unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG auch Mitgliedsbeiträge zu gemeinnützigen Sportvereinen mit der Folge umfasst, dass über § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG der begehrte Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist (Az. V R 4/23).
Die auf der Ebene des Gesellschafters versäumte Besteuerung des durch § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG fingierten Veräußerungsgewinns bei der verdeckten Einlage von Kapitalgesellschaftsanteilen ist keine Einkommensminderung i. S. d. § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG. So der BFH (Az. I R 40/23).
Der BFH hat sich ein weiteres Mal mit der Frage befasst, ob die Besteuerung der virtuellen Automatenspiele gegen das Verfassungs- bzw. Europarecht verstößt (Az. IX R 28/24).
Der BFH hat sich mit der Frage befasst, ob die Besteuerung der virtuellen Automatenspiele gegen das Verfassungs- bzw. Europarecht verstößt (Az. IX R 27/24).
Gewerbesteuerrechtliches Schachtelprivileg des § 9 Nr. 2a GewStG auch bei unterjährigem qualifiziertem Anteilstausch? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. I R 9/23).
Implantologische Leistungen – einschließlich vorbereitender Maßnahmen – sind regelmäßig Privatleistungen. Patienten sind nur dann von der Zahlungspflicht befreit, wenn sie eine mangelhafte Kostenaufklärung nachweisen können. Das war in einem Fall vor dem LG Lübeck nicht der Fall (Az. 14 S 81/23).
Fachkräftemangel, Digitalisierung und steigender Qualifikationsbedarf: Darum unterstützt der DStV die anstehende EU-Strategie für eine bessere berufliche Aus- und Weiterbildung. Derzeit behindern fragwürdige Rechtsvorgaben jedoch die praktische Durchführung einer zeitgemäßen Weiterbildung.
Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Schlussquartal 2025 leicht gewachsen, nachdem es im Vorquartal noch stagniert hatte. KfW Research betrachtet die Entwicklung als eine gute Ausgangsbasis für das laufende Jahr.
In einem Verfahren des vzbv gegen die in den USA ansässige WhatsApp Inc. hat das LG Berlin II über Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung im Zusammenhang mit einer im Jahr 2016 angekündigten Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des Messengerdienstes „WhatsApp“ entschieden (Az. 52 O 22/17).
Das BIP ist im 4. Quartal 2025 gegenüber dem 3. Quartal 2025 um 0,3 {e30d88b4dbb8f561c27d95af53bf2f40544d0e0dd1af11beb81e026edf379c28} gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, bestätigte sich damit das Ergebnis der Schnellmeldung vom 30.01.2026.