheidung in einem Abrechnungsstreit zwischen dem Bund und einer sog. Optionskommune, hier der Stadt Kaufbeuren, getroffen. Gestritten wurde um die Finanzierung der Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Az. L 1 AS 1182/23 KL).