unsere Leistungen

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Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen für Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei erarbeiten wir mit Ihnen einen effizienten Prozess und garantieren Ihnen eine termingerechte und hochprofessionelle Dienstleistung.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer entlasten Sie von den administrativen Verpflichtungen, so dass Sie mehr Zeit für Ihre produktive Arbeit haben.

Wir übernehmen gerne die folgenden Dienstleistungen für Sie:

  • Lohnsteuerrechtliche Beratung
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Meldungen für Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft
  • Lohnkontenführung
  • Steuerliche Beratung bei Arbeitsverträgen
  • Teilnahme und Beratung bei lohnsteuerlichen Prüfungen aller Art (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft)

Basis unserer Arbeit im Bereich der Lohnabrechnung und Steuerberatung ist die Prozessoptimierung. Durch den Einsatz moderner Abrechnungs- und Erfassungssoftware (u.a. digitale Personalakte) realisieren wir regelmäßig eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben und attraktive Konditionen bei unseren Mandanten.

Gerne stellen wir für Sie ein individuelles Angebot zusammen.

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das BMF hat den Entwurf eines neuen Schreibens zu den Grundsätzen der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff und die -begründung im innerstaatlichen und internationalen Steuerrecht an bestimmte Verbände versandt. Die Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 13.03.2026.
Das LSG Schleswig-Holstein hat über die Frage verhandelt, ob bei der gesetzlich vorgesehenen Begrenzung auf drei von der gesetzlichen Krankenversicherung zu finanzierende Maßnahmen der künstlichen Befruchtung auch solche Behandlungsversuche mitzuzählen sind, die nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören und von den Versicherten selbst finanziert wurden.
Die kurzfristigen Aussichten für die deutsche Wirtschaft haben sich in den vergangenen Wochen verbessert. Das signalisiert der monatliche Konjunkturindikator des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Die WPK hat Ausgabe 1/2026 ihres Magazins veröffentlicht.
Die WPK weist auf die Schwerpunkte des Arbeitsprogramms der IOSCO für das Jahr 2026 hin.
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob ein Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO bei einem sog. Bondstripping-Modell unter Einschaltung einer KGaA als Anteilseignerin an einer luxemburgischen Société d’Investissement à Capital Variable (SICAV) anzunehmen war (Az. 2 K 3874/15 F).
Der deutsche Venture Capital-Markt weist teils deutliche Unterschiede zum weltweiten VC-Geschehen auf. So erhielten deutsche Start-ups aus dem Bereich Climate-Tech im vergangenen Jahr zwar deutlich weniger Investorengelder als in den Vorjahren. Trotz des Rückgangs auf 1,3 Milliarden Euro blieb ihr Anteil lt. KfW Research an dem in Deutschland verteilten Wagniskapital mit 18 Prozent – gegenüber 8 Prozent international – aber hoch.
Im November 2025 haben die deutschen Amtsgerichte 1.794 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 0,4 {78fd45fac0dc15cfd5b76f08332af0025984a25960f97b28c54f6ddd3986695a} mehr als im Vorjahresmonat.
Die Verkaufspreise im Großhandel waren lt. Statistischem Bundesamt im Januar 2026 um 1,2 {78fd45fac0dc15cfd5b76f08332af0025984a25960f97b28c54f6ddd3986695a} höher als im Januar 2025. Im Dezember 2025 hatte die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls bei +1,2 {78fd45fac0dc15cfd5b76f08332af0025984a25960f97b28c54f6ddd3986695a} gelegen, im November 2025 bei +1,5 {78fd45fac0dc15cfd5b76f08332af0025984a25960f97b28c54f6ddd3986695a}.
Der EuGH hat entschieden, dass Banken bei Immobilienkrediten nicht verpflichtet sind, die Einzelheiten der Methodik eines rechtlich geregelten Referenzindexes wie dem WIBOR gegenüber Verbrauchern offenzulegen (Rs. C-471/24).