unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Zur Umsetzung des EU-Geldwäschepakets muss die europäische Aufsichtsbehörde AMLA Regulierungsstandards erarbeiten. Doch diese ignorieren die Besonderheiten des Nichtfinanzsektors, die anwaltliche Verschwiegenheit und bestehende Aufsichtsstrukturen der Kammern – und bergen neue Gefahren für Sammelanderkonten. Die BRAK übt deshalb scharfe Kritik und fordert Nachbesserungen.
Das StaRUG, gedacht als Rettungsinstrument für Unternehmen vor Insolvenzen, ist Gegenstand zweier Verfassungsbeschwerden. Im Zentrum stehen die Ausgleichsmechanismen bei der Restrukturierung. Aus der praxisorientierten Sicht des BRAK-Ausschusses Insolvenzrecht sind diese verfassungskonform.
Der Bundestag hat das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften im 9. Steuerberatungs-Änderungsgesetzes präzisiert. Künftig sollen auch mittelbare Beteiligungen von Finanzinvestoren über ausländische Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften ausgeschlossen sein. Doch der Bundesrat hat das Gesetzespaket vorerst ausgebremst. Dazu nimmt die BRAK Stellung.
Die EU-Kommission möchte mit der EU-Brieftasche für Unternehmen eine vertrauenswürdige digitale Identität schaffen. Der DStV begrüßt das Instrument, stellt in seiner Stellungnahme aber konkrete Forderungen auf, die im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollten.
Das Landgericht Bremen gab der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt und untersagte die Füllmengenreduzierung der Milka-Tafeln ohne hinreichenden Hinweis als irreführende „Mogelpackung“ (Az. 12 O 118/25).
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtunternehmen nicht berechtigt war, den Reisevermittlervertrag mit dem Dienstleister einer Finanzgruppe zu kündigen (Az. VI-6 U 5/24 [Kart].
Das Bundeskabinett hat den Entwurf des BMWE für ein Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten (StromVKG) beschlossen. Mit dem Gesetz wird der Rahmen geschaffen, damit dem Stromsystem im Jahr 2031 ausreichend zuverlässige Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen. Es dient der Umsetzung der sog. Kraftwerksstrategie.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium und Bundesbauministerium eingebrachte Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor.
Der Vorstand der WPK hat Änderungsvorschläge zur Anpassung der Berufssatzung für WP/vBP an das CSRD-Umsetzungsgesetz, welches sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet, beschlossen und diese dem Beirat in seiner Sitzung am 30. April 2026 zur Aussprache und Beratung vorgelegt. Die Änderungen sollen vom Beirat möglichst in seiner Sitzung am 19. Juni 2026 beschlossen werden.
Das OLG Hamm entschied, dass die Beklagte für irreführende Falschangaben ihres KI-Chatbots zu angeblichen Facharzttiteln haftet und deren Verwendung zu unterlassen hat (Az. 4 UKl 3/25).